Region: Niemcy

Krankenhauswesen - Einführung eines Gesetzes zur Personalbemessung in Krankenhäusern

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Deutschen Bundestag
10 592 Wspierający 10 592 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

10 592 Wspierający 10 592 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2015
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

15.06.2019, 04:22

Pet 2-18-15-8275-024324 Krankenhauswesen

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.06.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.

Begründung

Mit der Petition wird ein Gesetz zur Personalbemessung in Krankenhäusern
gefordert, das regeln soll, dass der reale Personalbedarf ermittelt wird und die
benötigten Stellen in allen Bereichen des Krankenhauses geschaffen und
zweckgebunden außerhalb der Fallpauschalen finanziert werden.

Zur Begründung wird u. a. ausgeführt, das Pflegestellenförderprogramm im
Krankenhausstrukturgesetzentwurf reiche nicht aus, um eine sichere
Patientenversorgung zu gewährleisten.

Zu den Einzelheiten des Vortrags der Petentin wird auf die von ihr eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 10.592 Mitzeichnungen sowie 81
Diskussionsbeiträge ein. Weiterhin gingen 183.634 unterstützende Unterschriften auf
dem Postweg ein.

Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss weitere Eingaben mit verwandter
Zielsetzung vor, die wegen des Zusammenhangs einer gemeinsamen
parlamentarischen Prüfung zugeführt werden. Der Ausschuss bittet daher um
Verständnis, dass nicht auf alle vorgetragenen Gesichtspunkte eingegangen werden
kann.

Die Petition wurde in der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am
30.11.2015 beraten.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Anliegen Stellungnahmen der Bundesregierung
eingeholt. Darüber hinaus hat der Ausschuss das Verfahren nach § 109 Abs. 1
Satz 2 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT) eingeleitet und eine
Stellungnahme des Ausschusses für Gesundheit eingeholt, da die Petition einen
Gegenstand der Beratung in diesem Fachausschuss betrifft. Der Ausschuss hat
mitgeteilt, dass er die Petition in seiner 57. Sitzung am 04.11.2015 sowie in seiner
14. Sitzung am 13.06.2018 beraten hat.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich unter Berücksichtigung der
Stellungnahmen und der Mitteilung des Ausschusses wie folgt dar:

Als Ergebnis einer mehrjährigen politischen Diskussion zur Verbesserung der
Personalsituation in der Pflege wurden die Vertragsparteien auf Bundesebene
(Deutsche Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband unter Beteiligung des
Verbandes der Privaten Krankenversicherung) gesetzlich beauftragt, bis zum 30.
06.2018 mit Wirkung zum 01.01.2019 Pflegepersonaluntergrenzen für festzulegende
pflegesensitive Bereiche im Krankenhaus zu vereinbaren. Ver.di hat an dem
Beratungsprozess zu den Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven
Krankenhausbereichen teilgenommen. Nachdem eine Vereinbarung nicht fristgerecht
zustande gekommen ist, hat das Bundesministerium für Gesundheit mit der
"Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven
Bereichen in Krankenhäusern (Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung – PpUGV)"
vom 05.10.2018 im Wege der Ersatzvornahme die Vorgaben zu den
Pflegpersonaluntergrenzen erlassen und dabei u. a. auf die Beratungsergebnisse der
Selbstverwaltung zu den Pflegepersonaluntergrenzen zurückgegriffen.

Zudem wird mit dem "Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals
(Pflegepersonal-Stärkungsgesetz - PpSG)" vom 11.12.2018 die Grundlage für die
künftige Weiterentwicklung und Ausweitung der Pflegepersonaluntergrenzen in
pflegesensitiven Krankenhausbereichen geschaffen und ergänzend ein
Pflegepersonalquotient zur Verbesserung der Personalausstattung in
Krankenhäusern sowie der Gewährleistung von Patientensicherheit in der
pflegerischen Patientenversorgung als zusätzliches Instrument eingeführt. Dazu wird
berechnet, wie das Verhältnis von eingesetztem Pflegepersonal zum individuellen
Pflegeaufwand eines Krankenhauses ist.

Mit diesen Maßnahmen werden im Sinne der Petition gesetzliche Vorgaben zur
Personalausstattung in Krankenhäusern eingeführt.

Mit dem PpSG wird der Petition insoweit entsprochen, als zukünftig jede zusätzliche
und jede aufgestockte Pflegestelle am Bett vollständig von den Kostenträgern
refinanziert wird. Das mit dem Krankenhausstrukturgesetz eingeführte
Pflegestellen-Förderprogramm wird damit über das Jahr 2018 hinaus bedarfsgerecht
weiterentwickelt und ausgebaut. Für die zusätzlichen Mittel gilt anders als bisher
keine Obergrenze. Zudem entfällt der bisherige Eigenanteil der Krankenhäuser von
zehn Prozent. Die zusätzlichen Mittel sind zweckgebunden für Pflegestellen am Bett,
und zwar sowohl für Neueinstellungen als auch für die Aufstockung vorhandener
Teilzeitstellen zu verwenden. Diese Regelung gilt bis zum Inkrafttreten der neuen
Pflegepersonalkostenfinanzierung ab dem Jahr 2020.

Bereits für 2018 werden anstelle der bisherigen hälftigen Refinanzierung die linearen
und strukturellen Tarifsteigerungen für die Pflegekräfte vollständig von den
Kostenträgern refinanziert. In der Vergangenheit wurde der Teil der
Tarifsteigerungen, der oberhalb der maßgeblichen Obergrenze lag, soweit er nicht
ausgeglichen wurde, teilweise durch Einsparungen zu Lasten der Pflege
kompensiert. Die zusätzlichen Finanzmittel sind daher für die Finanzierung von
Tariferhöhungen beim Pflegepersonal einzusetzen. Dies ist durch einen Nachweis zu
belegen. Nicht zweckentsprechend verwendete Mittel sind zurückzuzahlen.

Im Übrigen werden – wie gefordert – die Pflegepersonalkosten in der unmittelbaren
Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen besser und unabhängig von
Fallpauschalen krankenhausindividuell vergütet. Dazu wird die
Krankenhausvergütung auf eine Kombination von Fallpauschalen und einer
Pflegepersonalkostenvergütung umgestellt. Über ein neu einzuführendes
Pflegebudget werden die Pflegepersonalkosten in der unmittelbaren
Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen unter Berücksichtigung des
krankenhausindividuellen Pflegepersonalbedarfs finanziert.

Ab 2020 vereinbaren die Vertragsparteien auf der Ortsebene das Pflegebudget auf
Basis der von den Krankenhäusern geplanten und nachgewiesenen
Pflegepersonalausstattung und der krankenhausindividuellen Kosten. Das
Pflegebudget ist in seiner Entwicklung nicht durch den Veränderungswert nach § 9
Abs. 1b Satz 1 Krankenhausentgeltgesetzes begrenzt. Zudem wird die
Wirtschaftlichkeit der dem einzelnen Krankenhaus entstehenden
Pflegepersonalkosten nicht geprüft. Die Bezahlung von Gehältern bis zur Höhe
tarifvertraglich vereinbarter Vergütungen gilt als wirtschaftlich, für eine darüber
hinausgehende Vergütung bedarf es eines sachlichen Grundes. Die vereinbarten
Mittel sind zweckentsprechend zu verwenden. Zur Umsetzung der
krankenhausindividuellen Pflegebudgets werden die DRG-Berechnungen um die
entsprechenden Pflegepersonalkosten bereinigt.

Obwohl die Pflegepersonalkosten zukünftig vollständig über die Pflegebudgets
finanziert werden, bleiben die Finanzmittel aus dem Pflegezuschlag den
Krankenhäusern zur Hälfte erhalten. Auch damit werden die finanziellen
Rahmenbedingungen für die Pflege in Krankenhäusern verbessert.

Die Anträge der Fraktion DIE LINKE. "Wahlkampfversprechen erfüllen – Verbindliche
Personalbemessung in den Krankenhäusern durchsetzen" auf Drucksache 19/30
vom 03.11.2017 bzw. "Sofortprogramm gegen den Pflegenotstand in der Altenpflege"
auf Drucksache 19/79 vom 20.11.2017 sowie der Antrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN "Sofortprogramm für mehr Personal in der Altenpflege"
auf Drucksache 19/446 vom 17.01.2018 wurden abgelehnt bzw. deren Ablehnung
empfohlen.

Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weiteres
Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist.

Der abweichende Antrag der Fraktion DIE LINKE., die Petition der Bundesregierung
- dem Bundesministerium für Gesundheit - zur Erwägung zu überweisen und den
Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, wurde mehrheitlich
abgelehnt.

Der abweichende Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition
der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, wurde mehrheitlich
abgelehnt.

Begründung (PDF)


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