Regio: Bremen

L 18/132 - Schaffung eines Verkehrsraums für Radfahrer

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
10 Ondersteunend 10 in Bremen

De petitie is afgesloten

10 Ondersteunend 10 in Bremen

De petitie is afgesloten

  1. Begonnen 2012
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie der Bremischen Bürgerschaft .

13-02-2013 01:00

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) vom 13. Februar 2013

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft keine
Möglichkeit sieht, de r Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: L 18/132

Gegenstand:
Schaffung eines Verkehrsraums für Radfahrer

Begründung:
Der Petent regt die Schaffung eines eigenständigen Verkehrsraums für Fahrradfahrer an. Der
Fahrradverkehr könne wegen seines Tempos, Umfangs und Gefährlichkeit nicht mehr über
Fahrradwege im traditionellen Sinn abgewickelt werden. Dies gelte insbesondere auch deshalb, weil
Radwege oft als Parkplatz genutzt würden und in einem schlechten Zustand seien. Da die immer älter
werdende Gesellschaft ihr Verkehrsverhalten nicht mehr auf diese neue Form des Radfahrens
einstellen könne, seien ständige Konflikte und Unfälle vorprogrammiert. Die Petition wird von zehn
Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des Senators für
Umwelt, Bau und Verkehr eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im
Rahmen der öffentlichen Beratung mündlich zu erläutern. Unter Berücksicht igung dessen stellt sich
das Ergebnis der parlamentarischen Überprüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Der Petitionsausschuss kann das Anliegen des Petenten nicht unterstützen. Bremen zeichnet sich wie
kaum eine andere Großstadt in Deutschland durch eine Führung des Fahrradverkehrs auf einem
nahezu geschlossenen Wegenetz aus. Dieses Netz befindet sich grundsätzlich in einem
betriebsfähigen und sicheren Zustand. Es wird kontinuierlich überprüft und entsprechend modernisiert.
Sofern Konflikte zwischen dem Fahrradverkehr und anderen Verkehrsarten auftreten, wird nach
Lösungen gesucht. Ein darüber hinaus gehender Handlungsbedarf besteht nach Auffassung des
Petitionsausschusses nicht.

Die vom Petenten gewünschte konsequente Trennung des Radverkehrs vom übrigen Verkehr
entspricht auch nicht dem Stand der Technik bei der Planung von Radverkehrsführungen. So wird
beispielsweise in beengten Straßenräumen zum Schutz der Fußgänger in der Regel eine Führung des
Fahrradverkehrs in der Fahrbahn angestrebt. Eine Führung auf der Nebenanlage wird nur aus
Gründen der Verkehrssicherheit in bestimmten Ausnahmesituationen beibehalten. Grundsätzlich ist
die Fahrbahnführung des Fahrverkehrs mit der Straßenverkehrsordnung vereinbar. Fahrräder sind
dort als Fahrzeuge definiert, die die Fahrbahn benutzen müssen, sofern keine Radwege zur Nutzung
zur Verfügung stehen.

Begründung (PDF)


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