Bölge : Almanya
Diyalog

Kraftfahrzeugtechnik - Frontkollisionswarnsysteme (FKWS) als Pflichtausstattung für PKW und LKW

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.

07.03.2019 03:24

Pet 1-18-12-9202-040117 Kraftfahrzeugtechnik

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.02.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur – als Material zu überweisen,
b) dem Europäischen Parlament zuzuleiten.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, für Lastkraft- und Personenkraftwagen
Frontkollisionswarnsysteme zur Pflichtausstattung zu machen. Insbesondere habe
dabei eine Vollbremsung bei einer sicheren Kollision zu erfolgen.

Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 51 Mitzeichnungen und zehn
Diskussionsbeiträgen sowie weitere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor, die
wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung
unterzogen werden. Der Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass nicht auf alle
der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass
Automobilhersteller zwar inzwischen über ausgereifte Systeme zur
Frontkollisionswarnung (FKWS) verfügten, diese aber nicht bei allen Herstellern als
Serienausstattung angeboten würden. Deshalb solle der Gesetzgeber tätig werden.
Das Fahrzeug solle dabei bis zu einer Vollbremsung mit Stillstand oder alternativ einer
Drosselung auf 5 km/h vom FKWS gesteuert werden. Dies könne stufenweise
eingeführt werden, sodass zunächst alle Neufahrzeuge mit FKWS ausgestattet
würden und dann auch die Nachrüstung für ältere Fahrzeuge verlangt würde. Dadurch
könnten schwere Unfälle mit Toten und Verletzten vermieden werden.

Ein weiterer Petent führt aus, dass eine Verpflichtung zur Einführung von
Fahrassistenzsystemen zur Abbremsung bei Kollisionsgefahr auch eine wirksame
Maßnahme bei terroristischen Anschlägen mit Hilfe von Lastkraftwagen (Lkw)
darstellen könne.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass es leider viel zu oft zu schweren
Unfällen auf den Autobahnen kommt, bei denen der Fahrer eines Lkw der
Hauptverursacher durch das Auffahren auf ein anderes Fahrzeug war. Dies zeigt die
Auswertung von Straßenverkehrsunfällen anhand der nationalen
Straßenverkehrsunfallstatistik.

Der Ausschuss begrüßt, dass sich das Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur (BMVI) deshalb in den vergangenen Jahren auf internationaler Ebene
erfolgreich für die Einführung von Notbremsassistenzsystemen bei Nutzfahrzeugen
eingesetzt hat.

Mit der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 vom 13. Juli 2009 über die Typgenehmigung
von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und
selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer
allgemeinen Sicherheit wurden unter anderem Notbremsassistenzsysteme für Busse
und Lkw (Fahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3) verpflichtend vorgeschrieben.
Durch ein solches Notbremsassistenzsystem wird im Anschluss an die Warnung des
Fahrers bei einer drohenden Kollision die Geschwindigkeit des Fahrzeugs automatisch
verringert. Notbremsassistenzsysteme werden für die vorgenannten Klassen bei
neuen Fahrzeugtypen nach einem festgelegten Zeitschema abhängig von der
Fahrzeugkategorie und -bauart schrittweise seit dem 1. November 2013 eingeführt.
Abstandsregelsysteme (auch Abstandswarner oder Abstandsregeltempomat genannt)
sind für Lkw bereits heute verfügbar und werden jedoch bewusst als Komfortsysteme
angeboten. Aus der Forschung liegen Hinweise dafür vor, dass von der Nutzung von
Abstandsregelsystemen auch positive Effekte auf die Verkehrssicherheit ausgehen.
Zu beachten ist aber auch, dass es bei der Nutzung von Abstandsregelsystemen
immer wieder zu Situationen (z. B. Annäherung an ein stehendes Hindernis oder
Notbremsung des vorausfahrenden Fahrzeugs) kommen kann, die
Bremsverzögerungen erfordern, die außerhalb des Regelbereiches dieser Systeme
liegen und eine Übernahme bzw. ein aktives Eingreifen des Fahrers erforderlich
machen. Die automatische Einhaltung eines sicheren Abstandes wird durch diese
Systeme also keineswegs garantiert. Vor diesem Hintergrund ist eine verpflichtende
Einführung dieser Systeme als Sicherheitssystem nicht als zielführend anzusehen.

Nach Überzeugung sowohl der Bundesregierung als auch des Petitionsausschusses
wird hingegen der verpflichtende Einsatz von Notbremsassistenzsystemen zukünftig
die Anzahl und Schwere von Auffahrunfällen mit schweren Nutzfahrzeugen deutlich
verringern.

Darüber hinaus hat das BMVI die Bundesanstalt für Straßenwesen beauftragt, die
Anforderungen an Notbremsassistenzsysteme im Rahmen eines Forschungsprojektes
vertieft zu untersuchen. Anhand der Untersuchungsergebnisse soll auf internationaler
Ebene dafür geworben werden, die technischen Vorschriften weiter fortzuschreiben,
um Notbremsassistenzsysteme noch sicherer und effektiver zu machen.

Notbremsassistenzsysteme für Pkw sind bereits am Markt verfügbar, jedoch existieren
dazu noch keine harmonisierten technischen Anforderungen, die für die
Typgenehmigung herangezogen werden können. Eine Arbeitsgruppe der
Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) beginnt gerade,
entsprechende technische Anforderungen für Notbremsassistenzsysteme für Pkw zu
entwickeln. Im Rahmen der Anpassung der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 über die
Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen,
Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich
ihrer allgemeinen Sicherheit beabsichtigt die Europäische Kommission,
Notbremsassistenzsysteme für Pkw künftig verpflichtend vorzuschreiben. Das BMVI
arbeitet an der Vorschriftengestaltung aktiv mit und unterstützt eine verbindliche
Ausrüstung von Pkw mit Notbremsassistenzsystemen.

Vor diesem Hintergrund sowie im Sinne der Verbesserung der Verkehrssicherheit und
der öffentlichen Sicherheit empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition der
Bundesregierung – dem BMVI – als Material zu überweisen, damit sie in die weiteren
Prüfungen und Untersuchungen einbezogen werden kann. Des Weiteren empfiehlt er,
die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten, damit das Anliegen im Zuge der
geplanten Anpassung der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 berücksichtigt werden kann.

Begründung (PDF)


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