Регион: Германия

Krankenhauswesen - Sofortige Einleitung von Maßnahmen zur Verbesserung der Zustände in Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen

Вносителят на петицията не е публичен
Петицията е адресирана до
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
240 Поддържащ 240 в / след Германия

Петицията не беще уважена

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Петицията не беще уважена

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Това е онлайн петиция des Deutschen Bundestags .

21.11.2019 г., 3:27

Petitionsausschuss

Pet 2-19-15-8275-005802
69234 Dielheim
Krankenhauswesen

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 24.10.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Gegenstand der Petition ist die Forderung nach der sofortigen Einleitung von Maßnahmen
zur Verbesserung der Zustände in Krankenhäusern und in Alten- und Pflegeheimen.
Zur Begründung wird u. a. ausgeführt, jedes Jahr würden zehntausende Menschen in
deutschen Krankenhäusern an Krankenhauskeimen sterben.
Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
eingestellt. Es gingen 240 Mitzeichnungen sowie 11 Diskussionsbeiträge ein.
Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss weitere Eingaben mit verwandter
Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen
parlamentarischen Prüfung zugeführt werden. Der Ausschuss bittet daher um
Verständnis, dass nicht auf alle vorgetragenen Gesichtspunkte eingegangen werden kann.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme der Bundesregierung wie folgt dar:
Die Qualität der Patientenversorgung und der Pflege im Krankenhaus sowie die
Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Krankenhaus sind ein besonderes Anliegen der
Bundesregierung. Sie hat bereits in der vergangenen Legislaturperiode zahlreiche
Maßnahmen und Initiativen eingeleitet, um die Rahmenbedingungen für die Pflege zu
verbessern und der wachsenden Nachfrage nach professioneller Pflege zu begegnen. In
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diesem Zusammenhang sind zum einen die Maßnahmen des
Krankenhausstrukturgesetzes (KHSG), wie z.B. das Pflegestellen-Förderprogramm, die
Verlängerung des Hygieneförderprogramms oder die Umwandlung des Versorgungs- in
den Pflegezuschlag und die Umsetzung des „Sofortprogramms Kranken- und Altenpflege“
im Rahmen des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG), zum anderen die Einführung
von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Krankenhausbereichen durch die
Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) und die Vereinbarungen der
Konzentrierten Aktion Pflege (KAP) zu nennen.
Das am 1. Januar 2019 in Kraft getretene PpSG trägt unter anderem zur Entlastung von
Pflegekräften in Kliniken bei, indem die Krankenhäuser mehr finanziellen Spielraum
erhalten, um Pflegepersonal zu beschäftigen. Hierzu werden sowohl neue oder
aufgestockte Pflegestellen vollständig finanziert als auch die Voraussetzungen zur
Refinanzierung von Tarifsteigerungen verbessert. So werden für den Pflegedienst neben
linearen auch strukturelle Tariferhöhungen oberhalb der Obergrenze zu 100 Prozent (statt
bisher zu 50 Prozent) umfassend in die Tarifrefinanzierung einbezogen, wenn die
maßgeblichen Tarifverträge insgesamt die Obergrenze überschreiten. Durch die
umfassende Abbildung der Pflegeberufe bei der Ermittlung der durchschnittlichen
Tariferhöhungen aller Berufsgruppen oberhalb der Obergrenze sind die Aussichten einer
pauschalen Erhöhung der Landesbasisfallwerte erhöht.
Zudem setzt das PpSG durch die umfassende Refinanzierung der
Ausbildungsvergütungen einen deutlichen Anreiz zur Schaffung höherer
Ausbildungskapazitäten. Durch die Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus den
Fallpauschalen ab dem Jahr 2020 wird künftige über die Pflegebudgets der individuelle
Pflegepersonalbedarf der Krankenhäuser in der unmittelbaren pflegerischen Versorgung
vollständig finanziert. Anreize, auf Kosten der Pflege zu sparen, werden damit behoben.
Darüber hinaus fördert das PpSG Maßnahmen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie,
Pflege und Beruf.
Im Bereich der Altenpflege werden 13.000 zusätzliche Stellen in Pflegeheimen finanziert.
Die vollstationären Pflegeeinrichtungen werden damit personell gestärkt, um
insbesondere den Aufwand im Zusammenhang mit der medizinischen
Behandlungspflege besser abzudecken. Der Zuschlag für die Einrichtungen wird aus einer
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Pauschalzahlung der Krankenkassen an den Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung in
Höhe von 640 Millionen Euro jährlich finanziert. Die Altenpflege wird auch durch
Investitionen in Digitalisierung entlastet: Die Pflegeversicherung wird in der stationären
und ambulanten Altenpflege von 2019 bis 2021 digitale Maßnahmen der
Pflegeeinrichtungen anteilig fördern. Der maximale Förderbetrag beträgt 12.000 Euro bzw.
40 Prozent der anerkannten Maßnahme pro Einrichtung. Die entsprechenden Richtlinien
nach § 8 Abs. 8 SGB XI liegen seit Mai 2019 vor. Auch in der Altenpflege werden
Maßnahmen von Pflegeeinrichtungen zur besseren Vereinbarkeit von Pflege, Familie und
Beruf in den Jahren 2019 bis 2024 mit insgesamt bis zu 100 Millionen Euro jährlich
gefördert. Seit Anfang Mai 2019 liegen die vom Bundesministerium für Gesundheit
(BMG) genehmigten entsprechenden Richtlinien nach § 8 Abs. 7 SGB XI vor.
Weiter verbessert wurde die Zusammenarbeit von niedergelassenen Ärztinnen und
Ärzten mit Pflegeheimen: Die Pflegeheime müssen zukünftig Kooperationsverträge mit
Vertragsärzten und -zahnärzten abschließen. Zudem werden Standards für die
schnittstellen- und sektorübergreifende elektronische Kommunikation festgelegt.
Sprechstunden und Fallkonferenzen per Video werden als telemedizinische Leistung
umfangreich ermöglicht. Die Videosprechstunde wird insgesamt im weiten Umfang
weiterentwickelt. Darüber hinaus wird die ambulante Alten- und Krankenpflege
insbesondere im ländlichen Raum gestärkt. Außerdem wurden mit dem PpSG auch die
Möglichkeiten der medizinischen Rehabilitation für pflegende Angehörige verbessert:
Pflegende Angehörige können künftig nach ärztlicher Verordnung eine von der
Krankenkasse zu genehmigende stationäre Rehabilitation in Anspruch nehmen, ohne
dass zuvor ambulante Leistungen durchgeführt worden sind.
Ebenfalls gestärkt wurde die betriebliche Gesundheitsförderung in Krankenhäusern und
bei Pflegeeinrichtungen: Die Krankenkassen wurden verpflichtet, zusätzlich mehr als 70
Millionen Euro jährlich für Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung für
Pflegekräfte aufzuwenden. Außerdem werden alle Krankenhäuser und
Pflegeeinrichtungen durch die mit dem Präventionsgesetz geschaffenen regionalen
Koordinierungsstellen der Krankenkassen noch besser beraten und unterstützt. Der Start
des neuen stationären Pflege-Qualitätssystems zum 1. Oktober (Erfassung von
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Versorgungsdaten durch Indikatoren) bzw. zum 1. November 2019 (Qualitätsprüfungen)
wurde zeitlich festgelegt.
Insoweit wurden mit dem PpSG die Voraussetzungen für bessere Arbeitsbedingungen für
Pflegekräfte geschaffen. Diese haben die Krankenhausträger und Pflegeheime nun zu
nutzen und ihrer Verantwortung nachzukommen, für eine angemessene
Personalausstattung und attraktive Arbeitsbedingungen zu sorgen. Daneben ist und bleibt
die stetige Weiterentwicklung und Verbesserung der Versorgung in der Langzeitpflege, in
Pflegeheimen ebenso wie in der häuslichen Pflege, ein vordringliches Thema der
Pflegepolitik.
Im Rahmen der PpUGV hat das BMG aus Gründen des Patientenschutzes auf Grundlage
der Ergebnisse einer 2016 eingerichteten Pflegeexperten-Kommission per
Rechtsverordnung Pflegepersonaluntergrenzen in besonders pflegesensitiven
Krankenhausbereichen eingeführt. Die festgelegten Pflegepersonaluntergrenzen werden
durch die Selbstverwaltungspartner weiterentwickelt. Um im gesamten Krankenhaus eine
gute Pflege und die Sicherheit der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten, soll
durch die ergänzende Einführung der sogenannten Pflegepersonalquotienten im Jahr 2020
das Verhältnis von eingesetztem Pflegepersonal zu individuellem Pflegeaufwand eines
Krankenhauses auf Gesamthausebene in den Blick genommen werden.
Des Weiteren wurden im Rahmen der o.g. KAP weitere umfassende Maßnahmen für eine
größere Wertschätzung, Unterstützung und Entlastung von Pflegekräften vereinbart. Die
KAP hat im Juni 2019 Maßnahmen vorgestellt, die die Attraktivität des Pflegeberufs
steigern sollen.
Zum Infektionsschutz und Hygiene in Krankenhäusern ist zu bemerken, dass sich nach
dem BMG vorliegenden Informationen jährlich zwischen 400.000 und 600.000 Menschen
im Zusammenhang mit einer Behandlung im Krankenhaus mit Krankheitserregern
infizieren. Circa 10.000 bis 15.000 Patientinnen und Patienten sterben infolge der
Infektionen. Da etwa ein Drittel dieser Infektionen durch geeignete Hygienemaßnahmen
vermeidbar ist, hat das BMG eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, die die
Infektionsprävention in Krankenhäusern verbessern sollen.
Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen die gesetzlichen Neuregelungen im
Infektionsschutz seit 2011, mit denen bundesweit verbindliche Standards für die
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Krankenhaushygiene geschaffen wurden. Diese beziehen sich unter anderem auf die
organisatorischen und personellen Anforderungen im Bereich Hygiene, die von den
Krankenhäusern vorgehalten werden müssen. Diese, in den Landeshygieneverordnungen
verbindlich festgelegten Vorgaben, müssen von den Krankenhäusern bis Ende 2019 erfüllt
werden. Verantwortlich dafür sind die Leiter bzw. Träger der Krankenhäuser. Die Länder
haben den Vollzug zu überwachen.
Darüber hinaus wurden mit dem Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen
Überwachung strengere Vorschriften zur Erfassung von bestimmten
Krankenhausinfektionen erlassen. Diese sollen den Krankenhäusern und den sie
überwachenden Gesundheitsämtern eine schnellere und bessere Bekämpfung von
Krankenhausinfektionen ermöglichen.
Eine zentrale Voraussetzung zur Verbesserung der Infektionsprävention in
Krankenhäusern ist die Ausstattung mit einer ausreichenden Zahl qualifizierten
Hygienefachpersonals. Um die Krankenhäuser bei der Erfüllung der Anforderungen an
die Ausstattung mit Hygienefachpersonal zu unterstützen, wurde im Jahr 2013 das
Hygieneförderprogramm eingerichtet. Das Programm fördert Personaleinstellungen,
Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen und Beratungsleitungen. Die Ausstattung mit
qualifiziertem Hygienefachpersonal hat sich seit Einführung des Programms verbessert.
Die begrenzten Ausbildungskapazitäten und teilweise langen Ausbildungszeiten führen
aber dazu, dass sich die volle Wirkung des Programms erst mit einer Zeitverzögerung
entfalten kann. Aus diesem Grund wurde die Laufzeit des Programms mit dem KHSG um
drei Jahre (von 2017 bis 2019) verlängert. Außerdem wurde das Programm auf den Bereich
der Infektiologie ausgeweitet, um auch hier dem gestiegenen Bedarf nach entsprechend
qualifizierten Ärztinnen und Ärzten begegnen zu können. Nach Ende der Laufzeit 2019
wird das Hygieneförderungsprogramm um weitere drei Jahre verlängert und der
Schwerpunkt Infektiologie dabei verstärkt werden. Weitere Maßnahmen des BMG zur
Infektionsprävention sind Bestandteil der Deutschen Antibiotikaresistenz-Strategie
(DART2020), die schrittweise umgesetzt wird.
Die Häufigkeit von Krankenhausinfektionen liegt im Übrigen seit 1994 auf
gleichbleibendem Niveau. Bei der Bewertung dieser Daten ist jedoch zu berücksichtigen,
dass es seitdem zu Veränderungen im Gesundheitssystem kam. So haben sich
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beispielsweise die Liegezeiten verändert und die Zahl der Krankenhausbehandlungen hat
sich erhöht. Durch Fortschritte in der Medizin wurde auch die Therapie schwerstkranker
Patienten möglich, die aufgrund ihrer Grunderkrankung bereits ein erhöhtes Risiko
haben, an einer nosokomialen Infektion zu erkranken. Vor diesem Hintergrund ist das
konstante, im europäischen Vergleich niedrige Niveau der Infektionszahlen als Erfolg zu
werten.
Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weiteres
Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.
Der abweichende Antrag der Fraktion der AfD, die Petition der Bundesregierung – dem
Bundesministerium für Gesundheit – als Material zu überweisen und der ebenfalls
abweichende Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition der
Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen
Bundestages zur Kenntnis zu geben, wurden mehrheitlich abgelehnt.

Begründung (PDF)


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