Región: Alemania

Kraftfahrzeugtechnik - Automatische Leuchtweiten- oder Niveauregulierung

Peticionario no público.
Petición a.
Deutschen Bundestag
88 Apoyo 88 En. Alemania

El proceso de petición ha terminado.

88 Apoyo 88 En. Alemania

El proceso de petición ha terminado.

  1. Iniciado 2013
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

18/11/2015 16:06

Pet 1-17-12-9202-048489

Kraftfahrzeugtechnik
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.07.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten. Begründung

Mit der Petition wird gefordert, für alle neuen Kraftfahrzeugtypen eine automatische
Leuchtweitenregelung oder alternativ eine automatische Niveauregelung
vorzuschreiben.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass ein
Kraftfahrzeug je nach Beladung auch seine Neigung ändere. Demzufolge verändere
auch das Scheinwerferlicht seine Position, wodurch der Gegenverkehr geblendet und
die Verkehrssicherheit beeinträchtigt werden könne. Zwar sei die manuelle
Leuchtweitenregelung seit den 90er Jahren Pflicht, jedoch werde dies von nahezu
allen Fahrzeugführern ignoriert. Die Technik für eine automatische
Leuchtweitenregelung, wie sie schon bei Fahrzeugen mit Xenon-Scheinwerfern
Pflicht sei, sei vorhanden, die Mehrkosten für den Käufer seien gering. Ausnahmen
sollten dann möglich sein, wenn das Fahrzeug eine automatische Niveauregelung
besitze.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 88 Mitzeichnungen und 10 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Nach umfassender Prüfung der Sach- und Rechtslage macht der Petitionsausschuss
zunächst darauf aufmerksam, dass eine Leuchtweitenregelung bei unterschiedlichen
Beladungszuständen eines Kraftfahrzeuges eine etwaige Blendung des
Gegenverkehrs vermeiden soll. Eine automatische Regelung ist bei mit
Gasentladungslicht (sog. Xenonlicht) ausgestatteten Fahrzeugen gemäß
§ 50 Abs. 10 Nr. 1 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bereits zwingend
vorgeschrieben. Ein solches System ist in der Lage, kurzfristig auf Änderungen der
Beladung und damit des Einfederweges zu reagieren.
Kraftfahrzeuge, die nicht mit Xenonlicht ausgestattet sind, verfügen hingegen nur
über eine manuelle Leuchtweitenregelung. Hierbei werden die Scheinwerfer von
Hand durch einen vom Fahrer bedienbaren Mechanismus verstellt. Fahrzeuge mit
einer sogenannten Niveauregulierung benötigen in der Regelung keine
Leuchtweitenregelung, da sich hierbei die Federung selbstständig in die
Ausgangsposition zurückversetzt.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die Ausrüstung mit lichttechnischen
Einrichtungen international harmonisiert bei der Wirtschaftskommission für Europa
der Vereinten Nationen (UN ECE) beschlossen wird. Vorschriften zur
Leuchtweitenregelung sind in der UN ECE Regelung Nr. 48 für Pkw, Busse, Lkw und
ihre Anhänger zu finden. Diese werden von der Europäischen Union übernommen
und verbindlich für alle Mitgliedstaaten vorgeschrieben.
Demnach kann eine Vorschrift über die verpflichtende Ausrüstung mit einer
automatischen Leuchtweitenregulierung nicht durch nationalen Beschluss, sondern
nur noch auf europäischer Ebene erlassen werden, da für den Bereich der
fahrzeugtechnischen Vorschriften bereits eine Vollharmonisierung erreicht wurde.
In der zugrunde liegenden ECE-Regelung Nr. 48 wird eine automatische
Leuchtweitenregelung zwar gefordert, als Ausnahme wurde eine manuelle
Leuchtweitenregelung jedoch zugelassen. Hintergrund dieser Regelung war, dass
sich bei Einführung der Forderung ein großer Teil der Industrie technisch nicht in der
Lage sah, eine automatische Leuchtweitenregelung zu installieren. Inzwischen dürfte
dies allerdings kein Problem mehr darstellen. In diesem Zusammenhang betont der
Petitionsausschuss, dass sich der deutsche Regierungsvertreter im lichttechnischen
Expertengremium (GRE) in Genf bereits für eine Abschaffung der Ausnahme
einsetzte. Jedoch wurde der Vorschlag der GRE trotz längerer Übergangsfristen
nicht vom Weltforum für die Harmonisierung von Fahrzeugvorschriften angenommen.
Auch andere Vorschläge fanden bisher keine Akzeptanz der Vertragsstaaten. Das

zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat dem
Ausschuss mitgeteilt, dass die Möglichkeit besteht, dass zur nächsten Sitzung Mitte
April 2015 ein konsensfähiges Dokument zur Abstimmung vorliegt.
Der Ausschuss begrüßt, dass sich die Industrie zumindest verpflichtet hat, die
Forschung über Blendeffekte zu intensivieren. Zudem hat die Bundesregierung
mitgeteilt, dass sie sich auch weiterhin in Genf für eine automatische
Leuchtweitenregelung einsetzen wird. Ihrer Ansicht nach müssen bei künftigen
Anpassungen der ECE-Regelungen an den technischen Fortschritt, Gefährdungen
durch Blendung ausgeschlossen werden.
Die Gewährleistung der Straßenverkehrssicherheit und die Vermeidung von
Gefahren durch Blendeffekte stellen nach Auffassung des Ausschusses ein wichtiges
Anliegen dar. Der Petitionsausschuss empfiehlt angesichts der dargestellten
Zuständigkeit auf europäischer Ebene, die Petition dem Europäischen Parlament
zuzuleiten, damit sie bei den weiteren Beratungen berücksichtigt wird.Begründung (pdf)


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