Kostenlose Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel durch Flüchtlinge und Asylbewerber

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Rheinland-Pfälzischen Landtages
10 Supporto 10 in Renania-Palatinato

La petizione è conclusa

10 Supporto 10 in Renania-Palatinato

La petizione è conclusa

  1. Iniziato 2015
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Rheinland-Pfälzischen Landtages.

Inoltro

12/11/2018, 11:11

Der Petent wollte mit seiner Eingabe eine kostenlose Nutzung öffentlicher
Verkehrsmittel für Flüchtlinge und Asylbewerber in Rheinland-Pfalz erreichen und
verwies dazu insbesondere auf das Beispiel in Karlsruhe.

Die Ermittlungen hatten ergeben, dass es sich nach Auskunft des um Stellungnahme
gebetenen Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen bei dem
„Sozialticket“ im Regelfall um einen im Preis ermäßigten Fahrausweis zur Nutzung
öffentlicher Verkehrsmittel durch sozial bedürftige Menschen handelt. Die Nutzung sei
oftmals an den Besitz sog. „Sozialausweise“, „Sozialpässe“ oder „Sozialkarten“
gebunden. Der Fahrschein sei meist nicht übertragbar und die Finanzierung erfolge
größtenteils durch die Kommunen. Die regionalen oder überregionalen
Verkehrsunternehmen würden hierfür einen Zuschuss von den betreffenden Städten
und Landkreisen erhalten. Sozialtickets könnten grundsätzlich nicht zu Lasten des
Verkehrsbetriebes gehen, sondern müssten durch den Auftraggeber erstattet werden.
Sozialtarife, egal ob für Bedürftige allgemein oder, wie im konkreten Antrag, besondere
Empfängergruppen, seien soziale Leistungen, die durch den entsprechenden
Veranlasser zu finanzieren sind. Das wären in diesen Fällen die jeweiligen Kommunen.
Auch die vom Petenten erwähnten Modellprojekte seien alle kommunale Projekte, z. B.
die Stadt Karlsruhe. Somit richte sich die Forderung nach Sozialtickets für Asylsuchende
nicht an das Land, sondern an die Kommunen.

Nach den vom Ministerium getroffenen Feststellungen erhalten Asylsuchende mit den
Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes den gleichen Betrag für Verkehrskosten
wie jeder SGB ll/Xll Bezieher, da sich der Regeltarif nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz nach genau diesen Regelsätzen richte. Nur in
Ausnahmefällen könnten zusätzliche Kosten erstattet werden. Daher seien bereits kurz
nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das diese Bindung an die Regelsätze
des SGB II festgesetzt hatte, die Kommunen gebeten worden, besondere Fahrten, wie
z. B. zur Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder anderen rechtlich
relevanten Institutionen, zusätzlich zu erstatten. Asylsuchende bekämen
demensprechend bereits über die Pauschale einen Grundsatz für die Kosten von
Fahrten. Auch wenn nachvollziehbar ist, dass dieser im Regelsatz enthaltene Betrag
sicherlich nicht ausreicht, wenn man z. B. einen Sprachkurs in einem anderen Ort
besuchen will, kann nach Auffassung des Ministeriums bei einem Sozialticket nur für
Asylsuchende schnell der Vorwurf erhoben werden, dass Asylsuchende besser gestellt
werden als Sozialhilfeempfänger. Durch eine solche Ungleichbehandlung könnte eine
“Neiddebatte“ entstehen, die die Aufnahme von Flüchtlingen gerade in den Kommunen
erschweren könnte. Nach Auffassung des Ministeriums müssen andere Lösungen
gefunden werden, z. B. wohnortnahe Angebote, der Einbezug in bestehende soziale
Gruppen, oder ein Sozialticket für alle Transferleistungsbezieher, was dann aber
wiederum mit sehr hohen Kosten verbunden wäre.

Hinsichtlich des vom Petenten konkret angesprochenen Beispiels in Karlsruhe erklärte
das Ministerium, dass es sich um ein Pilotprojekt handelt. Ab 1. August 2015 dürften
Asylsuchende Busse und Bahnen des Karlsruher Verkehrsverbundes (KVV) kostenlos
nutzen. Der Bewohnerausweis der Landeserstaufnahmeeinrichtung Baden-
Württemberg werde zum Fahrschein. Alle Asylbewerberinnen und Asylbewerber würden
einen Stempel auf ihren Bewohnerausweis erhalten und könnten während ihres
Aufenthalts in Karlsruhe damit Bus und Bahn im Stadtgebiet unbegrenzt nutzen. Der
KVV erhalte hierfür einen pauschalen Abrechnungsbetrag. Dies habe der KVV in einer
Pressemeldung erklärt. Hintergrund dieser Regelung sei, dass die Partei „Bündnis
90/Die Grünen“ in Karlsruhe in einem Antrag an die Stadtverwaltung bemängelt hatten,
dass die Ausgabe von Einzelfahrkarten an die stark ansteigende Anzahl von
Asylbewerbern nicht mehr zu bewältigen ist. Das Land Baden-Württemberg übernehme
für die in Karlsruhe, Durlacher Allee, befindliche Erstaufnahmeeinrichtung die Kosten.
Eine landesweite kostenlose Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sei dementsprechend
bisher in Baden-Württemberg nicht gegeben. Das Ministerium wies darauf hin, dass es
in Rheinland-Pfalz eine solche Regelung nicht gibt und auch nicht vorgesehen ist.

Die Eingabe wurde als öffentliche Petition behandelt. Die Mitzeichnungsfrist endete am
07.09.2015; die Petition hatte 10 Mitzeichnungen.

Der Petitionsausschuss des Landtags Rheinland-Pfalz hat in seiner nicht-
öffentlichen Sitzung am 17.11.2015 festgestellt, dass dem in der Eingabe
vorgebrachten Anliegen nicht abgeholfen werden kann.

Begründung (PDF)


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