Região: Alemanha

Kraftfahrzeugtechnik - Zeitlich gestaffeltes Fahr-/Verkaufsverbot sowie Abschaffung für/von Verbrennungsmotoren etc.

Requerente não público
A petição é dirigida a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
7 Apoiador 7 em Alemanha

A petição não foi aceite.

7 Apoiador 7 em Alemanha

A petição não foi aceite.

  1. Iniciado 2016
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

20/02/2019 03:23

Pet 1-18-12-9202-037211 Kraftfahrzeugtechnik

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.

Begründung

Mit der Petition soll ein sofortiges Fahrverbot für Verbrennungsmotoren an jedem
zweiten Samstag in deutschen Städten, ein Verkaufsverbot von Verbrennungsmotoren
bis 2020/2025 beziehungsweise eine generelle Abschaffung bis 2030 und die
Bereitstellung der Infrastruktur für E-Tankstellen erreicht werden.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 47 Mitzeichnungen und 36 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass der
Klimawandel das wohl wichtigste Thema des 21. Jahrhunderts sei. In den letzten
20 Jahren habe man zu wenig dagegen unternommen. Als Maßnahmen gegen den
fortschreitenden Klimawandel solle zunächst ein Fahrverbot für Verbrennungsmotoren
an jedem zweiten Samstag in deutschen Städten erreicht werden. Dies würde
Bürgerinnen und Bürger dazu animieren, Elektroautos zu kaufen, da sie ansonsten an
dem wichtigsten Tag der Woche kein Auto nutzen könnten. In Paris sei ein ähnliches
Gesetz bereits umgesetzt worden. Des Weiteren solle das endgültige Verbot von
Verbrennungsmotoren vorangetrieben und bis zum Jahr 2030 abgeschlossen werden.
Zur erfolgreichen Umsetzung des Umstiegs auf Elektromobilität müsse der Staat
genügend Infrastruktur bereitstellen. Vor allem sollten genügend E-Tankstellen
aufgebaut werden, damit man die Elektroautos regelmäßig betanken könne.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Ausschuss hält einleitend fest, dass Deutschland bereits im Jahr 2010 mit dem
Energiekonzept ambitionierte Ziele im Bereich Energie und Klimaschutz festgelegt hat.
Sektorübergreifend wird hier eine Reduktion der Treibhausgas-Emissionen bis zum
Jahr 2020 um 40 Prozent und bis zum Jahr 2050 um 80 bis 95 Prozent (jeweils
gegenüber dem Stand des Jahres 1990) angestrebt. Der Endenergieverbrauch im
Verkehrssektor soll im Zeitraum von 2005 bis 2020 um 10 Prozent gesenkt werden, im
Zeitraum von 2005 bis 2050 um 40 Prozent. Diese Ziele stehen im Einklang mit den
Beschlüssen von Paris und Elmau. Auf dem G7-Gipfel auf Schloss Elmau 2015
vereinbarten die G7-Staaten, die weltweiten Treibhausgasemissionen bis zum Jahr
2050 um 40 bis 70 Prozent im Vergleich zum Jahr 2010 zu reduzieren und die
Weltwirtschaft bis 2100 vollständig zu dekarbonisieren. Im Dezember 2015 fand
außerdem die UN-Klimakonferenz statt, auf der das Übereinkommen von Paris
verabschiedet wurde. Danach sollen die CO2-Emissionen so reduziert werden, dass
die globale Erwärmung auf möglichst 1,5 Grad Celsius begrenzt werden kann.

Deutschland setzt sich daher dafür ein, dass entsprechende Rahmenbedingungen für
ein weitgehend treibhausgasneutrales Verkehrssystem geschaffen werden. Der im
November 2016 verabschiedete Klimaschutzplan 2050 sieht vor, einen weitgehend
treibhausneutralen Verkehrssektor bis zum Jahr 2050 zu erreichen. Bis zum Jahr 2030
sollen die Treibhausgasemissionen um 40 bis 42 Prozent gegenüber 1990 gesenkt
werden. Dies wird nur durch eine sukzessive Umstellung der Energieversorgung des
Verkehrs von Kraftstoffen mit fossilem Kohlenstoff auf Strom aus erneuerbaren
Energien beziehungsweise alternative Kraftstoffe ohne fossilen Kohlenstoff
beziehungsweise ohne Kohlenstoff zu erreichen sein. Hierfür stehen mehrere
technologische Ansätze zur Verfügung, wobei der Elektromobilität eine zentrale Rolle
zukommen wird, vor allem aufgrund ihrer hohen Energieeffizienz. Die
Bundesregierung teilte dem Ausschuss mit, dass sie dabei auf einen
technologieoffenen, übergreifenden Ansatz setzt. Dies bezieht sich sowohl auf den
Ausbau der jeweils erforderlichen Infrastruktur als auch auf Investitionen in Forschung
und Entwicklung.

Mit der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie (MKS) aus dem Jahr 2013 hat die
Bundesregierung erstmals einen umfassenden Überblick über Technologien und
alternative Kraftstoffoptionen für die verschiedenen Verkehrsträger vorgelegt. Die
MKS will in Form einer „lernenden Strategie" Wege aufzeigen, wie die Energiewende
im Verkehr langfristig umgesetzt werden kann.

Vor dem Hintergrund dieser bereits laufenden Prozesse zur langfristigen Erreichung
eines nahezu treibhausgasneutralen Verkehrssystems kann der Ausschuss keine
Fahr-, Verkaufs- oder Zulassungsverbote für Fahrzeuge, die mit
Verbrennungsmotoren betrieben werden, in Aussicht stellen. Alle neuen
Kraftfahrzeuge werden heute nach einschlägigen EU-Richtlinien im Rahmen der
Typzulassung geprüft und erhalten bei Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen
eine europaweit gültige Typgenehmigung. Die Bundesrepublik Deutschland ist
verpflichtet, diese Genehmigungen anzuerkennen. Ein nationales Abweichen — wie
zum Beispiel ein nur in Deutschland geltendes Verkaufsverbot für
Verbrennungsmotoren beziehungsweise deren generelle Abschaffung — wird als
Aufbau eines Handelshemmnisses und damit als Verstoß gegen gültiges EU-Recht
angesehen.

Auch ist zu beachten, dass europäische Regelungen im Kfz-Bereich grundsätzlich
Wirkungen vorschreiben. Mit welchen konkreten technischen Lösungen die Hersteller
vorgehen, wird nicht festgelegt. Umweltrelevante Ziele werden also durch
„Wirkvorschriften", nicht aber durch „Bauteilvorschriften" erreicht. Dies wird so
gehandhabt, um technische Innovationen nicht zu behindern.

Der Petitionsausschuss fügt seinen Ausführungen ferner den Hinweis auf die
Brennstoffzellentechnologie hinzu, die eine Schlüsseltechnologie der Mobilität ist:

Um die Zukunft der Mobilität zu sichern, fördert das Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur (BMVI) alternative Antriebstechniken technologieoffen.
Wasserstoff und Brennstoffzellen sind dabei Schlüsseltechnologien für die
Elektrisierung der Verkehrsantriebe. Sie sind eine unverzichtbare Ergänzung zu den
leistungs- und reichweitenbeschränkten Batteriefahrzeugen; insbesondere für lange
Strecken, für Nutzfahrzeuge, für Busse, Züge, aber auch für den Schiffs- und
Flugverkehr. Auch im Pkw-Segment kann die Brennstoffzellentechnologie gerade für
Fahrzeuge der oberen Mittelklasse und Oberklasse eine wichtige Rolle spielen.

Die Bundesregierung unterstützt diese Technologie gezielt seit 2007 im Nationalen
Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP).
Bundesregierung und Industrie stellten bis zum Jahr 2016 insgesamt 1,4 Mrd. Euro
zur Technologieförderung und für Demonstrationsprojekte bereit.
Dieser Pfad wird mit dem Anschlussprogramm 2016-2026 („NIP 2“) fortgesetzt. Ziel ist
es, die Wasserstoffmobilität in den nächsten Jahren zur Marktreife zu bringen.

Mit NIP 2 wird das erfolgreiche Regierungsprogramm fortgesetzt. Nach dem ÖPNV
und den Fahrzeugflotten werden nun Züge und Schiffe gefördert. Damit wird dazu
beigetragen, dass die Fahrzeuge weiterer wichtiger Verkehrsträger lokal emissionsfrei
unterwegs sind.

Für das NIP 2 stellt das BMVI im Zeitraum 2016 bis 2019 rund 250 Mio. Euro bereit.

Weiterhin weist der Ausschuss auf das „Sofortprogramm Saubere Luft“ hin, das der
Bund auf dem zweiten Kommunalgipfel am 28. November 2017 mit ein
Maßnahmenpaket für bessere Luft in Städten aufgelegt hat. Für das Sofortprogramm
stehen 1 Mrd. Euro bereit.

Gegenstand des Programms sind Maßnahmen für die Elektrifizierung des städtischen
Verkehrs und die Errichtung von Ladeinfrastruktur, Maßnahmen für die Digitalisierung
von Verkehrssystemen sowie Maßnahmen zur Nachrüstung von Diesel-Bussen im
Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit Abgasnachbehandlungssystemen. Alle
Maßnahmen sollen bis zum Jahr 2020 Wirkung entfalten.

Das Sofortprogramm soll soweit möglich auf Grundlage der bestehenden
Förderrichtlinien des Bundes umgesetzt werden. Bestehende Förderprogramme
werden finanziell aufgestockt. Wo erforderlich, sollen neue Förderprogramme
aufgelegt werden.

Folgende Förderprogramme sind Teil des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017 bis
2020“:

Aus dem Förderkomplex „Elektrifizierung des Verkehrs“:

• die Förderrichtlinie Elektromobilität,

• das Förderprogramm Elektro-Mobil / Erneuerbar Mobil,

• die Förderrichtlinie zur Anschaffung von Elektrobussen im ÖPNV und

• die Kleinserien-Richtlinie – Fördermodul 5: Schwerlastenfahrräder / Nationale
Klimaschutzinitiative (NKI).

Darüber hinaus werden im „Sofortprogramm Saubere Luft“ bestehende
Förderprogramme gebündelt, die auf die Digitalisierung kommunaler
Verkehrssysteme, die Nachrüstung von Dieselbussen im ÖPNV, die Verbesserung
von Logistikkonzepten und Bündelung von Verkehrsströmen und die Förderung des
Radverkehrs sowie die Schaffung von Anreizen für den Kauf von E-Fahrzeugen
abzielen.

Den Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sieht die Bundesregierung
grundsätzlich als Aufgabe der Wirtschaft an. Dieser Auffassung schließt sich der
Petitionsausschuss an. Gleichwohl hat sie in den vergangenen Jahren in zahlreichen
Pilotprojekten bereits viel in den Aufbau einer Grundausstattung für die
Ladeinfrastruktur investiert. Allein in den Modellregionen des BMVI sind dafür Kosten
in Höhe von ca. 15 Mio. Euro entstanden.

Die Unterstützung für den weiteren Ausbau von Ladeinfrastruktur in Höhe von
300 Mio. Euro (200 Mio. Euro für 5.000 Schnellladestationen, 100 Mio. Euro für
10.000 Normalladestationen) ist ein Teil des in der 18. Wahlperiode – am 18. Mai 2016
– vom damaligen Bundeskabinett beschlossenen „Marktanreizprogramms für die
Elektromobilität“. Mit der „Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in
Deutschland" vom 13. Februar 2017 unterstützt das BMVI den flächendeckenden,
bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Aufbau von öffentlich zugänglicher
Ladeinfrastruktur in Deutschland, um den Markthochlauf von Elektrofahrzeugen gezielt
zu unterstützen. Seit März 2017 können private Investoren, Städte und Gemeinden
daher im Rahmen des Förderprogramms „Ladeinfrastruktur“ Förderanträge stellen.
Der Aufbau von Ladeinfrastruktur wird durch eine anteilige Finanzierung der
Investitionskosten gefördert. Die Förderung umfasst daneben auch den Netzanschluss
und die Montage. Der Ausschuss hebt hervor, dass Voraussetzung für die Förderung
außerdem ist, dass die Ladesäulen öffentlich zugänglich sind und mit Strom aus
erneuerbaren Energien betrieben werden. Ziel ist der Aufbau von mindestens 15.000
Ladesäulen bis zum Jahr 2020.

Außerdem werden seit Herbst 2017 die 400 Rastanlagen der Autobahn
Tank & Rast GmbH mit Schnellladestationen ausgestattet. Bis Ende des Jahres 2017
wurden rund 300 Standorte mit Schnellladestationen sowie den entsprechenden
Parkplätzen ausgestattet. Die Ausstattung der noch nicht ausgerüsteten Standorte mit
Schnellladestationen läuft weiter.

Im Rahmen des Förderprogramms wurden bereits drei Aufrufe gestartet, wobei von
der Förderung umfangreich Gebrauch gemacht wurde. Dieser Erfolg bestätigt die
große Nachfrage nach öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur und wird vom BMVI
daher mit oberster Priorität unterstützt.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung
der Sach- und Rechtslage, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen
im Hinblick auf die Förderung der Elektromobilität teilweise entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


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