Region: Niemcy
Zdrowia

Kranke Kinder benötigen die Pflege ihrer Hauptbezugsperson

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Bundesregierung
1 418 1 409 w Niemcy

Parlamentarzyści będą poinformowanie i poproszeni o opinię dotyczącą petycji.

1 418 1 409 w Niemcy

Parlamentarzyści będą poinformowanie i poproszeni o opinię dotyczącą petycji.

  1. Rozpoczęty 2019
  2. Zbiórka zakończona
  3. Przesłano 12.08.2020
  4. Dialog
  5. Zakończone

13.08.2022, 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


12.08.2020, 12:57


openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


Mit besten Grüßen,
das Team von openPetition


13.04.2019, 14:03

Die Mütter wurden in (Allein-) Erziehende geändert.


Neuer Petitionstext: *"Für Eltern von kleinen Kindern eine typische Situation: Die Kita ruft an, das Kind hat Fieber und muss sofort abgeholt werden. In solchen Situationen darf der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz verlassen, um sich um sein krankes Kind zu kümmern - wenn keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung übernehmen kann"*, sagt Arbeitsrechtsanwalt Kasten. Der Mitarbeiter muss sich lediglich abmelden, bevor er geht. Der Freistellungsanspruch für berufstätige Eltern ist in Paragraf 616 BGB geregelt.
**Das Problem: Wie viele Tage jemand zur Pflege seines kranken Kindes mit ärztlichem Attest und bei voller Bezahlung zu Hause bleiben kann - das steht nicht konkret im Gesetz drin. Arbeitgeber dürfen zugleich individuelle Vorgaben machen, etwa, dass sie Mitarbeiter nur für drei Tage bezahlt freistellen - oder auch für 10. Das regeln häufig Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen.** [1]
Deshalb bitte ich die Bundesregierung um:
1. **Die Begrenzung**, an wie vielen Tagen ein Kind im Jahr maximal erkrankt sein "darf",
muss aufgehoben werden! Denn Kinder erkranken viel häufiger an Infekten als Jugendliche und Erwachsene. Bis zu 10 Infekte im Jahr gelten als normal.
2. **Erholungsurlaub** - das sagt schon der Name, sollte zur Erholung dienen. Die Betreuung eines erkrankten Kindes hat mit Erholung relativ wenig zu tun, dient eher als weiterer Indikator für gestresste Familien und Burnout.
3. **Sicherheit** Es sollte geregelt sein, dass Eltern trotz Erkrankung des Kindes finanziell abgesichert sind. 30% Lohnentfall sind für manche Familien bereits existenzgefährdend.
4. **Die Altersgrenze** sollte angehoben werden. 12-jährige sind Kinder und sollten entsprechend betreut werden. Eltern haben eine Aufsichtspflicht, welche bewusst verletzt wird, wenn sie ihre kranken Kinder allein zuhause lassen müssen. Zudem sind Kinder gerade bei Krankheit oft sehr unbeholfen.
5. Die Last darf nicht auf die Arbeitgeber abgewälzt werden. Zum einen macht es Mütter (Allein-) Erziehende als Arbeitnehmer uninteressant, zum anderen kann auch ein Arbeitgeber sich dies nicht unbegrenzt leisten.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 920 (917 in Deutschland)


12.04.2019, 06:06

Präzisierung Anhebung der Altersgrenze

Punkt 5, keine Abwälzung auf den Arbeitgeber


Neuer Petitionstext: *"Für Eltern von kleinen Kindern eine typische Situation: Die Kita ruft an, das Kind hat Fieber und muss sofort abgeholt werden. In solchen Situationen darf der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz verlassen, um sich um sein krankes Kind zu kümmern - wenn keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung übernehmen kann"*, sagt Arbeitsrechtsanwalt Kasten. Der Mitarbeiter muss sich lediglich abmelden, bevor er geht. Der Freistellungsanspruch für berufstätige Eltern ist in Paragraf 616 BGB geregelt.
**Das Problem: Wie viele Tage jemand zur Pflege seines kranken Kindes mit ärztlichem Attest und bei voller Bezahlung zu Hause bleiben kann - das steht nicht konkret im Gesetz drin. Arbeitgeber dürfen zugleich individuelle Vorgaben machen, etwa, dass sie Mitarbeiter nur für drei Tage bezahlt freistellen - oder auch für 10. Das regeln häufig Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen.** [1]
Deshalb bitte ich die Bundesregierung um:
1. **Die Begrenzung**, an wie vielen Tagen ein Kind im Jahr maximal erkrankt sein "darf",
muss aufgehoben werden! Denn Kinder erkranken viel häufiger an Infekten als Jugendliche und Erwachsene. Bis zu 10 Infekte im Jahr gelten als normal.
2. **Erholungsurlaub** - das sagt schon der Name, sollte zur Erholung dienen. Die Betreuung eines erkrankten Kindes hat mit Erholung relativ wenig zu tun, dient eher als weiterer Indikator für gestresste Familien und Burnout.
3. **Sicherheit** Es sollte geregelt sein, dass Eltern trotz Erkrankung des Kindes finanziell abgesichert sind. 30% Lohnentfall sind für manche Familien bereits existenzgefährdend.
4. **Die Altersgrenze** sollte angehoben werden. 12-jährige sind Kinder und sollten entsprechend betreut werden.
werden. Eltern haben eine Aufsichtspflicht, welche bewusst verletzt wird, wenn sie ihre kranken Kinder allein zuhause lassen müssen. Zudem sind Kinder gerade bei Krankheit oft sehr unbeholfen.
5. Die Last darf nicht auf die Arbeitgeber abgewälzt werden. Zum einen macht es Mütter als Arbeitnehmer uninteressant, zum anderen kann auch ein Arbeitgeber sich dies nicht unbegrenzt leisten.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 872 (869 in Deutschland)


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