Région: Brême

L 18/117 - Einsparungen beim Finanzamt

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
5 Soutien 5 en Brême

Le processus de pétition est terminé

5 Soutien 5 en Brême

Le processus de pétition est terminé

  1. Lancé 2012
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne der Bremischen Bürgerschaft.

13/02/2013 à 01:00

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) vom 13. Februar 2013

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft keine
Möglichkeit sieht, de r Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: L 18/117

Gegenstand:
Einsparungen beim Finanzamt

Begründung:
Der Petent regt an, dass die Finanzämter eingereichte Belege nicht mehr automatisch an die
Einsender zurückschicken sollten. Hierdurch ließen sich mehrere 100.000,00 Euro jährlich einsparen.
Die Petition wird von fünf Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme der Senatorin für
Finanzen eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, im Rahmen der öffentlichen Beratung
sein Anliegen mündlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der
parlamentarischen Prüfung zusammengefasst w ie folgt dar:

Das elektronische Verfahren ELSTER stellt darauf ab, die Einreichung von Belegen zu vermeiden.
Steuerpflichtige müssen nur noch zwingend vorgeschriebene Belege einreichen. Alle anderen Belege
sind nur auf Anforderung durch das Finanzamt vorz ulegen.

Grundsätzlich schickt das Finanzamt alle Belege zurück, die nicht ausdrücklich zur Vorlage an das
Finanzamt ausgestellt wurden. Zum einen stehen sie im Eigentum der Einreicher. Zum anderen
können solche Belege auch gegenüber anderen Behörden oder im privaten Rechtsverkehr Beweis -
oder Nachweisfunktion haben. Aus diesem Grund ist davon auszugehen, dass die Einreicher ein
berechtigtes Interesse an der Rücksendung der Originalbelege haben. Das Finanzamt kann auch
nicht automatisch unterstellen, dass jeder Steuerbürger Kopien der beim Finanzamt eingereichten
Belege anfertigt.

Der mit der Rücksendung verbundene Verwaltungsaufwand im Finanzamt ist nicht größer als der
Verwaltungsaufwand, der mit einer Vernichtung der Belege verbunden wäre. Außerdem müss ten die
Papiere wegen der geltenden Aufbewahrungsbestimmungen zunächst zur Akte genommen und
aufbewahrt werden.

Vor dem Hintergrund der obigen Ausführungen kann sich der Petitionsausschuss, selbst wenn ein
gewisses Einsparpotenzial besteht, nicht für die vom Petenten vorgeschlagene Vernichtung der
eingereichten Belege einsetzen.

Begründung (PDF)


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