Регион: Германия

Kriminalpolizei des Bundes - Zulassung von "Angel Fire" zur Beobachtung und Verbrechensverhinderung, z. B. in Städten

Вносителят на петицията не е публичен
Петицията е адресирана до
Deutschen Bundestag
59 Поддържащ 59 в / след Германия

Петицията е затворена

59 Поддържащ 59 в / след Германия

Петицията е затворена

  1. Започна 2015
  2. Колекцията приключи
  3. Изпратено
  4. Диалогов прозорец
  5. Завършено

Това е онлайн петиция des Deutschen Bundestags .

29.08.2017 г., 16:20

Pet 1-18-06-219-025829

Öffentliche Sicherheit


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition
a.) der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz und dem Bundesministerium des Innern – zu überweisen,
b.) den Landesvolksvertretungen zuzuleiten.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, die Überwachungstechnologie „Angel Fire“ zur
Beobachtung und Verhinderung von Verbrechen in Städten und Ballungszentren
einzusetzen.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass Studenten am
Air Force Institute of Technology in Ohio und Wissenschaftler an den Los Alamos
National Laboratories im Jahr 2005 die Überwachungstechnologie „Angel Fire“
entwickelt hätten. Es handele sich um ein Fluggerät, das in 6.000 Fuß Höhe über der
Stadt kreise und jede Sekunde ein Bild an eine Bodenstation sende. Zur Sicherung
der Grenzen und zur Aufdeckung von Straftaten (wie z. B. Menschenschmuggel)
könne „Angel Fire“ einen Beitrag leisten.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 79 Mitzeichnungen und 59 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss stellt fest, dass es den zuständigen Polizeien des Bundes
und insbesondere der Länder obliegt, die Eignung bestimmter Technologien und
deren rechtliche Einsatzmöglichkeiten zu bewerten und im Rahmen des geltenden
Rechts gegebenenfalls zu ihrer Aufgabenerfüllung einzusetzen.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition der
Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
und dem Bundesministerium des Innern – zu überweisen und den
Landesvolksvertretungen zuzuleiten.
Der von den Fraktionen DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte
Antrag, das Petitionsverfahren abzuschließen, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Begründung (PDF)


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