Περιοχή: Γερμανία

Klimaschutz - Sofortiger Ausstieg aus konventionellen Stein- und Braunkohlekraftwerken/Umsetzung der Klimaschutzziele

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
132 Υποστηρικτικό 132 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

132 Υποστηρικτικό 132 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2016
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

29/05/2019, 4:23 π.μ.

Pet 2-18-18-2704-037183 Klimaschutz

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird mit Blick auf die UN-Klimakonferenz in Paris 2015 die
Umsetzung verbindlicher Klimaschutzziele sowie insbesondere der sofortige
Kohleausstieg gefordert.

Zur Begründung der Eingabe wird im Wesentlichen angeführt, zusammen mit dem
Verkehr seien konventionelle Stein- und Braunkohlekraftwerke hauptverantwortlich
für den Klimawandel. Weitere diesbezügliche Treffen würden für nicht erforderlich
gehalten, vielmehr müssten nunmehr Taten folgen.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen des Petenten wird auf die
Unterlagen verwiesen.

Die Petition ist auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht worden.
Sie wurde durch 148 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen 18
Diskussionsbeiträge ein.

Überdies haben den Petitionsausschuss zu diesem Anliegen derzeit vier weitere
Eingaben mit verwandter Zielsetzung erreicht. Wegen des Sachzusammenhangs
werden diese einer gemeinsamen parlamentarischen Behandlung zugeführt. Der
Petitionsausschuss bittet daher um Verständnis, dass er im Rahmen seiner Prüfung
nicht auf alle Einzelaspekte eingehen kann.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss äußert Verständnis für das vorgetragene Anliegen.
Der Petitionsausschuss weist zunächst grundlegend darauf hin, dass Deutschland
sich mit der Ratifizierung des Pariser Abkommens verpflichtet hat, darauf
hinzuwirken, dass die globale Erwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius
begrenzt wird. Im Klimaschutzplan 2050, der deutschen Langfriststrategie zum
Klimaschutz, ist festgelegt, bis 2050 eine weitgehende Treibhausgasneutralität zu
erreichen. Der Klimaschutzplan ist im Internet abrufbar unter:
www.bmu.bund.de/N53483/. Zwischenziele auf dem Weg dorthin sind die Minderung
der Treibhausgasemissionen um 40% bis 2020 und um mindestens 55% bis 2030.
Vergleichswert sind jeweils die Emissionen im Jahr 1990.

Der Petitionsausschuss hebt hervor, dass in 2014 das Aktionsprogramm Klimaschutz
2020 beschlossen wurde, um diese Ziele zu erreichen. Wie im Klimaschutzbericht
2018 ausführlich beschrieben, ist es weiterhin wahrscheinlich, dass die
Treibhausgasemissionen im Jahr 2020 höher sind als im Projektionsbericht 2017
abgeschätzt. Nach Kenntnis des Ausschusses ist nach einer Studie des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom Oktober
2017 davon auszugehen, dass die Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2020
gegenüber 1990 ohne zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen nur etwa 32 Prozent
betragen wird. Die Bundesregierung strebt weiterhin an, die verbleibende Lücke zur
Zielerreichung so schnell wie möglich zu schließen.

Zur Erreichung des Minderungsziels für 2030 wird die Bundesregierung auf der
Grundlage des Klimaschutzplans 2050 in diesem Jahr ein erstes
Maßnahmenprogramm verabschieden.

Der Petitionsausschuss macht darauf aufmerksam, dass auch andere Bereiche
(Gebäudewirtschaft, Verkehr, Industrie, Landwirtschaft) ihre Anstrengungen für den
Klimaschutz intensivieren müssen. Auch deshalb wurden erstmals mit dem
Klimaschutzplan 2050 Sektorziele in Form von Zielkorridoren für
Treibhausgasemissionen definiert. Diese geben den jeweiligen Akteuren
Orientierung bei ihren mittel- und langfristigen Entscheidungen.

Soweit ein sofortiger Ausstieg aus der Kohleverstromung gefordert wird, gibt der
Ausschuss auch zu bedenken, dass anders als noch vor wenigen Jahren in
Deutschland weitgehende Einigkeit besteht, dass ein Ausstieg aus der Verbrennung
von Braun- und Steinkohle notwendig ist.

Gleichzeitig darf es aber nicht zu Strukturbrüchen in den betroffenen Regionen
kommen. Aus diesem Grunde hatte die Bundesregierung die Kommission
"Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" einberufen, in der die notwendigen
Rahmenbedingungen für einen Ausstieg aus der Kohleförderung und -verbrennung
definiert wurden. Die Kommission hat ihre Empfehlungen am 26. Januar 2019
vorgelegt. Die Bundesregierung wird die Empfehlungen nun sorgfältig prüfen und mit
dem Umsetzungsprozess beginnen.

Abschließend ergänzt der Petitionsausschuss, dass der Ausschuss für Wirtschaft
und Energie den Antrag der Fraktion DIE LINKE. "Klimaziel 2020 einhalten – zwanzig
ältere Braunkohlekraftwerke unverzüglich abschalten" (Bundestags-Drucksache
19/830) in seiner Sitzung am 18. April 2018 abschließend beraten hat. Der
Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, der SPD, der
AfD und der FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem Deutschen Bundestag die Ablehnung des Antrags
der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache 19/830 zu empfehlen. Einzelheiten können
der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Fachausschusses auf
Bundestags-Drucksache 19/1897 entnommen werden.

Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss ein weitergehendes
parlamentarisches Tätigwerden im Sinne der Eingabe nicht in Aussicht zu stellen. Er
empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.

Die abweichenden Anträge der Fraktionen DIE LINKE. und von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung
zu überweisen, soweit die Umsetzung verbindlicher Klimaschutzziele und der
Ausstieg aus der Kohleverstromung gefordert ist, und das Petitionsverfahren im
Übrigen abzuschließen, wurden mehrheitlich abgelehnt.

Begründung (PDF)


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