Terület: Németország

Kraftfahrzeugtechnik - Verpflichtung zum Einbau einer Wegfahrsperre für Fahrzeuge mit feuergefährlichen Antriebsstoffen

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
17 Támogató 17 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

17 Támogató 17 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

  1. Indított 2016
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

2017. 09. 11. 13:03

Pet 1-18-12-9202-033485

Kraftfahrzeugtechnik


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, in Pkw und Motorräder verpflichtend eine
Wegfahrsperre für den Fall einzubauen, dass der Tankdeckel geöffnet ist.
Zu der auf der Internetseite des deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 18 Mitzeichnungen und 11 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass
Kraftfahrzeuge (Kfz), die nach dem Tankvorgang mit einem offenen Tankdeckel
losführen, Treibstoff verlieren könnten. Auch ein Zapfhahn, der beim Losfahren noch
im Einfüllstutzen des Fahrzeuges stecke, könne großen Schaden durch austretenden
Treibstoff verursachen. Bei Elektrofahrzeugen werde das Losfahren mit Ladekabel
verhindert. Diese Sicherheitsmaßnahme sollte auch bei neuen Benzin-, Diesel- und
Gasfahrzeugen eingeführt werden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu der Petition wird zur Vermeidung von
Wiederholungen auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung – dem Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) – Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der
Eingabe darzulegen und hat die von ihr angeführten Aspekte in seine
parlamentarische Prüfung einbezogen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung
lässt sich wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss hält einführend fest, dass die technischen Anforderungen an
Kfz europaweit im Rahmen der Typgenehmigung harmonisiert sind. Den
Mitgliedstaaten ist es nicht möglich, Fahrzeugen die Zulassung oder den Betrieb zu

verweigern, wenn sie den Vorschriften der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens
für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von
Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge
entsprechen. Zusätzliche nationale technische Anforderungen – beispielsweise
hinsichtlich des mit der Petition geforderten Tankverschlusses – sind demnach nicht
möglich.
Im Rahmen der Typgenehmigung (UNECE-Regelung Nr. 34) liegen jedoch bereits
entsprechende Vorschriften zur Verhinderung eines übermäßigen Verdunstens oder
Auslaufens von Kraftstoff bei fehlendem Tankverschluss vor. Dieses kann
beispielsweise durch einen Einfüllverschluss, der sich automatisch öffnet und
schließt, verhindert werden. Der Verschluss kann nicht abgenommen werden. Auch
Konstruktionsmerkmale von Kfz oder andere Maßnahmen, durch die eine
übermäßige Kraftstoffverdunstung und ein Kraftstoffüberlauf auch bei fehlendem
Einfüllverschluss verhindert werden, sind hier einsetzbar. Da die dargestellten
harmonisierten technischen Anforderungen verbindlich anzuwenden sind, besteht
nach Ansicht des Petitionsausschusses kein weiterer Handlungsbedarf.
Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss im Ergebnis keinen
parlamentarischen Handlungsbedarf zu erkennen. Der Ausschuss hält die geltende
Rechtslage für sachgerecht und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen durch die europaweit verbindlich anzuwendenden
technischen Vorschriften entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


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