Region: Germany

Kriminalpolizei des Bundes - Polizeiliche Kriminialstatistik (Schusswaffen)

Petitioner not public
Petition is directed to
Deutschen Bundestag
15,256 supporters 15,256 in Germany

The petition is denied.

15,256 supporters 15,256 in Germany

The petition is denied.

  1. Launched 2013
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

11/18/2015, 16:12

Pet 1-17-06-2190-049414Kriminalpolizei des Bundes
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.09.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Eingabe soll erreicht werden, dass die zukünftige Aufschlüsselung der
polizeilichen Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes für Delikte mit
Schusswaffenbeteiligung nach Verwendung von legalen oder illegalen Schusswaffen
erfolgen soll.
Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 15.229 Mitzeichnungen und
214 Diskussionsbeiträgen, ferner 1.555 Unterschriften per Post und Fax sowie
zahlreiche Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor, die wegen des
Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung unterzogen
werden. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen
Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird von den Petenten, u. a. dem Deutschen
Jagdschutzverband e. V., im Wesentlichen ausgeführt, eine lückenlose
Aufschlüsselung der Polizeilichen Kriminalstatistik des Bundes (PKS) würde zur
Klärung der Frage beitragen, ob legale Schusswaffen maßgeblich für die Ausübung
von Verbrechen benutzt würden. Eine objektive Beurteilung der Gefahr, die von
legalen oder illegalen Schusswaffen ausgehe, sei derzeit nicht möglich. Das erst
kürzlich eingeführte Waffenregister sollte zukünftig Aufschluss über die Herkunft der
verwendeten Waffe geben können. Das Bundeskriminalamt müsse dazu verpflichtet
werden, die Erkenntnisse aus der Ermittlungsarbeit in die Statistik mit aufzunehmen.
Für die polizeiliche Ermittlungsarbeit und für die politischen Entscheidungsträger sei
es wichtig zu erkennen, wie die prozentuale Verteilung der Straftaten sei, die von

illegalen Waffenbesitzern und von Waffenbesitzern, die legal im Besitz von Waffen
seien, ausgeübt würden. Dadurch könne der Staat erkennen, wo Schwerpunkte
gesetzt werden müssten, um Delikte mit Schusswaffenbeteiligung wirksamer
bekämpfen zu können. Sportschützen oder Jäger, die ihre Waffe aufgrund eines
erworbenen Waffenscheins besitzen würden, fühlten sich in der Öffentlichkeit oftmals
als potentielle Verbrecher, nur weil sie eine registrierte Waffe führen dürften.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss weist zunächst darauf hin, dass die PKS eine
Zusammenstellung aller der Polizei bekannt gewordenen strafrechtlichen
Sachverhalte unter Beschränkung auf ihre statistisch erfassbaren wesentlichen
Inhalte ist. Sie soll damit im Interesse einer wirksamen Kriminalitätsbekämpfung zu
einem überschaubaren und möglichst verzerrungsfreien Bild der angezeigten
Kriminalität führen. Für die Erfassung durch die Polizeidienststellen von Bund und
Ländern sind die bundeseinheitlichen „Richtlinien für die Führung der Polizeilichen
Kriminalstatistik“ verbindlich. Inhaltliche Änderungen bedürfen dabei der Zustimmung
des Bundes und der Länder, die sich in der Kommission Polizeiliche Kriminalstatistik
(KPKS) regelmäßig über einen Aktualisierungsbedarf austauschen.
Derzeit wird in der PKS ausgewiesen, bei wie vielen im jeweiligen Berichtsjahr
polizeilich registrierten Straftaten eine Schusswaffe verwendet wurde. Die jeweilige
Gesamtzahl gliedert sich in die Fälle „Schusswaffe mitgeführt“, „mit Schusswaffe
gedroht“ und „mit Schusswaffe geschossen“. In der Kategorie „mit Schusswaffe
gedroht“ werden hierbei auch alle Fälle erfasst, in denen sich wenigstens ein Opfer
subjektiv bedroht fühlte. Insofern werden hier auch Straftaten ausgewiesen, bei
denen z. B. Schreckschusswaffen oder Spielzeugpistolen verwendet worden sind.
Der Ausschuss merkt an, dass die PKS u. a. das Ziel verfolgt, Kenntnisse zur
Verhinderung bzw. Bekämpfung von Straftaten sowie Grundlagen für kriminologisch-
soziologische Forschungen und kriminalpolitische Maßnahmen zu erlangen. Hierzu
bedarf es hinreichend belastbarer Daten. Es ist nach Ansicht des Ausschusses
zumindest zweifelhaft, ob diese bei der hier in Rede stehenden Klassifizierung

erhoben werden könnten, da sich bei den unaufgeklärten Fällen in der Regel nicht
feststellen lässt, ob es sich bei der verwendeten Schusswaffe um eine „legale“ oder
„illegale“ gehandelt hat. Die Aufklärungsquote für alle polizeilich registrierten
Straftaten lag 2012 bei 54,4 Prozent.
Zusätzlich eingeschränkt wird die Datenvalidität, weil bei einem Teil der aufgeklärten
Fälle die Schusswaffe nicht sichergestellt und ihr „legaler/illegaler Status“ nicht
festgestellt werden konnte.
Weiterhin macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass im Zusammenhang mit
Straftaten nach der Praxiserfahrung überwiegend erlaubnisfreie Gas-, Alarm- und
Schreckschusswaffen verwendet werden, bei denen ein „illegaler“ Erwerb
naturgemäß ausscheidet.
Gleichzeitig ist für die rechtliche Deliktsbewertung und die kriminologische
Bewertung eines Waffeneinsatzes im Sinne der beschriebenen Zielsetzung der PKS
nicht bzw. wenig relevant, ob die Waffe für den Täter „legal“ oder „illegal“ war,
sondern das subjektive Bedrohungsempfinden des Opfers. Für dieses ist es
regelmäßig unerheblich, ob die Waffe vom Täter „legal“ oder „illegal“ erworben wurde
bzw. ob es sich um eine „scharfe“ oder eine objektiv ungefährliche Waffe handelt. Als
Konsequenz der genannten Zielsetzung erfasst die PKS bei der Verwendung von
Waffen zu Straftaten nicht, ob eine Waffe für den Täter „legal“ oder „illegal“ war,
sondern ob sie mitgeführt, ob mit ihr gedroht oder geschossen wurde.
Zudem erscheint nach Ansicht des Ausschusses fraglich, woran die Klassifizierung
„legal“ bzw. „illegal“ anknüpfen sollte: an den Erwerb oder an die Nutzung zur
jeweiligen Tat. Dies wird besonders deutlich bei Waffen, die ordnungsgemäß in den
Verkehr gebracht und dann von einem Dritten zu einer Straftat missbraucht wurden,
so z. B. wenn der Täter aus dem persönlichen oder familiären Umfeld des
Waffenbesitzers, der diese legal erworben hat (Sportschütze, Jäger), die Waffe an
sich bringt und für eine Straftat, also illegal, nutzt.
Der Petitionsausschuss weist abschließend darauf hin, dass die Frage einer
statistischen Erfassung, wie sie mit der Petition gefordert wird, in der Sitzung der
KPKS am 14. und 15. Mai 2013 eingehend erörtert, jedoch aufgrund der oben
dargestellten Gründe im Ergebnis mehrheitlich abgelehnt worden ist.
Vor diesem Hintergrund hält der Petitionsausschuss die geltende Rechtslage für
sachgerecht und vermag sich nicht für eine Gesetzesänderung im Sinne der Petition
auszusprechen.

Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


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