Region: Tyskland

Krankenhauswesen - Keine Zahlung der Aufwandspauschale von Krankenkassen an Krankenhäuser

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
63 Støttende 63 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

63 Støttende 63 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

  1. Startede 2016
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Afsluttet

Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,

11.09.2017 13.00

Pet 2-18-15-8275-030604

Krankenhauswesen


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 23.03.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass die Krankenkassen den Krankenhäusern keine
Aufwandspauschale in Höhe von 300 Euro entrichten müssen, falls eine
Rechnungsprüfung nicht zu einer Minderung des Abrechnungsbetrages führt (§ 275
Absatz 1c Satz 3 SGB V).
Zu den Einzelheiten des Vortrags der Petentin wird auf die von ihr eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 63 Mitzeichnungen ein.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme der Bundesregierung wie folgt dar:
Gemäß § 275 SGB V sind die Krankenkassen u. a. verpflichtet, zur Prüfung der
ordnungsgemäßen Abrechnung eine gutachterliche Stellungnahme des
Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) einzuholen. Bei
Krankenhausbehandlung ist eine Prüfung zeitnah durchzuführen, d.h. sie ist
spätestens sechs Wochen nach Eingang der Abrechnung bei der Krankenkasse
einzuleiten und durch den MDK anzuzeigen. Falls die Prüfung nicht zu einer
Minderung des Abrechnungsbetrags führt, hat die Krankenkasse dem Krankenhaus
eine Aufwandspauschale in Höhe von 300 Euro zu entrichten (§ 275 Abs. 1c SGB V).
Die Aufwandspauschale wurde mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz 2007 mit
dem Ziel eingeführt, die Einzelfallprüfungen auf den auch unter Abwägung des
Verwaltungsaufwands notwendigen Umfang zu konzentrieren. Die Höhe der
Aufwandspauschale belief sich zunächst auf 100 Euro. Da die Einführung der

Aufwandspauschale nicht im erhofften Umfang zu einer Reduzierung der Prüfquote
geführt hatte und der durch den Prüfumfang ausgelöste Verwaltungsaufwand bei den
Krankenhäusern nach wie vor sehr hoch war, fand im Rahmen des
Krankenhausfinanzierungsreformgesetzes 2009 eine Erhöhung auf die o. g.
300 Euro statt. Mit der Anhebung sollte der Anreiz erhöht werden, von ohne konkrete
Verdachtsmomente initiierten Einzelfallprüfungen abzusehen.
Nach den vorliegenden Informationen lag die durchschnittliche Prüfquote bezogen
auf alle stationären Behandlungsfälle in den letzten Jahren zwischen 10% und 13%.
Bei rd. 19 Mio. stationären Behandlungsfällen entstehen daraus zwischen 1,9 und
2,5 Mio. MDK-Prüfungen jährlich. Diese Prüfungen verursachen in den
Krankenhäusern bereits heute einen erheblichen bürokratischen Aufwand. Bei der
von der Petentin vorgeschlagenen Abschaffung der Aufwandspauschale wäre davon
auszugehen, dass die Zahl der Krankenhausrechnungsprüfungen ansteigen würde.
Der für die Krankenhäuser damit verbundene Aufwand würde dadurch auf ein nicht
mehr vertretbares Niveau ansteigen.
Der Petitionsausschuss vermag sich diesen Ausführungen nicht zu verschließen.
Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weiteres
Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen.
Der abweichende Antrag der Fraktion DIE LINKE., die Petition der Bundesregierung -
dem Bundesministerium für Gesundheit - als Material zu überweisen und den
Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, wurde mehrheitlich
abgelehnt.

Begründung (PDF)


Hjælp med til at styrke borgerdeltagelse. Vi ønsker at gøre dine bekymringer hørt, mens du forbliver uafhængig.

Donere nu