Region: Tyskland

Künstlersozialversicherung - Abschaffung der Künstlersozialversicherung/Auflösung der Künstlersozialkasse

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Deutschen Bundestag
202 Stödjande 202 i Tyskland

Petitionen har nekats

202 Stödjande 202 i Tyskland

Petitionen har nekats

  1. Startad 2013
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

2015-11-18 16:13

Pet 3-17-11-8265-054100Künstlersozialversicherung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.06.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent fordert, die Auflösung der Künstlersozialkasse zu beschließen und die
Künstlersozialversicherung „abzuschaffen“.
Durch die Künstlersozialversicherung würden Künstler bevorzugt und diejenigen
diskriminiert, die ihre Versicherung aus eigenen Mitteln finanzieren.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 202 Mitzeichnende
haben das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
Auffassung zu dem Anliegen mitzuteilen. Die parlamentarische Prüfung hatte das im
Folgenden dargestellte Ergebnis:
Die Künstlersozialversicherung wurde 1983 geschaffen, um selbständige Künstler
und Publizisten sozial abzusichern. Sie bietet zuverlässigen Schutz gegen die
großen Lebensrisiken. Vor der Einrichtung der Künstlersozialversicherung wurde
festgestellt, dass der lückenhafte bzw. fehlende soziale Schutz der Betreffenden in
weiten Teilen auf geringe durchschnittliche Einkommen zurückgeführt wurde. Auch
gegenwärtig liegt das durchschnittliche Einkommen der versicherten Künstler und
Publizisten auf niedrigem Niveau. Erst die Künstlersozialversicherung ermöglicht es
daher vielen Menschen, künstlerisch oder publizistisch tätig zu sein.
Das Verhältnis der selbständigen Künstler und Publizisten zu ihren Verwertern ist
zudem ein besonderes. Selbständige Künstler und Publizisten sind auf die
Mitwirkung von Verwertern angewiesen, damit ihre Werke oder Leistungen dem
Endabnehmer zugänglich gemacht werden können. Hierin unterscheidet sich die

Gruppe der selbständigen Künstler und Publizisten von anderen Selbständigen und
rechtfertigt eine unterschiedliche Behandlung.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 8. April 1987, Az. 2
BvR 909/82 unter anderem festgestellt, dass „dieses Verhältnis…. einen speziellen
Charakter (hat), der über ein bloßes wechselseitiges Aufeinanderangewiesensein,
wie es etwa zwischen Produzenten und Handel oder Erzeugern und Verbrauchern
bestimmt ist, hinausgeht. Künstler und Publizisten erbringen unvertretbare, das heißt
höchstpersönliche Leistungen, die in besonderer Weise der Vermarktung bedürfen,
um ihr Publikum, also ihre Abnehmer, zu finden. Dieses Verhältnis hat gewisse
symbiotische Züge; es stellt einen kulturgeschichtlichen Sonderbereich dar, aus dem
eine besondere Verantwortung der Vermarkter für die soziale Sicherung der …
selbständigen Künstler und Publizisten erwächst, ähnlich der der Arbeitgeber für ihre
Arbeitnehmer.“ Aus diesem Grund werden die Verwerter an den Kosten für die
soziale Absicherung der selbständigen Künstler und Publizisten beteiligt.
Der Petitionsausschuss hält die Künstlersozialversicherung für eine einmalige und
unverzichtbare Errungenschaft für die soziale Sicherung selbständiger Künstler und
Publizisten in Deutschland. Er befürwortet das Anliegen daher nicht und empfiehlt,
das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.Begründung (pdf)


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