Region: Germany

Krankheitsbekämpfung - Einreiseverbot nach Deutschland aus von Ebola betroffenen Ländern

Petitioner not public
Petition is directed to
Deutschen Bundestag
153 supporters 153 in Germany

The petition is denied.

153 supporters 153 in Germany

The petition is denied.

  1. Launched 2014
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

11/18/2015, 16:07

Pet 2-18-15-2125-013220

Krankheitsbekämpfung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.05.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass ein normaler Reiseverkehr mit den von Ebola
betroffenen Ländern bis zum Ende der Ebola-Epidemie verboten und die Einhaltung
des Verbots kontrolliert werden soll.
Rückkehrende Hilfskräfte und Flüchtlinge müssen engmaschig untersucht werden
und dürfen sich während der Inkubationszeit nicht unter Menschenansammlungen
aufhalten. Das Reiseverbot bezüglich der betroffenen Länder muss international
durchgesetzt werden. Es dürfen nur Hilfsflüge kontrolliert stattfinden.
Zu den Einzelheiten des Vortrags der Petentin wird auf die von ihr eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 153 Mitzeichnungen sowie
23 Diskussionsbeiträge ein.
Zu diesem Thema liegt dem Petitionsausschuss eine weitere Eingabe mit verwandter
Zielsetzung vor, die wegen des Zusammenhangs einer gemeinsamen
parlamentarischen Prüfung zugeführt wird. Der Ausschuss bittet daher um
Verständnis, dass nicht auf alle vorgetragenen Gesichtspunkte eingegangen werden
kann.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme der Bundesregierung wie folgt dar:
Der Ebola-Ausbruch in Westafrika stellt eine gesundheitspolitische Herausforderung
globalen Ausmaßes dar. Es liegt im Interesse der Völkergemeinschaft, dass der
Ebola-Ausbruch in Westafrika vor Ort durch gezielte Schutzmaßnahmen beendet

wird. Deutschland beteiligt sich sowohl finanziell als auch durch die Entsendung von
Fachpersonal an den internationalen Hilfsmaßnahmen zur Bekämpfung von Ebola in
Westafrika.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat am 8. August 2014 fachliche
Empfehlungen zu Maßnahmen im Handels- und Reiseverkehr veröffentlicht, deren
Einhaltung erforderlich ist, um einer grenzüberschreitenden Ausbreitung des
Infektionsgeschehens vorzubeugen. Den Staaten, in denen Infektionen stattfinden
(Guinea, Liberia, Sierra Leone), empfiehlt die WHO, an internationalen Flughäfen,
Seehäfen und Haupt-Landübergängen ein Screening aller Personen auf fiebrige
Erkrankungen, die zum Krankheitsbild des Ebolafiebers passen, durchzuführen. Das
Screening soll mindestens aus Fiebermessen und dem Ausfüllen eines Fragebogens
bestehen. Verdachtsfälle sollen näher geprüft werden. Personen mit Ebolafieber-
Verdacht soll die Weiterreise untersagt werden. Bei der Durchführung dieser
Screening-Maßnahmen an internationalen Flughäfen werden die betroffenen
afrikanischen Staaten von ausländischen Partnerländern und der WHO unterstützt.
Deutschland hat keine Direktflüge in die betroffene Region, es bestehen lediglich
regelmäßige Direktverbindungen zwischen dem Flughafen Frankfurt und Nigeria, das
inzwischen wieder ebolafrei ist. An den einzigen beiden europäischen Flughäfen
(Brüssel, Paris) mit Direktverbindungen in die hauptbetroffenen Länder werden bei
den Passagieren der Direktflüge Einreisescreenings (Befragung,
Temperaturmessung) durchgeführt und entsprechende Informationsmaterialien zur
Verfügung gestellt.
Ein internationales Flugverbot ist aus fachlichen und humanitären Gründen nicht
sinnvoll. Zum einen könnten internationale Helfer und Hilfsgüter nicht ein- und
ausgeflogen werden. Zum anderen könnten ausreisewillige Staatsangehörige aus
den hautbetroffenen Ebola-Gebieten auf Flugverbindungen mit
Umsteigemöglichkeiten ausweichen, was im Erkrankungsfall eine Rückverfolgung
der Kontaktpersonen erschweren würde.
Das Risiko, dass Reisende die Krankheit nach Deutschland oder Europa mitbringen,
ist gering. Für den Fall, dass während eines Fluges nach Deutschland
Krankheitszeichen bei einem Reisenden auftreten, die eine ansteckende Krankheit
vermuten lassen, ist dies durch den Piloten zu melden. Der öffentliche
Gesundheitsdienst wird dann nach dafür bestehenden Notfallplänen tätig. Das
Gesundheitsamt des Zielflughafens kann den Flug zu einem Flughafen umleiten, der
nach den Internationalen Gesundheitsvorschriften für Fälle hochinfektiöser

Krankheiten bei Reisenden besonders ausgestattet ist. Dies sind in Deutschland die
Flughäfen Düsseldorf, Frankfurt/Main, Hamburg und München (sogenannte "IGV-
Flughäfen"). Dort würde der Patient isoliert und von einem Arzt des zuständigen
Gesundheitsamts befragt werden. Bei Erhärtung des Verdachts auf Ebolafieber
würde der Reisende zur Diagnostik und Behandlung in eine Sonderisolierstation
gebracht. Gleichzeitig würden Personen, die in engem Kontakt mit solchen Patienten
waren (Sitznachbarn und Personen, die den Patienten direkt betreut haben) vom
Gesundheitsamt registriert und gebeten, in den nächsten 21 Tagen (maximale
Inkubationszeit) auf ebolatypische Symptome zu achten.
Falls eine mit dem Ebolavirus infizierte Person erst in Deutschland erkrankt, würde
sie - sobald der begründete Verdacht auf Ebolafieber feststeht - ebenfalls in eine
Sonderisolierstation eingewiesen. Es gibt in Deutschland ein Netzwerk von
Sonderisolierstationen, die sowohl die medizinische Expertise als auch die
technischen Voraussetzungen für die Behandlung solcher Erkrankungen aufweisen
(Arbeitskreis der Kompetenz- und Behandlungszentren, STAKOB, www.rki.de). Das
dortige Personal ist für diese Situation speziell ausgebildet und trainiert regelmäßig
die Versorgung von Patienten unter Isolationsbedingungen. Alle engen
Kontaktpersonen würden vom zuständigen Gesundheitsamt durch Befragung des
Patienten und dessen Angehörigen oder Betreuern ermittelt und registriert, über die
mögliche Infektion informiert und in ihrem Alltagsumfeld 21 Tage lang auf
ebolatypische Symptome hin überwacht. Bevor Symptome auftreten, sind mit dem
Ebolavirus infizierte Menschen nicht ansteckend.
Das Robert Koch-Institut (RKI) hat ein Merkblatt für rückkehrende Einsatzkräfte aus
den Ebolagebieten erarbeitet und mit den Ländern, Bundesressorts und
Hilfsorganisationen abgestimmt. Medizinisches und anderes Personal, das in der
Patientenversorgung in Deutschland oder in der Ausbruchsbekämpfung im Rahmen
des Ebolafieberausbruchs 2014 in Westafrika tätig war und welches unter Einhaltung
geeigneter Schutzmaßnahmen Kontakt mit Ebolafieber-Erkrankten, Ebolafieber-
Krankheitsverdächtigen hatte, ist nicht ansteckungsverdächtig im Sinne des § 2 Nr. 7
des Infektionsschutzgesetzes. Ihnen wird empfohlen, sich bei ihrem zuständigen
Gesundheitsamt zu melden, für 21 Tage den eigenen Gesundheitszustand zu
beobachten und bei Auftreten von Symptomen das Gesundheitsamt zur Abstimmung
des weiteren Vorgehens telefonisch zu informieren.
Personen, die ungeschützten oder nicht ausreichend geschützten Kontakt mit
Ebolafieber-Erkrankten und Krankheitsverdächtigen hatten, informieren den

betriebsärztlichen Dienst ihres Arbeitgebers / ihrer entsendenden Organisation und
setzen sich umgehend mit ihrem zuständigen Gesundheitsamt in Verbindung,
welches die ggf. nötigen Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz trifft.
Diese genannten Maßnahmen werden nach Aussage der Bundesregierung derzeit
als notwendig und ausreichend erachtet, um eine Weiterverbreitung des Virus zu
stoppen.
Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weiteres
Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen.Begründung (pdf)


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