Περιοχή: Γερμανία

Kontrolle von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern - Schaffung einheitlicher europäischer Rüstungsexportgesetze

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Deutschen Bundestag
61 Υποστηρικτικό 61 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

61 Υποστηρικτικό 61 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2014
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

27/10/2016, 4:23 π.μ.

Pet 1-18-09-742-012190



Kontrolle von Kriegswaffen und

sonstigen Rüstungsgütern





Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.09.2016 abschließend beraten und

beschlossen:



Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

konnte.

Begründung



Mit der Petition wird ein einheitliches europäisches Rüstungsexportgesetz gefordert.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe

liegen 61 Mitzeichnungen und sechs Diskussionsbeiträge vor. Zudem gingen mehrere

sachgleiche Petitionen ein. Sie werden aufgrund der inhaltlichen Übereinstimmung

einer gemeinsamen parlamentarischen Beratung zugeführt. Es wird um Verständnis

gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen

werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass es notwendig

sei, in Europa ein einheitliches Rüstungsexportgesetz zu verabschieden, damit die

deutsche Rüstungsindustrie nicht länger durch deutliche Wettbewerbsnachteile

behindert werde. Rund 400.000 Arbeitsplätze seien direkt und indirekt an die deutsche

Rüstungsindustrie gekoppelt. Obwohl dieser Industriezweig häufig zu technologischen

Innovationen in Deutschland beitrage, werde er laufend diskriminiert: auf

internationaler Ebene durch die im europäischen Vergleich strengeren deutschen

Rüstungsexportrichtlinien und national durch das zuständige Bundesministerium für

Wirtschaft und Energie (BMWi). Eine Abhängigkeit von den Rüstungsimporten aus

anderen Staaten gefährde Arbeitsplätze und bedeute einen Kompetenzverlust.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von

Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht

zu der Eingabe darzulegen. Zudem hat der Ausschuss gemäß § 109 Absatz 1 Satz 2

der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GOBT) eine Stellungnahme des



Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages eingeholt, dem

ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, “Eckpunkte für ein

Rüstungskontrollgesetz“ (Bundestagsdrucksache 18/4940) zu diesem Thema vorlag.

Die Drucksache, das dazugehörige Protokoll der Plenardebatte des Deutschen

Bundestages (Bundestagsdrucksache 18/109) sowie die Beschlussempfehlung des

Ausschusses (Bundestagsdrucksache 18/7030) können unter www.bundestag.de

eingesehen werden.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens

der Bundesregierung und der des Wirtschaftsausschusses angeführten

Gesichtspunkte wie folgt zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die Bundesregierung sich für eine

Angleichung der Rüstungsexportrichtlinien innerhalb der EU einsetzt. Europäische

Harmonisierungen müssen allerdings so umgesetzt werden, dass sie die

Mindestanforderungen des Gemeinsamen Standpunkts der EU aus dem Jahr 2008

nicht unterschreiten und auch die deutschen „Politischen Grundsätze“ für den Export

von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern nicht unterlaufen.

Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass die Bundesregierung sich für den Erhalt

ausgewählter Schlüsseltechnologien und industrieller Fähigkeiten, insbesondere auch

bei mittelständischen Unternehmen einsetzt. Es wird betont, dass Deutschland ein

elementares Interesse an einer innovativen, leistungs- und wettbewerbsfähigen

nationalen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie hat. Die nationalen

Beschaffungsprogramme der Bundeswehr und der deutschen Sicherheitsorgane

reichen zum Erhalt einer deutschen wehrtechnischen Industrie nicht aus, die

Unternehmen sind auf Exporte ihrer Produkte angewiesen. Solche Exporte sind jedoch

nur im engen Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen und unter Berücksichtigung

der strengen Grundsätze der deutschen Rüstungsexportpolitik möglich. Der

zuständige Bundesminister für Wirtschaft und Energie steht zu dieser Thematik im

engen Dialog mit der Rüstungsindustrie.

Vor dem Hintergrund der Ausführungen empfiehlt der Petitionsausschuss, das

Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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