Regija: Njemačka

Kreditwesen - Anpassung der Richtlinien für die Kreditvergabe

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
29 29 u Njemačka

Peticija je odbijena.

29 29 u Njemačka

Peticija je odbijena.

  1. Pokrenut 2016
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Okončano

Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .

12. 12. 2018. 03:23

Pet 2-18-08-760-035318 Kreditwesen

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.11.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, die "Richtlinien für die Kreditvergabe" anzupassen,
damit die wirtschaftliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für alle Bürger
ermöglicht wird.

Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent im Wesentlichen an, die Praxis
zeige, dass eine erhebliche Anzahl von Menschen von der Kreditvergabe
ausgeschlossen würde bzw. Kredite nicht zu den marktüblichen Konditionen erhalte.
Es könne nicht sein, dass Kreditinstitute zum einen eine beherrschende Stellung inne
hätten, da sie beispielsweise für die Finanzierung des Erwerbs einer Immobilie
mittlerweile unverzichtbar seien. Zum anderen beriefen sich die Institute jedoch trotz
ihrer erheblichen diesbezüglichen Verantwortung und indirekten Monopolstellung auf
etwa die Vertragsfreiheit, um bestimmte Kunden nicht bedienen zu müssen. Nahezu
grotesk erscheine dies bei Instituten, die sich im Einflussbereich der öffentlichen
Hand befänden und kraft Satzung soziale und gemeinnützige Aufgaben zu erfüllen
hätten, wie etwa Sparkassen, Kreditanstalt für Wiederaufbau, Landes- bzw.
Förderbanken. Daher sei es aus seiner Sicht im Interesse zahlreicher Betroffener
erforderlich, einen Kontrahierungszwang zum Abschluss von Krediten zu gesetzlich
festgelegten Konditionen zu schaffen. Diese Konditionen sollten für beide Seiten
verbindlich und der "derzeitigen Niedrigzinsphase" angepasst sein.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen des Petenten wird auf die
von ihm eingereichten Unterlagen verwiesen.

Die Petition ist auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht worden.
Sie wurde durch 29 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen 21
Diskussionsbeiträge ein. Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung
Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der
parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der
Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss vermag das Anliegen des Petenten nicht zu unterstützen.

Der Petitionsausschuss bemerkt zunächst grundlegend, dass die Wirtschaftsordnung
der Bundesrepublik Deutschland auf dem Grundsatz der Privatautonomie und der
Vertragsfreiheit basiert. Dazu zählt auch das Recht, Verträge nicht abzuschließen
(negative Abschlussfreiheit) und das Recht, den Vertragsinhalt selbstbestimmt
festzulegen (Inhaltsfreiheit). Aus diesem Grund können Privatrechtssubjekte
(natürliche und juristische Personen) nur in sehr eingeschränktem Umfang dazu
verpflichtet werden, einen Vertrag zu gesetzlich festgelegten Modalitäten zu
schließen (Kontrahierungszwang). Verfassungsrechtlich ist dies vielmehr nur dann zu
rechtfertigen, wenn die vertragliche Leistung so elementar ist, dass erstens jeder
Bürger unmittelbar auf sie angewiesen ist und zweitens die gegenwärtige
Marktsituation diese Leistungsgewährung nicht in ausreichendem Maße sicherstellen
kann.

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass für den Bereich der Kreditvergabe
diese beiden Voraussetzungen nicht vorliegen. Zur unmittelbaren Daseinsvorsorge
zählen etwa die Stromversorgung, Verkehrsdienstleistungen und (mittlerweile) auch
ein Girokonto, nicht aber die Inanspruchnahme von Krediten. Kredite sind keine
lebenswichtigen Güter und Dienstleistungen, auf die alle Bevölkerungsanteile
grundsätzlich zwingend angewiesen wären.

Der Ausschuss betont, dass entgegen der Auffassung des Petenten die Versorgung
von Unternehmen und Privatleuten mit Krediten im Wesentlichen sichergestellt ist.
Die Banken werden ihrer Finanzierungsfunktion regelmäßig gerecht. Dass Kredite
nur nach vorheriger Kreditwürdigkeitsprüfung vergeben werden, die insbesondere die
Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers und die Bereitstellung angemessener
Sicherheiten berücksichtigt, ist nach Auffassung des Petitionsausschusses
grundsätzlich ökonomisch sinnvoll und schützt auch den Kreditnehmer. Dies gilt auch
für die von dem Petenten angesprochenen Förderbanken des Bundes und der
Länder. Soweit Beeinträchtigungen der Kreditversorgung in einzelnen Fällen
tatsächlich auftreten sollten, können diese durch geeignete Förderprogramme und
ggf. durch die Anpassung einzelner gesetzlicher Rahmenbedingungen behoben
werden. Nach dem Dafürhalten des Petitionsausschusses ist die Einführung eines
Kontrahierungszwangs dafür nicht erforderlich.
Soweit der Petent implizit eine eventuelle Diskriminierung einzelner Kreditnehmer
beklagt, merkt der Petitionsausschuss abschließend an, dass dieser mit den
bestehenden gesetzlichen Regelungen, namentlich dem Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetz, in zufriedenstellendem Maße begegnet werden kann.

Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss ein weitergehendes
parlamentarisches Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen. Er empfiehlt daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung (PDF)


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