Região: Alemanha

Kriegsfolgelasten - Bessere finanzielle Ausstattung der zivilen Kampfmittelbeseitigung

Requerente não público
A petição é dirigida a
Deutschen Bundestag
268 Apoiador 268 em Alemanha

A petição não foi aceite.

268 Apoiador 268 em Alemanha

A petição não foi aceite.

  1. Iniciado 2013
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

18/11/2015 16:10

Pet 2-18-08-68-000624

Kriegsfolgelasten
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 04.12.2014 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Mit der Petition wird eine bessere finanzielle Ausstattung der zivilen
Kampfmittelbeseitigung sowie eine bundesweit flächendeckende Aufnahme aller
Kampfmittelarten innerhalb eines vorgegebenen Zeitraumes gefordert.
Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent insbesondere an, deutschlandweit
gingen mehr als 60 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges weiterhin von
zahlreichen Fliegerbomben und anderer Kriegsmunition erhebliche Gefahren für die
öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie für Leib und Leben aus. Dies zeigten
deutlich verschiedene Detonationen von etwa Fliegerbomben in den vergangenen
Jahren, bei denen Menschen ums Leben gekommen wären bzw. schwere
Verletzungen davon getragen hätten. Überdies nehme die Haltbarkeit insbesondere
von Sprengbomben mit chemisch-mechanischen Langzeitzündern aufgrund von
Alterungsprozessen immer weiter ab, sodass die Gefahr einer Selbstzündung mit
entsprechenden Folgen künftig steigen dürfte. Daher seien die Zuständigkeiten
hinsichtlich der zivilen Kampfmittelbeseitigung neu zu ordnen und die Bundesländer
finanziell besser auszustatten. Überdies solle der Bund eine bundesweite
Bestimmung sämtlicher Kampfmittelaltlasten durchführen und sich finanziell an deren
Beseitigung beteiligen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen des Petenten wird auf die
von ihm eingereichten Unterlagen verwiesen.

Die Petition ist auf der Internet-Seite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
worden. Sie wurde durch 268 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen
14 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss vermag das Anliegen des Petenten nicht zu unterstützen.
Der Ausschuss bemerkt zunächst grundlegend, dass unter Kampfmittelbeseitigung
die Beseitigung von von Kampfmitteln und sonstigen Hinterlassenschaften
kriegerischer Auseinandersetzungen ausgehenden Gefahren zu verstehen ist. Die
zivile Kampfmittelbeseitigung (daneben: militärische Kampfmittelabwehr) von
Rüstungsaltlasten ist als Gefahrenabwehr im ordnungsrechtlichen Sinne nach der
föderalen Kompetenzverteilung des Grundgesetzes (GG) grundsätzlich eine Aufgabe
der Länder (Artikel 30, 83 GG). Bei Vorliegen einer unmittelbaren Gefahr für Leben
oder Gesundheit der Allgemeinheit ergreifen deren Behörden die erforderlichen
Maßnahmen.
Die vom Petenten in diesem Zusammenhang angeregte Neuordnung dieser
Zuständigkeit würde nach Auffassung des Petitionsausschusses
verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen. Denn die zwingende
Kompetenzverteilung im Artikel 30 GG ist kein dispositives Recht. Das bedeutet,
dass Kompetenzüberlassungen bzw. Kompetenzverschiebungen, die keine
Grundlage – wie im vorliegenden Fall – im Grundgesetz haben, unzulässig sind.
Hinsichtlich der Finanzierung der Kampfmittelbeseitigung hebt der
Petitionsausschuss hervor, dass, soweit es im Rahmen der Kampfmittelbeseitigung
auf nicht bundeseigenen Grundstücken um die Beseitigung von Kampfmittelresten
(Munition, Giftrückstände) aus den beiden Weltkriegen geht, der Bund den Ländern
die Kosten erstattet, die sie für die Beseitigung ehemals reichseigener Kampfmittel
aufgewendet haben. Auf seinen eigenen Liegenschaften – Liegenschaften der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – erstattet der Bund die Aufwendung für
ehemals reichseigene und für alliierte Kampfmittel.

Die Finanzierung durch den Bund erfolgt auf der Grundlage einer seit den 1950er
Jahren bestehenden Staatspraxis, die bei Neufassung des Artikels 120 GG in den
Jahren 1965 und 1969 als fortgeltende Kostenverteilungsregelung zwischen Bund
und Ländern zugrunde gelegt worden ist. Der Bund finanziert mithin einen hohen
Anteil der Maßnahmen zur Beseitigung von Gefahren, die von Kampfmitteln
ausgehen. So wendet er jährlich Kosten von rund 25 Millionen Euro für die
Beseitigung von Rüstungsaltlasten, die von ehemals reichseigenen Kampfmitteln
herrühren und nicht bundeseigene Grundstücke betreffen, auf, die die Länder
insoweit entlasten.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass der Bund keine Finanzierungs- oder
sonstigen Zuständigkeiten bei den vom Petenten beschriebenen, nicht detonierten
Kampfmitteln und explosiven Kampfmittelrückständen auf nicht bundeseigenen
Liegenschaften hat. Hier handelt es sich in der Regel um Bombenblindgänger der
Alliierten. Eine bundesweit flächendeckende Aufnahme aller Kampfmittelaltlasten
kann der Bund ebenfalls nicht vornehmen. Wie oben ausgeführt, ist die Beseitigung
von Kampfmitteln und deren Finanzierung nach der föderalen
Zuständigkeitsverteilung allein Sache der Länder. Nach dem Konnexitätsgebot des
Artikels 104a Abs. 1 GG folgt im Bund-Länder-Verhältnis die Ausgabenlast
grundsätzlich der Aufgabenlast: Hat das Land eine Aufgabe, muss es diese
finanzieren, hat der Bund eine Aufgabe, muss jener diese finanzieren. Abweichungen
hinsichtlich der Finanzierungsverantwortung lässt das Grundgesetz nur dort zu, wo -
etwa in Artikel 120 GG - etwas anderes ausdrücklich geregelt ist. Diese Regelung ist
im vorliegenden Fall jedoch nicht einschlägig.
Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss ein weitergehendes
parlamentarisches Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen. Er empfiehlt daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Die abweichenden Anträge der Fraktionen DIE LINKE. und von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition der Bundesregierung - dem
Bundesministerium der Finanzen - zur Erwägung zu überweisen, und sie den
Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, wurden mehrheitlich
abgelehnt.Begründung (pdf)


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