Regiune: Germania

Klimaschutz - Konkretisierung von Artikel 7a der EU-Kraftstoffqualitätsrichtlinie

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Deutschen Bundestag
292 292 in Germania

Petiția este respinsă.

292 292 in Germania

Petiția este respinsă.

  1. A început 2014
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

18.11.2015, 16:05

Pet 2-18-18-2704-005662Klimaschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 24.09.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Die Petition spricht sich für ein Importverbot von Ölsandprodukten nach Europa aus
und möchte eine entsprechende Formulierung der Kraftstoffqualitätsrichtlinie durch die
Europäische Kommission erreichen.
Die Eingabe führt aus, dass die Gewinnung von Öl aus Ton- und Sandgemischen sich
massiv von der herkömmlichen Erdölförderung unterscheide. Während Öl aus
konventionellen Ölquellen in unterirdischen Kavernen fließe und nach dem Anbohren
der Ölquelle durch den Druck an die Erdoberfläche gepresst werde, sei Erdöl aus
Ölsand zunächst nicht flüssig. Es sei in einer teerartigen Masse gebunden, aus der es
für die Weiterverarbeitung gelöst werden müsse. Der Abbau sei wegen seiner vielen
Produktionsschritte sehr aufwendig. Die Petition verweist auf eine Untersuchung der
Stanford University, wonach die Treibhausgasemissionen für die Gewinnung von Öl
aus Teersanden um 22 % höher sei, als von Öl, das nicht aus Teersanden gefördert
werde.
Vor dem Hintergrund, dass in der kanadischen Provinz Alberta ca. 1/3 der weltweiten
Ölvorräte im Sandgemisch verborgen seien, sei der Bau einer Ölpipeline an der
Westküste Kanadas zur Verladung des Öls auf Großtanker geplant. Die Eingabe
verweist im Rahmen der Gewinnung von Öl aus Ölsanden nicht nur auf den hierfür
benötigten erheblichen Energieaufwand, sondern auch auf die freiwerdenden
Schadstoffe. Enorme Mengen giftiger Flüssigkeiten würden freigesetzt, die wiederum
die Lebensqualität von Mensch und Tier erheblich beeinträchtigen würden.
Die Petition spricht sich daher für den im Dezember 2011 von der Europäischen
Kommission vorgelegten Entwurf der Europäischen Kraftstoffqualitätsrichtlinie aus.
Der Vorschlag beinhaltete, dass Kraftstoffe, bei deren Herstellung mindestens 15 %

mehr Energie und damit Treibhausgase als durchschnittlich freigesetzt werden, nicht
oder nur in eng begrenzten Mengen in Europa zugelassen werden sollten.
Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum Abschlusstermin
für die Mitzeichnung 292 Unterstützer fand sowie auf der Internetseite des
Petitionsausschusses 16 Diskussionsbeiträge bewirkt hat. Der Petitionsausschuss hat
der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu dem Anliegen darzulegen.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt unter Berücksichtigung der seitens
der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass in Artikel 7a der
Kraftstoffqualitätsrichtlinie ein verbindliches Treibhausgasminderungsziel für
Kraftstoffe in Höhe von 6 % im Jahr 2020 vorgegeben ist.
Die im Jahr 2011 von der Kommission vorgeschlagene Durchführungsmaßnahme legt
gemäß der Richtlinie über die Kraftstoffqualität Standards für das
Berechnungsverfahren und die Berichterstattung fest, um die Menge der
Treibhausgasemissionen ermitteln zu können, welche die Förderung von nach Europa
importierten fossilen Brennstoffe verursacht. Sie sah vor, unterschiedliche Richtwerte
für die Treibhausgasintensität der Kraftstoffe je nach Rohstoffbasis festzulegen und
forderte von den Mineralölgesellschaften die Treibhausgasintensität der von ihnen
hergestellten Kraftstoffe offenzulegen, um damit die Anforderungen an die
Mineralölgesellschaften an die für anderen Industriezweige in der Europäischen Union
geltenden Vorschriften zur Offenlegung ihrer Treibhausgasemissionen anzupassen.
Der Entwurf sah ferner vor, die Richtwerte für vier unkonventionelle fossile Brennstoffe,
darunter Ölsand und Ölschiefer, höher festzusetzen, da hierbei bei der Förderung und
Gewinnung unter Berufung auf wissenschaftliche Untersuchungen (Peer-Review und
Stakeholder-Beteiligung) eine deutlich höhere Treibhausgasemission anfalle.
Deutschland hatte sich bei den Abstimmungen in den Fachausschüssen des
Europäischen Parlaments über die Kraftstoffqualitätsrichtlinie am 23. Februar 2012
enthalten. Für den Vorschlag der Kommission sprachen sich 12 Mitgliedstaaten aus,
dagegen waren 8 Mitgliedstaaten und 7 Mitgliedstaaten enthielten sich. Der
Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die Europäische Kommission im Nachgang
zur Abstimmung im Ausschuss angekündigt hatte, vor Übermittlung des Vorschlags
an den Rat eine Folgenabschätzung zu erstellen.

Am 17. Dezember 2014 ist ein Antrag von Grünen und der Allianz der Liberalen und
Demokraten für Europa (ALDE) im Europäischen Parlament zur Ablehnung des
überarbeiteten Entwurfs der Europäischen Kommission zur Kraftstoffqualitätsrichtlinie
knapp nicht angenommen worden. Grund für den Antrag war die fehlende
Differenzierung zwischen konventionellem Öl und Ölsanden im Entwurf der
Europäischen Kommission. Der Antrag auf Ablehnung enthielt
337 Stimmen, wobei zur Ablehnung des Antrags 376 Stimmen und damit die Mehrheit
der Mitglieder des Europäischen Parlaments notwendig gewesen wären.
Nach dem Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein Tätigwerden im Sinne der
Petition nicht in Aussicht zu stellen. Er empfiehlt angesichts der Entscheidungen des
Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.
Der abweichende Antrag der Fraktion DIE LINKE., die Petition der Bundesregierung -
dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - zu überweisen, und sie dem
Europäischen Parlament zuzuleiten, wurde mehrheitlich abgelehnt.Begründung (pdf)


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