Kraftfahrzeugtechnik - ECE-Zulassung nach §21a der StVZO für LED "Retro - fit" (Austausch)Lampen

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
66 Støttende 66 inn Deutschland

Begjæringen ble ikke tatt til følge

66 Støttende 66 inn Deutschland

Begjæringen ble ikke tatt til følge

  1. Startet 2017
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn
  4. Dialog
  5. Fullført

Dette er en nettbasert petisjon des Deutschen Bundestags .

17.05.2019, 04:27

Pet 1-19-12-9202-002092 Kraftfahrzeugtechnik

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass LED „Retro-fit" (Austausch)Lampen eine
ECE-Zulassung nach § 21a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erhalten.

Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
wurde, liegen dem Petitionsausschuss 66 Mitzeichnungen und 8 Diskussionsbeiträge
vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf jeden Aspekt gesondert
eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass stromfressende
Halogen- und /oder Glühlampen in Kraftfahrzeugen immer noch das am meisten
eingesetzte Leuchtmittel seien. Leuchtmittel, die auf der LED-Technologie passieren,
dürften aktuell nur bei Voll-LED-Scheinwerfern oder Leuchten, die als Ganzes
individuell typgeprüft eingesetzt würden, genutzt werden. Voraussetzung sei, dass die
LEDs dürfen nicht austauschbar seien. Bei Defekten müsse der gesamte Scheinwerfer
oder die komplette Leuchte getauscht werden, dabei fielen hohe Kosten an. Die
aktuelle Untersuchung eines großen deutschen Automobilclubs belege, dass folgende
aus Verkehrssicherheitsgründen für eine Zulassung von LED–Leuchtmitteln sprächen:

- Bremswegverkürzung durch kürzere Ansprechzeiten bei Bremsleuchten

- bessere Sicht durch besseres Abblendlicht

- Minderung der Unfallgefahr durch geringere Ausfallraten.

Ergänzend käme hinzu, dass eine LED-H4 im Gegensatz zu einer Halogen-H4 eine
um mehr als 1/3 größere Leuchtweite habe und die LED-Leuchte mit ca. 5.000
Betriebsstunden gegenüber der Halogenlampe mit ca 1.000 Betriebsstunden
wesentlich haltbarer sei. Im aktuellen Lichttest zeigte sich, dass 51% der Autofahrer
mit defekter oder fehlerhafter Beleuchtung unterwegs seien. In den USA und in einigen
asiatischen Staaten seien LED-Retro-fit–Lampen zugelassen. Diese seien auch in
Deutschland – vorwiegend online – erhältlich. Eine Zulassung eröffne, insbesondere
den Besitzern älterer Fahrzeuge, eine relativ kostengünstige Möglichkeit ihr Fahrzeug
sicherer zu machen. Davon profitierten auch alle anderen Verkehrsteilnehmer.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur (BMVI) angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:

Zu der mit Petition vorgeschlagenen Zulassung von
LED „Retro-fit" (Austausch)Lampen – gemeint sind Austauschlichtquellen mit
ECE-(Economic Commission for Europe) nach § 21
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) stellt der Ausschuss fest, dass
Scheinwerfer und/ oder Leuchten in der Regel nur für bestimmte Glühlampen- oder
LED-Lichtquellen genehmigt sind. Die Verwendung anderer Lichtquellen ist
unzulässig. Genehmigte LED-Lichtquellen als Ersatz für genehmigte
Glühlampen-Lichtquellen gibt es derzeit noch nicht. Für die genehmigten
LED-Scheinwerfer und/oder LED-Leuchten mit austauschbaren LED-Lichtquellen
bzw. LED-Modulen gibt es genehmigte Austauschteile. Die Verwendung dieser
genehmigten Austauschteile ist in der Regel auf einen spezifischen Scheinwerfer bzw.
Leuchten begrenzt.

Die Genehmigung von Scheinwerfern bzw. Leuchten für Kraftfahrzeuge mit
ECE-Genehmigung beinhaltet auch die Verwendung von ECE-genehmigten
Lichtquellen. Dadurch können in Deutschland keine Lichtquellen mit einer
StVZO-Genehmigung verwendet werden.

Die Zulassung von LED „Retro-fit" (Austausch)Lampen im Rahmen der StVZO ist
somit nicht möglich.

Unabhängig hiervon existieren auf dem Markt nicht genehmigte LED-Lichtquellen mit
Sockeln aus dem Glühlampenbereich. Diese Lichtquellen sind hinsichtlich
Leuchtdichte und Lichtverteilung ungeprüft und können zu einer erheblichen Blendung
des Gegenverkehrs führen.
Daher kann auch aus Gründen der Verkehrssicherheit dem Vorschlag nicht gefolgt
werden.

Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, da
dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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