Región: Alemania

Kraftfahrzeugsteuer - Änderung des § 3a KraftStG (Vergünstigungen für Schwerbehinderte)

Peticionario no público.
Petición a.
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
137 Apoyo 137 En. Alemania

No se aceptó la petición.

137 Apoyo 137 En. Alemania

No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2017
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

30/11/2019 3:23

Pet 2-18-08-6121-044144 Kraftfahrzeugsteuer

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.11.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent begehrt eine Ergänzung der steuerunschädlichen Verwendung des § 3a
Kraftfahrzeugsteuergesetz dahingehend, dass die Vorschrift diejenigen Fahrten
aufnimmt, die zur Bewältigung des Alltages sowie des Soziallebens erforderlich sind.

Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent im Wesentlichen an, die
überwiegende Anzahl von Fahrten mit einem für einen schwerbehinderten Halter
steuerbegünstigten Fahrzeug erfolge nicht unmittelbar für oder mit dem
schwerbehinderten Halter, jedoch aber zu dessen Wohl. So würden etwa Fahrten zur
Selbsthilfegruppe oder der Besuch eines Pflegekurses zur Sicherstellung
sachgemäßer Pflege nicht zu den steuerbegünstigten Tatbeständen zählen. Der
Petent empfindet es als Nachteil, dass er so diese Fahrten mit öffentlichen
Verkehrsmitteln zurücklegen müsse, was aus seiner Sicht einen
unverhältnismäßigen Zeitaufwand zur Folge habe.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen des Petenten wird auf die
Unterlagen verwiesen.

Die Petition wurde auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht. Sie
wurde durch 137 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen 22 Diskussionsbeiträge
ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Aufgrund ihrer Bedeutung für den folgenden Kontext weist der Petitionsausschuss
zunächst erneut darauf hin, dass die Kraftfahrzeugsteuervergünstigungen für
Schwerbehinderte nach § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) an das Halten
eines Kraftfahrzeugs anknüpfen. Kraftfahrzeuge schwer behinderter Fahrzeughalter,
die hilflos, blind oder außergewöhnlich gehbehindert sind
(Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "H", "B1" oder "aG"), werden von
der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Sind diese Fahrzeughalter in ihrer
Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr weniger stark beeinträchtigt (z.B. G =
Gehbehinderung auf Schwerbehindertenausweis mit orangefarbenem
Flächenaufdruck), können sie zwischen unentgeltlicher öffentlicher
Personenbeförderung oder hälftiger Kraftfahrzeugsteuerermäßigung wählen.

Wie der Ausschuss bereits betonte, entfällt die Vergünstigung dann, wenn das
Fahrzeug durch andere Personen zu Fahrten benutzt wird, die nicht im
Zusammenhang mit der Fortbewegung oder Haushaltsführung des Behinderten
stehen, vgl. § 3a Absatz 3 Satz 2 KraftStG. Unter den Begriff der Haushaltsführung
fallen in erster Linie Fahrten zur unmittelbaren Betreuung des Behinderten, aber
auch Fahrten zur Versorgung und Führung des Haushaltes, in dem der Behinderte
lebt. Begünstigt sind daher insbesondere Fahrten, die der Sauberhaltung der
Wohnung und Kleidung, der Zubereitung der Mahlzeiten und dem Einkauf des
täglichen Bedarfs dienen. Nicht zur Haushaltsführung des Behinderten gehören z.B.
Fahrten anderer Personen zu Veranstaltungen, zu Erholungszwecken und zur
eigenen Arbeitsstätte.

Der Petitionsausschuss bemerkt abschließend, dass es der gesetzgeberische Wille
ist, dass die Steuervergünstigung ihrem Förderungszweck entsprechend nur dem
behinderten Menschen zugutekommen soll. Steuergegenstand der
Kraftfahrzeugsteuer ist das Halten von inländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf
öffentlichen Straßen. Das Ob und Wie der tatsächlichen Nutzung ist hierbei
unerheblich.

Ein Tätigwerden im Sinne der Eingabe kann auch nicht durch eine pauschale
Abschlagzahlung verbunden mit der Verpflichtung zur Fahrtenbuchführung erreicht
werden, da dies dann für ein bestimmtes Mengengerüst an zweckfremden Fahrten
Dritter unter Umgehung der gesetzlich angeordneten Mindeststeuer für einen Monat
faktisch eine rein objektbezogene Vergünstigung wäre und jede Familie, zu der eine
schwer behinderte Person gehört, ein Kfz steuerbegünstigt halten könnte. Denn eine
pauschale Abschlagzahlung würde aus Sicht der Antragsteller ja nur Sinn machen,
wenn sie wesentlich niedriger wäre als die Regelbesteuerung.

Nicht behinderte Personen würden somit durch Gewährung dieses pauschalierten
Steuervorteils an einem Nachteilsausgleich teilhaben, den der Gesetzgeber
ursprünglich nur individuell für bestimmte Behinderte vorgesehen hat. Vor dem
verfassungsrechtlichen Hintergrund der Steuergerechtigkeit im Sinne einer
gleichmäßigen Besteuerung, der Folgerichtigkeit mit Blick auf den Fördergedanken
und die Zielgenauigkeit der Steuervergünstigung erschiene eine derartige Lösung
bedenklich.

Ungeachtet dieser Bedenken müsste außerdem zur Wahrung der Gleichmäßigkeit
der Besteuerung der Nachweis der Einhaltung des Mengengerüstes an
zweckfremden Fahrten festgelegt, erfüllt und überwacht werden. Damit würde
erheblicher Erfüllungsaufwand auf beiden Seiten entstehen. Für den Bürger würde
mit der Fahrtenbuchverpflichtung eine aufwändige neue Informationspflicht
eingeführt und für die Verwaltung entstünde Mehraufwand durch die Nachprüfung
und Überwachung des Mengengerüsts.

Vor diesem Hintergrund kann der Petitionsausschuss die begehrte gesetzliche
Ausweitung aus rechtlichen und steuersystematischen Gründen nicht befürworten.

Angesichts des Dargelegten kann der Petitionsausschuss mithin nicht in Aussicht
stellen, im Sinne des vorgetragenen Anliegens weiter tätig zu werden. Er empfiehlt
daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen
werden konnte.

Begründung (PDF)


Ayudar a fortalecer la participación ciudadana. Queremos que se escuchen sus inquietudes sin dejar de ser independientes.

Promocione ahora.