Περιοχή: Γερμανία

Krankheitsbekämpfung - Bundesseuchenprogramm gegen multiresistente Keime

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Deutschen Bundestag
329 Υποστηρικτικό 329 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

329 Υποστηρικτικό 329 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2014
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

18/11/2015, 4:08 μ.μ.

Pet 2-18-15-2125-007113

Krankheitsbekämpfung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 19.03.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Der Deutsche Bundestag möge ein "Bundesseuchenprogramm gegen multiresistente
Keime" beschließen. Ziel ist es auch, auch gesunden Menschen die Möglichkeit zu
geben, sich auf multiresistente Keime testen zu lassen. Erst die Kostenübernahme
der Behandlung fällt dann in den Bereich der Krankenkassen.
Zu den Einzelheiten des Vortrags der Petentin wird auf die von ihr eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 329 Mitzeichnungen sowie
34 Diskussionsbeiträge ein.
Zu diesem Thema liegt dem Petitionsausschuss eine weitere Eingabe mit verwandter
Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen
parlamentarischen Prüfung zugeführt wird. Der Ausschuss bittet daher um
Verständnis, dass nicht auf alle vorgetragenen Gesichtspunkte eingegangen werden
kann.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme der Bundesregierung wie folgt dar:
Für gesunde Menschen mit einer normalen Immunabwehr ist eine Besiedelung mit
multiresistenten Erregern ungefährlich. Besiedelte Patientinnen und Patienten stellen
jedoch im Krankenhaus eine Gefahr für andere Patientinnen und Patienten dar, da
die Erreger bei Nicht-Einhaltung von Hygiene-Maßnahmen, etwa bei mangelnder
Händedesinfektion, auf weitere Patientinnen und Patienten übertragen werden
können. Bei einer Schwächung der Immunabwehr kann sich aus einer Besiedelung

eine Infektion entwickeln. Ein erhöhtes Risiko auf Basis einer Besiedelung zu
erkranken, besteht u.a. auf Intensiv- und Dialysestationen.
Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim
Robert Koch-Institut erstellt evidenzbasierte Empfehlungen zur Prävention
nosokomialer Infektionen in Krankenhäusern und anderen medizinischen
Einrichtungen. Die Empfehlungen werden unter Berücksichtigung aktueller
infektionsepidemiologischer Auswertungen stetig weiterentwickelt. Die aktuellen
Empfehlungen der KRINKO sehen ein Screening bestimmter Risikogruppen auf
multiresistente Staphylococcus aureus-Stämme (MRSA) oder multiresistente
gramnegative Erreger (MRGN) bei Aufnahme in ein Krankenhaus vor, da hier das
Risiko der Entwicklung einer Infektion zum Tragen kommt. Eine routinemäßige
Untersuchung aller Patienten auf multiresistente Erreger ist nicht erforderlich, ebenso
wenig wie ein Screening gesunder Personen außerhalb von Krankenhäusern. Eine
antibiotische Behandlung erfolgt nur, sofern sich aus einer Besiedelung eine Infektion
entwickelt hat.
Ein Teil der Krankenhausinfektionen sind vermeidbar. Daher wurden im Rahmen der
2008 beschlossenen DART (Deutsche Antibiotika Resistenz Strategie) und im
Rahmen der Änderungen des Infektionsschutzgesetzes aus dem Jahr 2011
gesetzliche und untergesetzliche Regelungen getroffen, um den rationalen Einsatz
von Antibiotika zu fördern und für eine stärkere Beachtung und Umsetzung der
bestehenden Empfehlungen zur Hygiene zu sorgen.
Das "Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze" vom
28. Juli 2011 sieht u.a. Folgendes vor:
- Verpflichtung der Bundesländer
Die Länder werden verpflichtet, Verordnungen zur Infektionshygiene und zur
Prävention von resistenten Krankheitserregern auf Basis des
Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zu erlassen. Diese gelten für Krankenhäuser und
auch für andere medizinische Einrichtungen. Durch den Erlass von
Länderverordnungen auf der Grundlage des IfSG wird erreicht, dass bundesweit
einheitliche Standards gelten.
- Kommission ART
Zur Formulierung von Handlungsempfehlungen für Ärztinnen/Ärzte wird die
Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie (Kommission ART) beim
Robert Koch-Institut eingerichtet.

- Verbindliche Empfehlungen zur Infektionshygiene
Die bereits von der KRINKO herausgegebenen und anerkannten Empfehlungen
zur Infektionsvermeidung sollen für Ärztinnen/Ärzte verbindlich werden. Dies gilt
auch für die Empfehlungen der Kommission ART. Damit werden die
Leiterinnen/Leiter von Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen
ausdrücklich verpflichtet, die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft
erforderlichen Präventionsmaßnahmen durchzuführen.
- Überwachung von nosokomialen Infektionen
Um effektive Maßnahmen gegen nosokomiale Erreger ergreifen zu können, ist
eine umfassende Datenerhebung notwendig. Deshalb müssen die einzelnen
Gesundheitsämter künftig alle Daten über Ausbrüche von Krankheitsinfektionen
auch an das Robert Koch-Institut weiterleiten. Die Daten können damit zentral
ausgewertet und somit Zusammenhänge und Entwicklungen bundesweit
identifiziert und untersucht werden. Die Datenübermittlung an das Robert Koch-
Institut erfolgt anonymisiert.
Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weiteres
Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen.Begründung (pdf)


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