Regione: Germania

Krankenhauswesen - Krankenhausfinanzierung auf Basis des DRG-Systems

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag
450 Supporto 450 in Germania

La petizione è conclusa

450 Supporto 450 in Germania

La petizione è conclusa

  1. Iniziato 2012
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

29/08/2017, 16:55

Pet 2-17-15-8275-033211

Krankenhauswesen


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.12.2014 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Gesundheit – zu überweisen,
b) den Landesvolksvertretungen zuzuleiten.

Begründung

Die Petition richtet sich gegen die derzeitige Praxis der Krankenhausfinanzierung auf
Basis des gültigen DRG-Systems.
Zur Begründung wird ausgeführt, die jetzige Regelung über die Landesbasisfallwerte
führe systematisch dazu, dass die medizinische Grund- und Notfallversorgung mit
Krankenhäusern in strukturschwachen, ländlichen Gegenden der Bundesrepublik
Deutschland nicht mehr aufrechterhalten werden könne, und zwar zugunsten
strukturstärkerer, dichter besiedelter Bundesländer, die über eine
überdurchschnittliche Versorgung infolge einer nachhaltigen, auch zukünftig noch
geltenden, überdurchschnittlichen Finanzierung ihrer Krankenhauslandschaft
verfügen.
Zu den Einzelheiten des Vortrages des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internet-Seite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 484 Mitzeichnungen sowie
21 Diskussionsbeiträge ein. Weiterhin gingen 2.956 unterstützende Unterschriften
auf dem Postweg ein.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage von
Stellungnahmen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) sowie der
Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) wie folgt dar:

Der Petitionsausschuss weist grundsätzlich darauf hin, dass mit der Einführung des
DRG-Systems ("Diagnosis Related Groups") im Jahr 2003 ein pauschalierendes
Entgeltsystem geschaffen wurde, welches dem Grundsatz "gleicher Preis für gleiche
Leistung" folgt. Im Rahmen einer mehrjährigen Anpassungsphase wurde den
Krankenhäusern Gelegenheit gegeben, ihre Strukturen so anzupassen, dass die
Krankenhausfinanzierung durch einen landeseinheitlichen Preis
(Landesbasisfallwert) sichergestellt werden kann. Seit 2010 erfolgt eine Annäherung
der Landesbasisfallwerte an einen Korridor um einen einheitlichen Basisfallwert. Seit
2010 profitieren Krankenhäuser, u. a. in Schleswig-Holstein, von der Annäherung an
die untere Korridorgrenze des einheitlichen Basisfallwertes.
Das BMG wies in seiner Stellungnahme gegenüber dem Petitionsausschuss
ergänzend auf die Möglichkeit von Sicherstellungszuschlägen hin.
Sicherstellungszuschläge können vereinbart werden, wenn dies für die Vorhaltung
von Leistungen, die aufgrund des geringen Versorgungsbedarfes mit Fallpauschalen
nicht kostendeckend finanzierbar sind und die zur Sicherstellung der Versorgung der
Bevölkerung bei einem Krankenhaus erforderlich sind, notwendig ist. Bei
entsprechender Notwendigkeit und Uneinigkeit der Vertragsparteien hat die für die
Krankenhausplanung und somit Sicherstellung der Versorgung zuständige
Landesbehörde als letzte Instanz zu entscheiden. Hinsichtlich des mit der Petition
angesprochenen Westküstenklinikums Brunsbüttel wurde nach Aussage des BMG
gegenüber dem Petitionsausschuss ein entsprechender Sicherstellungszuschlag
zwischenzeitlich angeordnet.
Die DKG wies ergänzend gegenüber dem Petitionsausschuss darauf hin, dass es ab
2010 eine zweite Konvergenz mit einer Angleichung der Landesbasisfallwerte an
einen bundesweiten Korridor gibt. Dies soll bis 2014 abgeschlossen werden.
Auch die DKG sieht im Übrigen, dass sich Krankenhäuser in strukturschwachen,
ländlichen Gegenden überdurchschnittlich oft in einer finanziell besonders
schwierigen Lage befinden könnten. Eine Ursache ist aus Sicht der DKG die
kollektive, absenkende Anrechnung von Leistungssteigerungen in der Vereinbarung
der Landesbasisfallwerte. Dies bedeutet, dass Krankenhäuser, die aufgrund ihres
Standortes keine Leistungssteigerungen zu verzeichnen haben, im Vergleich zu
ihren Kostensteigerungen über die Entwicklung des Landesbasisfallwertes eine zu
geringe Preissteigerungsrate erhalten. Die DKG hat deshalb ein

Finanzierungskonzept erarbeitet, das einem wirtschaftlich geführten,
bedarfsgerechten Krankenhaus ohne Leistungssteigerungen eine auskömmliche
Finanzierungsbasis ermöglicht.
Im Übrigen gibt es nach Aussage der DKG das o.g. Instrument des
Sicherstellungszuschlages, um eine für die Versorgung der Bevölkerung notwendige
Vorhaltung von Leistungen, die nicht kostendeckend finanziert werden können, zu
gewährleisten. Hinsichtlich des zwischenzeitlich von der zuständigen Landesbehörde
angeordneten Sicherstellungszuschlages für das Klinikum in Brunsbüttel obliegt es
nach Aussage der DKG den Vertragspartnern auf Ortsebene, einen entsprechenden
Zuschlag zu vereinbaren.
Im März 2014 teilte das BMG gegenüber dem Petitionsausschuss ergänzend mit,
dass für die 18. Legislaturperiode vorgesehen ist, dass Unterschiede in den
Landesbasisfallwerten, die sich nicht durch Besonderheiten in der Versorgungs- und
Kostenstruktur oder der unterschiedlichen Umsetzung gesetzlicher Verpflichtungen
begründen lassen, aufgehoben werden sollen. Eine Bund-Länder Arbeitsgruppe soll
hierzu auf Basis eines vom Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung
im Auftrag des BMG erstellten Gutachtens Eckpunkte erarbeiten. Eine gesetzliche
Regelung zur Umsetzung der Eckpunkte soll zum 01.01.2016 in Kraft treten.
Im Hinblick auf die Sicherstellungszuschläge sieht der Koalitionsvertrag vor, dass die
Möglichkeiten, Sicherstellungszuschläge zu vereinbaren, gesetzlich konkretisiert
werden sollen. Die Festlegung von Kriterien soll künftig durch den Gemeinsamen
Bundesausschuss erfolgen. Werden die Kriterien erfüllt, soll nach Zustimmung des
Landes ein Sicherstellungszuschlag gezahlt werden. Die Umsetzung der
Einzelheiten bleibt abzuwarten.
Vor dem Hintergrund des Dargelegten empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition
der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Gesundheit – zu überweisen und
den Landesvolksvertretungen zuzuleiten.

Begründung (PDF)


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