Regione: Germania

Kohle - Aussetzung des Kohleausstiegs

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
46 Supporto 46 in Germania

La petizione è stata respinta

46 Supporto 46 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2015
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

14/09/2017, 04:23

Pet 1-18-09-7502-027754

Kohle


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.09.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass der im Rahmen des
Klimaschutzplans 2050 vorgesehene Kohleausstieg ausgesetzt wird, da es nicht
genügend Stromspeicher für alternative Energiequellen gibt.
Zu dieser auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 47 Mitzeichnungen und 21 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass neue
Stromspeicher gebaut werden müssen, um bei der Stromversorgung die Grundlast
von 80 Gigawatt sicherstellen zu können. Die bisher bekannten Speicher seien in
Deutschland aufgrund fehlender Topografie nicht darstellbar. Andere Speicher seien
nicht bekannt oder ihre Nutzung sei mit enormen Kosten verbunden. Zudem fehlten
die für den Stromtransport notwendigen Stromtrassen.
Zunächst stellt der Petitionsausschuss fest, dass sich das vorgetragene Anliegen
möglicherweise auf Äußerungen von Frau Bundesministerin Barbara Hendricks nach
der Verabschiedung des Pariser Klimaabkommens im Dezember 2015 bezieht.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Zudem hat der Ausschuss gemäß § 109 Absatz 1 Satz 2
der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags (GOBT) eine Stellungnahme des
Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages eingeholt, dem

ein Antrag der Fraktion DIE LINKE. –„Kohleausstieg einleiten – Strukturwandel sozial
absichern“ (Drucksache 18/8131) zur Beratung vorlag.
Die Drucksache 18/8131, die Beschlussempfehlung und der Bericht des
Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages (Drucksache
18/11151) und das dazugehörige Protokoll der Plenardebatte des Deutschen
Bundestages (BT-PlPr 18/170, S. 16837 A – 16846 A) können unter
www.bundestag.de eingesehen werden.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der
seitens der Bundesregierung und der des Ausschusses für Wirtschaft und Energie
angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss betont zunächst, dass der Deutsche Bundestag keine
Beschlüsse dahingehend trifft, dass Vorschläge einzelner Kabinettsmitglieder nicht
umgesetzt werden sollen.
Die Umstrukturierung des elektrischen Energieversorgungssystems erfolgt auf
Grundlage der im Juni 2011 beschlossenen Energiewende und dem Ausstieg aus
der Kernenergienutzung bis zum Jahr 2022. Welche Rolle Kohle bei der
Energiewende spielt, ist im Energiekonzept beschrieben, das kontinuierlich von der
Bundesregierung weiterentwickelt wird.
Zur Aufrechterhaltung der in Deutschland traditionell hohen Versorgungssicherheit
mit Strom führt der Ausschuss aus, dass es erforderlich ist, dass nicht nur im
Jahresmittel, sondern zu jedem Zeitpunkt genau so viel Strom in das Netz
eingespeist wie nachgefragt wird. Diejenige Stromnachfrage, die im betrachteten
Zeitraum nicht unterschritten wird, bezeichnet man als Grundlast. Diese Strommenge
muss jederzeit zur Verfügung stehen, unabhängig davon, ob gerade der Wind weht
oder die Sonne scheint. Eine grundlegende Frage ist in diesem Zusammenhang, wie
die Grundlast in einem Stromversorgungssystem gesichert werden kann. Dieses
stützt sich zu einem wesentlichen Anteil auf erneuerbare Energien, insbesondere
Windkraft und Photovoltaik. Perspektivisch soll das Sgromversorgungsystem bis zum
Jahr 2050 zu einer (nahezu) Vollversorgung mit erneuerbaren Energien umgebaut
werden.
Zur Erreichung der Ziele der Energiewende spielt Flexibilität im
Stromversorgungssystem künftig eine zentrale Rolle. Für den weiteren Ausbau von
Windenergie- und Photovoltaikanlagen – die wichtigsten erneuerbaren Energieträger
bei der Energiewende – ist bis zu einem Anteil erneuerbarer Energien von

60 Prozent der Ausbau von Stromspeichern keine Voraussetzung, wenn eine
Abregelung geringer Mengen von Erzeugungsspitzen akzeptiert wird. Auch bei
hohen Anteilen erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung (ca. 90 Prozent in
Deutschland und über 80 Prozent in Europa) kann bei Flexibilisierung von Erzeugung
und Nachfrage der notwendige Ausgleich weitgehend ohne zusätzliche
Stromspeicher erfolgen.
Ferner hebt der Ausschuss hervor, dass die Energieforschung ein strategisches
Element der Energiepolitik ist. Die Bundesregierung stellt in den Jahren 2013 bis
2016 im Rahmen der Energieforschung rund 3,5 Mrd. Euro für die Förderung von
Forschung und Entwicklung moderner Energietechnologien bereit. Damit leistet das
Energieforschungsprogramm einen wichtigen Beitrag, den Umbau der
Energieversorgung in Deutschland sicher und kostengünstig zu gestalten.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher aus den genannten Gründen, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung (PDF)


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