Região: Alemanha
Cultura

Kulturgüter für den Tier -Zirkus!

Requerente não público
A petição é dirigida a
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
1.420 Apoiador

O destinatário da petição não respondeu.

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  1. Iniciado 2014
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Falhado


17/06/2014 13:45

Korrektur
Neue Begründung: Zirkusunternehmen haben seit vielen Jahren mit Anfeindungen und Angriffen zu kämpfen, die die Ausübung und Fortführung dieser jahrhundertelangen Tradition zunehmend erschweren und die Betreiber sowohl in ihren Menschenrechten als auch in ihren Rechten als Unternehmer nicht unerheblich einschränken.

Die massiven Attacken von Tierschutzorganisationen nehmen zu, die von Störungen der Vorführungen bis hin zu körperlichen Angriffen reichen und viele Zuschauerinnen und Zuschauer an einem unbeschwerten Zirkusbesuch hindern. Die Mehrheit der Zirkusbetreiber erkennt die tierschutzrechtlichen Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben auch im eigenen Interesse an und verfolgt deren Umsetzung mit größter Verantwortung und bestem Wissen. Da Tiervorführungen ein wesentlicher Bestandteil des Traditionsgutes Zirkus sind und das Zusammenleben von Mensch und Tier sehr eng ist, ist den Zirkusunternehmen selbst an einer guten Haltung der Tiere gelegen. In den Fällen, in denen die Tiere nicht gemäß den Anforderungen des gesetzlichen Tierschutzes gehalten werden, müssen entsprechende Maßnahmen zur Wiederherstellung tragfähiger Umstände eingeleitet werden.

In der Regel werden Zirkusunternehmen aber von namhaften Tierschutzorganisationen unter Generalverdacht gestellt. Es wird unterstellt, dass jeder Zirkus seine Tiere schlecht behandelt und auch schlecht hält. Gegen derartige Vorhaltungen und „Sippenhaft“ wehren sich diejenigen Zirkusunternehmen, die sich an die geltenden Tierschutzrichtlinien halten. Angriffe und Störungen der Vorstellungen mit zum Teil körperlichen Übergriffen, Demonstrationen und Behinderungen der Besucherinnen und Besucher überschreiten nicht selten die Grenzen des Zumutbaren.

Hinzu kommt, dass mangelnde Akzeptanz und erhebliche Vorurteile in der Bevölkerung und bei Ämtern dazu führen, dass es für Zirkusunternehmen immer schwerer wird, in Kommunen geeignete Plätze für ihre Vorführungen zu finden. Darauf sind die Unternehmen allerdings auch aus wirtschaftlichen Gründen angewiesen. Ohne die Bereitstellung von geeigneten Plätzen, auf denen nicht nur die Zirkusvorführungen stattfinden, sondern die Zirkusfamilien mit Tieren und Personal ja auch für eine kurze Zeit wohnen und leben, wird es den Zirkusunternehmen unmöglich sein, für die laufenden Kosten für Lebensunterhalt, Tierunterhalt und weitere Betriebskosten aufzukommen. Dadurch wird die Zukunft der Zirkusse als bedeutender traditionsreicher Kulturgutträger erheblich gefährdet.
Es muss auch die Diskretion vor dem Eigentum
der Zirkusse gewahrt werden und öffentliche drübbilder Trübbilder von Tierrechtlern um in jeder Art den Unternehmen nicht mehr zu sachaden. schaden.
Bei Zerstörung des Eigentums sollte mit Schadensersatz jeglicher Art Strafrechtlich verfolgt werden.


 

 


01/06/2014 10:26

Änderung ohne Begründung.
Neue Begründung: Zirkusunternehmen haben seit vielen Jahren mit Anfeindungen und Angriffen zu kämpfen, die die Ausübung und Fortführung dieser jahrhundertelangen Tradition zunehmend erschweren und die Betreiber sowohl in ihren Menschenrechten als auch in ihren Rechten als Unternehmer nicht unerheblich einschränken.

Die massiven Attacken von Tierschutzorganisationen nehmen zu, die von Störungen der Vorführungen bis hin zu körperlichen Angriffen reichen und viele Zuschauerinnen und Zuschauer an einem unbeschwerten Zirkusbesuch hindern. Die Mehrheit der Zirkusbetreiber erkennt die tierschutzrechtlichen Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben auch im eigenen Interesse an und verfolgt deren Umsetzung mit größter Verantwortung und bestem Wissen. Da Tiervorführungen ein wesentlicher Bestandteil des Traditionsgutes Zirkus sind und das Zusammenleben von Mensch und Tier sehr eng ist, ist den Zirkusunternehmen selbst an einer guten Haltung der Tiere gelegen. In den Fällen, in denen die Tiere nicht gemäß den Anforderungen des gesetzlichen Tierschutzes gehalten werden, müssen entsprechende Maßnahmen zur Wiederherstellung tragfähiger Umstände eingeleitet werden.

In der Regel werden Zirkusunternehmen aber von namhaften Tierschutzorganisationen unter Generalverdacht gestellt. Es wird unterstellt, dass jeder Zirkus seine Tiere schlecht behandelt und auch schlecht hält. Gegen derartige Vorhaltungen und „Sippenhaft“ wehren sich diejenigen Zirkusunternehmen, die sich an die geltenden Tierschutzrichtlinien halten. Angriffe und Störungen der Vorstellungen mit zum Teil körperlichen Übergriffen, Demonstrationen und Behinderungen der Besucherinnen und Besucher überschreiten nicht selten die Grenzen des Zumutbaren.

Hinzu kommt, dass mangelnde Akzeptanz und erhebliche Vorurteile in der Bevölkerung und bei Ämtern dazu führen, dass es für Zirkusunternehmen immer schwerer wird, in Kommunen geeignete Plätze für ihre Vorführungen zu finden. Darauf sind die Unternehmen allerdings auch aus wirtschaftlichen Gründen angewiesen. Ohne die Bereitstellung von geeigneten Plätzen, auf denen nicht nur die Zirkusvorführungen stattfinden, sondern die Zirkusfamilien mit Tieren und Personal ja auch für eine kurze Zeit wohnen und leben, wird es den Zirkusunternehmen unmöglich sein, für die laufenden Kosten für Lebensunterhalt, Tierunterhalt und weitere Betriebskosten aufzukommen. Dadurch wird die Zukunft der Zirkusse als bedeutender traditionsreicher Kulturgutträger erheblich gefährdet.
Es muss auch die Diskretion vor dem Eigentum
der Zirkusse gewahrt werden und öffentliche drübbilder in jeder Art den Unternehmen nicht mehr zu sachaden.
Bei Zerstörung des Eigentums ohne triftige Begründung sollte mit Schadensersatz jeglicher Art Strafrechtlich verfolgt werden.


 

 


01/06/2014 10:16

Der Zusatz ist zwecks Sachbeschädigung und anderweitgen durbulensen zu bewirken.
Neue Begründung: Zirkusunternehmen haben seit vielen Jahren mit Anfeindungen und Angriffen zu kämpfen, die die Ausübung und Fortführung dieser jahrhundertelangen Tradition zunehmend erschweren und die Betreiber sowohl in ihren Menschenrechten als auch in ihren Rechten als Unternehmer nicht unerheblich einschränken.

Die massiven Attacken von Tierschutzorganisationen nehmen zu, die von Störungen der Vorführungen bis hin zu körperlichen Angriffen reichen und viele Zuschauerinnen und Zuschauer an einem unbeschwerten Zirkusbesuch hindern. Die Mehrheit der Zirkusbetreiber erkennt die tierschutzrechtlichen Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben auch im eigenen Interesse an und verfolgt deren Umsetzung mit größter Verantwortung und bestem Wissen. Da Tiervorführungen ein wesentlicher Bestandteil des Traditionsgutes Zirkus sind und das Zusammenleben von Mensch und Tier sehr eng ist, ist den Zirkusunternehmen selbst an einer guten Haltung der Tiere gelegen. In den Fällen, in denen die Tiere nicht gemäß den Anforderungen des gesetzlichen Tierschutzes gehalten werden, müssen entsprechende Maßnahmen zur Wiederherstellung tragfähiger Umstände eingeleitet werden.

In der Regel werden Zirkusunternehmen aber von namhaften Tierschutzorganisationen unter Generalverdacht gestellt. Es wird unterstellt, dass jeder Zirkus seine Tiere schlecht behandelt und auch schlecht hält. Gegen derartige Vorhaltungen und „Sippenhaft“ wehren sich diejenigen Zirkusunternehmen, die sich an die geltenden Tierschutzrichtlinien halten. Angriffe und Störungen der Vorstellungen mit zum Teil körperlichen Übergriffen, Demonstrationen und Behinderungen der Besucherinnen und Besucher überschreiten nicht selten die Grenzen des Zumutbaren.

Hinzu kommt, dass mangelnde Akzeptanz und erhebliche Vorurteile in der Bevölkerung und bei Ämtern dazu führen, dass es für Zirkusunternehmen immer schwerer wird, in Kommunen geeignete Plätze für ihre Vorführungen zu finden. Darauf sind die Unternehmen allerdings auch aus wirtschaftlichen Gründen angewiesen. Ohne die Bereitstellung von geeigneten Plätzen, auf denen nicht nur die Zirkusvorführungen stattfinden, sondern die Zirkusfamilien mit Tieren und Personal ja auch für eine kurze Zeit wohnen und leben, wird es den Zirkusunternehmen unmöglich sein, für die laufenden Kosten für Lebensunterhalt, Tierunterhalt und weitere Betriebskosten aufzukommen. Dadurch wird die Zukunft der Zirkusse als bedeutender traditionsreicher Kulturgutträger erheblich gefährdet.
Es muss auch die Diskretion vor dem Eigentum
der Zirkusse gewahrt werden und öffentliche drübbilder in jeder Art den Unternehmen nicht mehr zu sachaden.
Bei Zerstörung des Eigentums ohne triftige Begründung sollte mit Schadensersatz jeglicher Art Strafrechtlich verfolgt werden.


 

 



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