Kraftfahrzeugsteuer - Wechselkennzeichen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

189 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

189 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2008
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Neuigkeiten

08.06.2017, 07:01

Wolf-Jürgen Deckert

Kraftfahrzeugsteuer

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.04.2011 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition der Bundesregierung dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung und dem Bundesministerium der Finanzen als Material zu über-
weisen.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, das Kraftfahrzeugsteuergesetz so zu ändern, dass
sogenannte Wechselkennzeichen für Kraftfahrzeuge zulässig sind und eingeführt
werden.

Zu
sowie
190 Mitzeichnungen
gingen
Petition
öffentlichen
dieser
liegen dem Petitionsausschuss zu diesem
14 Diskussionsbeiträge ein. Ferner
Anliegen weitere Eingaben vor, die einer gemeinsamen parlamentarischen
Behandlung zugeführt werden.

Zur Begründung wird ausgeführt, Wechselkennzeichen gebe es bereits seit vielen
Jahren
in Österreich
und
in
der Schweiz. Dort
könnten mit
einem
Kraftfahrzeugkennzeichen mehrere Kraftfahrzeuge wechselseitig betrieben werden,
wobei lediglich das größte bzw. stärkste Fahrzeug versteuert und versichert werden
müsste.

Das Anliegen wird insbesondere damit begründet, dass für viele Familien die
Anschaffung eines echten Zweitwagens oft unwirtschaftlich und nicht finanzierbar
sei. Außerdem könnten Familien mit Kindern, die bei gemeinsamen Fahrten auf
einen großen Personenkraftwagen (Pkw) angewiesen seien, nach Einführung von
Wechselkennzeichen zusätzlich ein kleineres Fahrzeug nutzen, welches dann etwa
bei Fahrten zur Arbeit auch weniger Schadstoffe ausstoße. Hierdurch sei es dann
auch möglich, durch Einführung von Wechselkennzeichen einen Beitrag zur
Minderung des CO2-Ausstoßes zu leisten.

Zu den Einzelheiten des Vortrages des Petenten wird auf den Akteninhalt verwiesen.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen wie folgt dar:

fest, dass der Vorschlag einer Einführung von
Der Petitionsausschuss stellt
Wechselkennzeichen in der Vergangenheit wiederholt eingebracht worden ist. Er
wurde jedoch im Ergebnis stets verworfen, weil in Deutschland in der Einführung von
Wechselkennzeichen keine Vorteile gesehen wurden. Es wurde insbesondere das
Argument
ins Feld geführt, aus welchen Gründen Autofahrer mit mehreren
Fahrzeugen entlastet werden sollten, deren finanzielle Situation es zuließ, einen
Zweit- oder Drittwagen anzuschaffen und diesen zu unterhalten.

Dem Petenten ist in der Auffassung zuzustimmen, dass bei einer Einführung von
Wechselkennzeichen eine Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes geboten
wäre. In Deutschland wird nach diesem Gesetz grundsätzlich nicht die Zuteilung
eines Kennzeichens,
sondern das Halten eines Kraftfahrzeugs besteuert
(Ausnahme: rote Kennzeichen sowie Oldtimer-Kennzeichen).

Der Petitionsausschuss weist
jedoch im Zusammenhang mit dem geäußerten
Anliegen darauf hin, dass seit Mitte der 1980er Jahre die Kraftfahrzeugsteuer für
Pkw in zunehmendem Maße mit ökologischen Kriterien ausgestaltet worden ist. Das
Kraftfahrzeugsteuergesetz sieht gegenwärtig 10 nach dem Emissionsverhalten
(Einhaltung von EU-Abgasvorschriften) gestaffelte, hubraumbezogene Steuersätze
vor. Nach dem vom Deutschen Bundestag am 13. Januar 2009 beschlossenen
Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und anderer Gesetze (Plenar-
Protokoll 16/206) gilt für erstmals zugelassene Pkw seit 1. Juli 2009 eine neue CO2-
orientierte Kraftfahrzeugsteuer gelten. Die Einführung von Wechselkennzeichen
könne hierbei zu W idersprüchen führen, wenn die Fahrzeuge eines Halters im
Emissionsverhalten unterschiedlich sind.

Die Befürworter von Wechselkennzeichen wünschen sich neben Ersparnissen bei
der
den
bei
Ersparnis
eine
ebenfalls
zumeist
Kraftfahrzeugsteuer
Versicherungsprämien. Eine solche Ersparnis könnte nur dann eintreten, wenn
lediglich ein Fahrzeug versichert werden müsste. Bei Einnahmeausfällen für die
Versicherer wäre vermutlich mit einem Ausgleich über einen Zuschlag für
Wechselkennzeichen oder über eine allgemeine Anhebung des Beitragsniveaus zu
rechnen.

Weiterhin ist aus verkehrsrechtlicher Sicht zu bedenken, dass Fahrzeuge ohne
Kennzeichenschilder nicht auf öffentlichem Straßenraum abgestellt werden dürfen.
Der Halter eines solchen Fahrzeuges müsste entsprechenden privaten Grund zum
Abstellen des Fahrzeuges ohne Kennzeichenschilder zur Verfügung haben.

Zudem hält es der Petitionsausschuss für fraglich, ob die mit Wechselkennzeichen
verbundenen Erwartungen in Bezug auf den Umweltschutz erfüllt werden könnten.
Diejenigen, die sich einen Zweitwagen anschaffen, lassen sich aller Erfahrung nach
überwiegend nicht von der Kraftfahrzeugsteuer
leiten, sondern tätigen diese
Anschaffung deshalb, weil sie aus familiären oder beruflichen Gründen darauf
angewiesen
von
Einführung
die
dass
vermuten,
lässt
Dies
sind.
Wechselkennzeichen nicht zu spürbar geringeren CO2-Ausstößen führen wird.

Nach Kenntnis des Petitionsausschusses wird derzeit die Einführung von
Wechselkennzeichen für Pkw im Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung (BMVBS) vorbereitet. Ziel der Bundesregierung ist es, dieses
Vorhaben bis Mitte dieses Jahres umzusetzen.

Auch der Petitionsausschuss hält das mit der Eingabe vorgetragene Anliegen für
diskussionswürdig und empfiehlt daher, die Petition der Bundesregierung dem
BMVBS und dem BMF als Material zu überweisen.

Der abweichende Antrag der Fraktion der SPD, die Petition der Bundesregierung
dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und dem Bundes-
ministerium der Finanzen als Material zu überweisen, soweit die Einführung von
Wechselkennzeichen ausschließlich Elektroautos betrifft, und das Petitionsverfahren
im Einzelfall abzuschließen, wurde mit mehrheitlich abgelehnt.

Der abweichende Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das
Petitionsverfahren abzuschließen, wurde ebenfalls mehrheitlich abgelehnt.


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49 %
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