Regiune: Germania

Krankenhauswesen - Statistische Erfassung der Fallzahlen von Sterbenden in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
48 48 in Germania

Petiția este respinsă.

48 48 in Germania

Petiția este respinsă.

  1. A început 2016
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

29.05.2019, 04:22

Pet 2-18-15-8275-030177 Krankenhauswesen

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass die Fallzahlen von Sterbenden in der
Kurzzeit- und Verhinderungspflege in den stationären Alten- und
Krankenpflegeeinrichtungen künftig statistisch erfasst werden.

Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 49 Mitzeichnungen sowie 3 Diskussionsbeiträge
ein.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage von
Stellungnahmen der Bundesregierung wie folgt dar:

Die Statistik PG5 (Statistik der Einzeldatensätze in der Pflegeversicherung - PV -)
sieht eine Erhebung von Todesfällen vor, ohne dass der Ort des Versterbens
erhoben wird.

In den Pflegeheimen ist auch die letzte Lebensphase von Bewohnern und
Bewohnerinnen aktiv zu gestalten, und auch ein schmerzfreies und würdevolles
Sterben muss ermöglicht werden. Untersuchungen zeigen, dass nicht wenige
Pflegebedürftige in der Sterbephase in ein Krankenhaus überwiesen werden, da
Pflegeheime nicht immer im erforderlichen Maß auf die Versorgungsbedarfe ihrer
Bewohner und Bewohnerinnen am Lebensende eingehen oder eingehen können.

Es gibt auch zahlreiche stationäre Pflegeeinrichtungen, die eine Hospizkultur und
Palliativ-Care-Kompetenzen entwickelt haben. Sie können Vorbildfunktion im Sinne
von Best Practice Ansätzen haben. Das BMG hat deshalb im Rahmen des
Haushaltstitels "Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger"
ein Vorhaben "Versorgung sterbender Menschen in der stationären Langzeitpflege"
vergeben. Ziel ist es, Erkenntnisse darüber zu gewinnen, (1) welche Gründe
vorliegen, dass Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen in der Sterbephase
in ein Krankenhaus überwiesen werden und (2) wie identifizierte Best Practice
Beispiele flächendeckend eingeführt werden können.

Mit Stellungnahme vom Juli 2018 teilte die Bundesregierung gegenüber dem
Petitionsausschuss ergänzend Folgendes mit:

Auf der Fachtagung "Das Sterben im Heim heute und morgen: Sorgekultur und
Sorgepraxis der Zukunft" am 18. Juni 2018 in Augsburg wurden auch die Ergebnisse
des o. g. BMG-Projektes "Sterben zuhause im Heim - Hospizkultur und
Palliativkompetenz in der stationären Langzeitpflege" der Öffentlichkeit präsentiert.
Auf der Veranstaltung wurde die Thematik in ihren verschiedensten Facetten
ausgiebig und kontrovers diskutiert.

Die Erfassung von Fallzahlen von Sterbenden in der Kurzzeit- und
Verhinderungspflege wurde nicht angesprochen oder von Teilnehmenden
angeregt/gefordert. Im Abschlussbericht des Projektes wird zwar das Erstellen und
Pflegen einer Sterbeortstatistik angeregt, jedoch ohne die mit der Petition angeregte
Differenzierung. Insbesondere die Erfassung der zum Todeszeitpunkt bezogenen
einzelnen Leistungsart der Pflegeversicherung wäre auch nicht mit hinreichender
Genauigkeit möglich.

Die Studie und die Veranstaltung haben unterstrichen, dass bei der Aufnahme in ein
Pflegeheim viele Bewohner und Bewohnerinnen meist älter, kränker und
pflegebedürftiger als in früheren Jahren sind; dies trifft gerade auch auf nicht an
Demenz erkrankte Personen zu. Insbesondere deren durchschnittliche
Aufenthaltsdauer ist kürzer. Diese Veränderungen führen dazu, dass Pflegeheime
häufiger als früher Orte höchster Pflege- und Versorgungsintensität sind. Nach
Angaben des MDS aus den Qualitätsprüfungen im Jahr 2016 liegen in 99,8% aller
Heime konzeptionelle Aussagen zur Sterbebegleitung vor.

Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der genannten Studie wird das BMG diesem
Bereich auch zukünftig die notwendige hohe Aufmerksamkeit zuteilwerden lassen.
Bereits in der 18. Legislaturperiode wurden mit den Pflegestärkungsgesetzen und
dem Hospiz- und Palliativgesetz Maßnahmen zur Verbesserung der
Sterbebegleitung und der hospizlichen und palliativen Versorgung von
Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern auf den Weg gebracht.

Mit erneuter Stellungnahme der Bundesregierung vom Februar 2019 wurde der
dargestellte Sachstand bestätigt.

Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weiteres
Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Der abweichende Antrag der Fraktionen DIE LINKE. und von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition der Bundesregierung - dem
Bundesministerium für Gesundheit - als Material zu überweisen, wurde mehrheitlich
abgelehnt.

Begründung (PDF)


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