Kraj : Německo
Sociální

Kostenübernahme und Haftung der Bundesregierung für Thomas Cook GmbH und Tochterges. Geschädigte

Navrhovatel není veřejný
Petice je adresována
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
2 231

Navrhovatel nepodal petici.

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  1. Zahájena 2019
  2. Sbírka byla dokončena
  3. Předloženy
  4. Dialog
  5. Neúspěšný

01. 03. 2021 1:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


14. 10. 2019 22:51

Ich habe die Dauer der Petition verlängert um mehr Unterstützer zu finden um ausdruckstärker zu werden.


Neues Zeichnungsende: 29.02.2020
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 999


07. 10. 2019 14:00

Begründung geändert


Neue Begründung: So wie ich sind viele andere 1.000 Bürger von der Pleite von der Thomas Cook GmbH und den Tochtergesellschaft Neckermann, Bucher Reisen und Öger Tours sowie Tour Vital betroffen. Die Absicherung durch die Zurich Versicherung beläuft sich lediglich auf 110 Mio. Euro. Dieser Betrag langt für die vielen Betroffenen hinten und vorne nicht. Unsere Bundesregierung wurde seit Jahren immer wieder darauf hingewiesen, sich dieser Sache anzunehmen und höherer Versicherungsbeträge für Reiseveranstalter zu fordern. Es wurde seit Jahren vernachlässigt und nichts unternommen. Der Betrag von 110 Mio. Euro ist noch aus den 90er Jahren und lange nicht mehr ausreichend für die Anzahl der Reisenden, die heute mit einem Veranstalter verreisen. Wir fordern daher, dass die Bundesregierung in die Haftung genommen wird und für die Gelder haftet die nicht oder nur teilweise von der Versicherungssumme übernommen werden.
Forderung nach Staatshaftung
Die Reisebüros bringt dies in eine schizophrene Situation. Laut Gesetz sind sie verpflichtet, ihren Kunden bei der Buchung das „Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden“ auszuhändigen, das auf den Paragrafen 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs verweist. Auf dem offiziellen Dokument dürfen die Urlauber dann das Versprechen nachlesen: „Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters (...) werden Zahlungen zurückerstattet.“
Weder das Vertrauen in die Reisebürobranche noch in die Pauschalreise dürfte dieses wacklige Gesetzeskonstrukt befördern. Entsprechend deutlich fallen deshalb die Forderungen aus der Branche aus. „Für den nicht versicherten Teil der Pauschalreisen“, fordert VUSR-Verbandschefin Marija Linnhoff, „muss es eine Staatshaftung geben.“
Die Forderung ist gut begründet. Denn die Pauschalreise-Richtlinie der EU aus dem Jahr 1990, die eine komplette Absicherung der Kundengelder bestimmt, setzte die Bundesregierung nur unzureichend um – was 1996 schon für einen möglichen Präzedenzfall sorgte: Damals gab der Europäische Gerichtshof in Luxemburg fünf insolvenzgeschädigten Urlaubern recht, die gegen die Bundesregierung vor dem Bonner Landgericht geklagt hatten. Sie alle waren 1993 der Pleite des Veranstalters MP Travel Line zum Opfer gefallen, aber nicht abgesichert, weil Deutschlands Regierung die EU-Richtlinie nicht fristgerecht umgesetzt hatte. Ein ähnliches Versäumnis könnten Kläger nun auch im Fall von Thomas Cook geltend machen.
Quelle: app.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/nach-thomas-cook-pleite-diesen-pauschalreisen-fehlt-unter-umstaenden-der-gesetzliche-insolvenzschutz/25089354.html?ticket=ST-24862675-wcn6XaMCv6F4We4Tecbf-ap3


Neues Zeichnungsende: 31.12.2019
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 71


06. 10. 2019 2:13

Erweiterung


Neuer Titel: Kostenübernahme und Haftung der Bundesregierung für Thomas Cook GmbH und Tochterges. Geschädigte


Neuer Petitionstext: Die Übernahme der Kosten der Betroffenen der Thomas-Cook-Pleite Thomas Cook GmbH-Pleite für die, denen die Versicherungssumme von 110 Mio. Euro nicht ausreicht.


Neue Begründung: So wie ich sind viele andere 1.000 Bürger von der Pleite von der Thomas Cook GmbH und den Tochtergesellschaft Neckermann, Bucher Reisen und Öger Tours sowie Tour Vital betroffen. Die Absicherung durch die Zurich Versicherung beläuft sich lediglich auf 110 Mio. Euro. Dieser Betrag langt für die vielen Betroffenen hinten und vorne nicht. Unsere Bundesregierung wurde seit Jahren immer wieder darauf hingewiesen, sich dieser Sache anzunehmen und höherer Versicherungsbeträge für Reiseveranstalter zu fordern. Es wurde seit Jahren vernachlässigt und nichts unternommen. Der Betrag von 110 Mio. Euro ist noch aus den 90er Jahren und lange nicht mehr ausreichend für die Anzahl der Reisenden, die heute mit einem Veranstalter verreisen. Wir fordern daher, dass die Bundesregierung in die Haftung genommen wird und für die Gelder haftet die nicht oder nur teilweise von der Versicherungssumme übernommen werden.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 63


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