Reģions: Vācija

Kontrolle von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern - Beschränkung deutscher Waffen- und Rüstungsexporte auf NATO-Mitgliedsstaaten

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Petīcija ir adresēta
Deutschen Bundestag
255 Atbalstošs 255 iekš Vācija

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  1. Sākās 2015
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

29.08.2017 16:20

Pet 1-18-09-742-027688Kontrolle von Kriegswaffen und
sonstigen Rüstungsgütern
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.06.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
1. Die Petition
a) der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und
dem Auswärtigen Amt - zu überweisen,
b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben,
soweit es um eine Evaluation und Weiterentwicklung der Rüstungsexportrichtlinien
geht,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, deutsche Waffen- und Rüstungsexporte auf die
NATO-Länder zu beschränken.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 255 Mitzeichnungen und 15 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die weltweite
Ausbreitung von Gewalt nur durch eine Begrenzung von Waffenexporten gestoppt
werden könne. Die vorgetragene Forderung sei gut kontrollierbar und stelle sicher,
dass unkontrolliert verbreitete deutsche Waffen nicht gegen Deutschland eingesetzt
würden. Außerdem sollten alle NATO- und Nicht-NATO-Länder Waffen nur zur
Verteidigung einsetzen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte wie
folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss führt zunächst an, dass Deutschland eine restriktive
Rüstungsexportpolitik verfolgt. Bei Genehmigungsentscheidungen für Rüstungsgüter,
auch in sogenannte Drittländer, sind zwei Regelungen zu beachten:
1) die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen
und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000 (im Folgenden „Politische
Grundsätze“) und
2) der „Gemeinsame Standpunkt der Europäischen Union (EU) betreffend
gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und
Militärgütern“ aus dem Jahr 2008 (im Folgenden ,,Gemeinsamer Standpunkt der EU“).
Jeder Einzelfall wird unter Abwägung aller Umstände geprüft. Dazu gehören auch die
außen- und sicherheitspolitischen Interessen Deutschlands.
Nach den Politischen Grundsätzen ist der Export von Kriegswaffen und sonstigen
Rüstungsgütern in NATO-Länder, EU-Mitgliedstaaten und NATO-gleichgestellte
Länder grundsätzlich nicht zu beschränken; es sei denn, dass aus besonderen
politischen Gründen in Einzelfällen eine Beschränkung geboten ist.
Für Exporte in sogenannte Drittländer enthalten die Politischen Grundsätze klare
Vorgaben: unter anderem wenn der „hinreichende Verdacht“ besteht, dass die zu
liefernden Rüstungsgüter „zur internen Repression oder zu sonstigen fortdauernden
und systematischen Menschrechtsverletzungen missbraucht werden“, wird eine
Genehmigung nicht erteilt.
Pauschale Beschränkungen sind – jenseits von Sanktionsbeschlüssen, z. B. der
Vereinten Nationen oder der EU – weder im Außenwirtschaftsgesetz noch in den
„Politischen Grundsätzen“ oder dem „Gemeinsamen Standpunkt der EU“ vorgesehen.
Mit einem generellen Verbot von Rüstungsexporten in Drittländer könnte den
unterschiedlichen Gütern, Verwendungszwecken sowie den Situationen und
Entwicklungen in den betreffenden Empfängerländern nicht Rechnung getragen
werden.
So dienen z. B. Ausfuhren mit dem Ziel der Grenzsicherung, der Bekämpfung von
Piraterie, des Schutzes der Küstengewässer, der Absicherung des zivilen

Seeverkehrs, des Schutzes vor Menschenhandel und der Bekämpfung des
Terrorismus legitimen sicherheitspolitischen Interessen Deutschlands.
Vor diesem Hintergrund der Ausführungen empfiehlt der Petitionsausschuss im
Ergebnis, die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie und dem Auswärtigen Amt - zu überweisen, den Fraktionen des
Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, soweit es um eine Evaluation und
Weiterentwicklung der Rüstungsexportrichtlinien geht, und das Petitionsverfahren im
Übrigen abzuschließen.

Begründung (PDF)


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