Terület: Németország

Kraftfahrzeugtechnik - Initiative zur Einführung des elektronisch geregelten Straßenverkehrs

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Deutschen Bundestag
46 Támogató 46 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

46 Támogató 46 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

  1. Indított 2014
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

2016. 07. 06. 12:16

Pet 1-18-12-9202-015762



Kraftfahrzeugtechnik



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.06.2016 abschließend beraten und

beschlossen:



Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

Begründung



Mit der Petition wird vorgeschlagen, dass der Deutsche Bundestag die Einführung

des automatisierten Fahrens in die Wege leiten soll.

Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages

veröffentlicht wurde, liegen dem Petitionsausschuss 46 Mitzeichnungen und

58 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf jeden

Gesichtspunkt gesondert eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die

Verkehrsdichte auf Deutschlands Straßen zunehme, die Autofahrenden würden älter

werden, wodurch deren physisches Fahrvermögen abnehme, was sie durch

Erfahrung jedoch ausgleichen könnten. Außerdem würden sich die Autofahrenden

neben dem Autofahren immer mehr anderen Tätigkeiten widmen, indem sie

beispielsweise moderne Kommunikationsmittel wie Mobiltelefone und Tablets

benutzten. Auch die Zeit, die durch den Pendelverkehr zur Arbeit verloren ginge,

müsse reduziert werden; die pendelnden Personen sollten schon während ihrer Fahrt

ihre Arbeit aufnehmen können. Verkette man automatisierte Fahrzeuge, könnten

diese untereinander kommunizieren, dadurch würden Unfälle und Staus zu

100 Prozent vermieden. Da es derzeit keine führende Interessengruppe gebe, die die

für das automatisierte Fahren nötigen Strukturen schaffe, solle der Deutsche

Bundestag das Entsprechende in die Wege leiten und einen Fahrplan für die

Einführung des automatisierten Fahrens erstellen.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von

Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.



Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht

zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt

zusammenfassen:

Einführend weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass die Automobil- und

Zulieferindustrie bereits seit Jahren intensiv an der Entwicklung von Systemen des

automatisierten Fahrens arbeiten. Angestoßen wurde diese Entwicklung von der

Erkenntnis, dass der weit überwiegende Anteil der Verkehrsunfälle auf menschliches

Fehlverhalten zurückzuführen ist. Deshalb besteht das Hauptziel des automatisierten

Fahrens in einer Steigerung der Verkehrssicherheit und der Verkehrseffizienz durch

die gezielte Entlastung der fahrenden Person von den Anforderungen der

Fahraufgabe. Aus diesem Grund setzt sich das Bundesministerium für Verkehr und

digitale Infrastruktur (BMVI) auch dafür ein, die für die Einführung von Systemen des

automatisierten Fahrens erforderlichen Voraussetzungen sowohl auf nationaler als

auch auf internationaler Ebene zu schaffen. Wesentliche Handlungsfelder sind dabei

die Schaffung eines geeigneten Rechtsrahmens, die Gewährleistung des

Datenschutzes und die nutzergerechte Gestaltung der Mensch-Maschine-Interaktion.

Um Konsens in zentralen Fragen zu erzielen und damit die Voraussetzungen für die

Diskussion auch auf internationaler Ebene zu schaffen, hat das BMVI im Dezember

2013 zum Thema „Automatisiertes Fahren" einen Runden Tisch eingerichtet. An

diesem Runden Tisch wird mit allen Beteiligten (Bundesministerien, Behörden,

Forschungseinrichtungen, Fahrzeugindustrie, Verkehrssicherheitsakteure,

Überwachungsorganisationen etc.) eine national abgestimmte Position erarbeitet. In

den drei Arbeitsgruppen „Recht", „Fahrer/Fahrzeug" und „Forschung" werden unter

Experten die zentralen rechtlichen, technischen, wissenschaftlichen und

gesellschaftlichen Themen genauer behandelt. Hierzu gehören u. a. Fragen des

Haftungs- und Versicherungsrechts, der Fahrzeugzulassung, Aspekte der

funktionalen Sicherheit, des Datenschutzes, der Mensch-Maschine-Interaktion und

vieles mehr.

Am 16. Dezember 2014 hat sich der Runde Tisch auf eine Klassifizierung

automatisierter Fahrfunktionen verständigt:

 Teilautomatisiertes Fahren: Der Fahrer muss das System dauerhaft überwachen

und jederzeit zur vollständigen Übernahme der Fahrzeugführung bereit sein.



 Hochautomatisiertes Fahren: Der Fahrer muss das System nicht dauerhaft

überwachen. Er erhält eine ausreichende Zeitreserve, bevor er die Fahraufgabe

selbst übernehmen muss. Das System warnt den Fahrer also vorher.

 Vollautomatisiertes Fahren: Der Fahrer muss das System nicht überwachen. Das

System ist in allen Situationen in der Lage, einen risikominimalen Zustand

herzustellen.

Der Runde Tisch konzentriert sich nun darauf, die Voraussetzungen für den

möglichen Übergang vom teilautomatisierten zum hochautomatisierten Fahren zu

schaffen. In den drei Arbeitsgruppen werden gemeinsame Positionen erarbeitet: u. a.

zum Haftungs- und Versicherungsrecht, den Genehmigungsverfahren für

automatisierte Systeme und der Interaktion von Mensch und Automobil.

Zur Internationalen Automobil-Ausstellung im September 2015 plant das BMVI, erste

inhaltliche Eckpunkte vorzustellen, mit denen das automatisierte Fahren

weiterentwickelt und vorangebracht werden soll.

Der Petitionsausschuss empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem

Anliegen, das automatisierte Fahren in die Wege zu leiten, anhand der dargestellten

Maßnahmen durch die Bundesregierung entsprochen worden ist.

Begründung (pdf)


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