Region: Germany

Kraftfahrzeugtechnik - Verbot des Einbaus sowie der Nutzung von vorhandenen Tempomaten bei LKW

Petitioner not public
Petition is directed to
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
25 supporters 25 in Germany

The petition is denied.

25 supporters 25 in Germany

The petition is denied.

  1. Launched 2016
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

09/11/2017, 13:03

Pet 1-18-12-9202-033415

Kraftfahrzeugtechnik


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, den Einbau und die Nutzung von
Geschwindigkeitsregelsystemen, sogenannten Tempomaten, bei Lastkraftwagen zu
verbieten.
Zu der auf der Internetseite des deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 25 Mitzeichnungen und 29 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass Auffahrunfälle
bei Staus mit Todesfolge und Schwerverletzten immer häufiger würden. Das
geforderte Verbot könne dieser Entwicklung entgegenwirken.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu der Petition wird zur Vermeidung von
Wiederholungen auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung – dem Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) – Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der
Eingabe darzulegen, und hat die von ihr angeführten Aspekte in seine
parlamentarische Prüfung einbezogen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung
lässt sich wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss hält einführend fest, dass die Erhöhung der Verkehrssicherheit
in Deutschland einen sehr hohen Stellenwert hat. Das BMVI hat sich das Ziel gesetzt,
die Anzahl von Verkehrsunfällen weiter zu senken.
Der Ausschuss bestätigt, dass es auf den Autobahnen viel zu oft zu schweren Unfällen
kommt, bei denen der Fahrer eines Lastkraftwagens (Lkw) der Hauptverursacher

durch Auffahren auf ein anderes Fahrzeug war. Dies zeigt die Auswertung von
Straßenverkehrsunfällen an Hand der nationalen Verkehrsunfallstatistik.
Daher begrüßt der Ausschuss, dass sich das BMVI in den vergangenen Jahren auf
internationaler Ebene erfolgreich für die Einführung von Notbrems-Assistenzsystemen
bei Nutzfahrzeugen eingesetzt hat. Mit der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 vom
13. Juli 2009 wurden im Ergebnis unter anderem Notbrems-Assistenzsysteme für
Busse und Lkw – Fahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 – verpflichtend
vorgeschrieben. Durch ein solches Notbrems-Assistenzsystem wird im Anschluss an
die Warnung des Fahrers bei einer drohenden Kollision automatisch die
Geschwindigkeit des Fahrzeugs verringert. Notbrems-Assistenzsysteme werden für
die vorgenannten Klassen bei neuen Fahrzeugtypen nach einem festgelegten
Zeitschema, abhängig von der Fahrzeugkategorie und -bauart, schrittweise seit dem
1. November 2013 eingeführt. Die Einführung wird mit dem 1. November 2018
abgeschlossen sein. Der Ausschuss betont, dass nach Einschätzung des BMVI der
Einsatz von Notbrems-Assistenzsystemen zukünftig die Anzahl und Schwere von
Auffahrunfällen mit schweren Nutzfahrzeugen deutlich verringern wird.
Der Einfluss von Geschwindigkeitsregelsystemen auf die Verkehrssicherheit war
Gegenstand des EU-Forschungsprojekts „Improver“, das in den Jahren 2001 bis 2006
unter anderem in der Bundesanstalt für Straßenwesen bearbeitet wurde.
Schlussfolgerungen aus der Analyse von Literatur und Unfallgeschehen war, dass die
vorliegenden Erkenntnisse und Analysen des Unfallgeschehens kein Verbot der
Zulassung von Geschwindigkeitsregelsystemen rechtfertigen und auch gesetzliche
Einschränkungen der Nutzung nicht sinnvoll erscheinen.
Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss im Ergebnis keinen
parlamentarischen Handlungsbedarf zu erkennen. Der Ausschuss hält die geltende
Rechtslage für sachgerecht und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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