L 18/138 - Vereinfachte Förderung von Photovoltaik-Anlagen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
34 Unterstützende 34 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

34 Unterstützende 34 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

06.03.2013, 01:00

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 17 vom 6. März 2013

Der Aus schuss bittet, folgende Eingabe für e rledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft keine
Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: L 18/138

Gegenstand:
Vereinfachte Förderung von Photovoltaikanlagen

Begründung:
Der Petent regt an, dass Bremen sich auf Bundes - bzw. Landesebene für die Einführung einer
veränderten Handhabung der Stromeinspeisung aus Photovoltaikanlagen einsetzt. Bei
Photovoltaikanlagen bis 2 KW elektrischer Leistung solle auf einen zusätzlichen Zähler für den
eingespeisten Solarstrom verzichtet werden. Stattdessen solle der Hausstrombezugszähler rückwärts
laufen, so dass Strombezug und Solarstromeinspeisung über das Jahr saldiert würden. Ziel sei ein
möglichst hoher Grad der Eigenbedarfsdeckung mit möglichst geringem Abrechnungsaufwand gerade
für kleine PV -Anlagen. Die Petition wird von 34 Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des Senators für
Umwelt, Bau und Verkehr eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im
Rahmen der öffentlichen Beratung mündlich zu erläutern. Unter Berücksicht igung dessen stellt sich
das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Der Petitionsausschuss kann den Vorschlag des Petenten nicht unterstützen. Zwar würde die
Anregung des Petenten zu einer organisatorischen Vereinfachung führen. Im Hinblick auf die
angestrebte Energiewende hin zu erneuerbaren Energien erscheint die vorgeschlagene Regelung
jedoch weder unter umweltpolitischen noch unter technischen und Gerechtigkeitsaspekten als
geeignet.

Nach dem Erneuerbare Energien Gesetz wird nur der Strom vergütet, der auch einspeist wird.
Mittlerweile ist die Vergütung für Solarstrom auf einem Niveau angelangt, bei dem es gerade für
Betreiber kleinerer Photovoltaikanlagen zunehmend vorteilhaft ist, de n selbst erzeugten Strom soweit
wie möglich selbst zu nutzen und nicht in das Stromnetz einzuspeisen. Wegen der
Vergütungsdifferenz zwischen dem bezogenen und dem eingespeisten Strom sind zwei Zähler
notwendig. Die Gleichsetzung von Solarstromvergütung und Strombezugspreis durch Saldierung führt
nur zu einem bestimmten Zeitpunkt und damit nicht in der Regel zu angemessen hohen
Vergütungssätzen für die Solarenergie. In der Vergangenheit wäre die Vergütung deutlich zu gering
gewesen und hätte nicht die beabsi chtigte und auch eingetretene Wirkung entfaltet. Wenn die EEG -
Vergütung, wie erwartet, zukünftig unter den Strombezugspreis sinkt, ist die mit dem Vorschlag
verbundene Förderwirkung unnötig hoch. Die Ausbaupotenziale der Photovoltaik auf Hausdächern
würden dann künftig nicht mehr optimal ausgenutzt werden.

Die vorgeschlagene Regelung setzt keinen Anreiz für den lokalen Ausgleich von Stromerzeugung und
Strombedarf, z. B. durch Nachfrageanpassung oder Stromspeicherung. Hierauf kommt es jedoch in
Zukunft ver stärkt an, um den erforderlichen Ausbau der Stromnetze möglichst gering zu halten und
Folgekosten zu vermeiden. Hinzu kommt, dass die vorgeschlagene Jahressaldierung dazu führt, dass
ein Haushalt zum Beispiel im Sommer über den Verbrauch hinaus Solarstrom erzeugt und ins
Stromnetz einspeist. Im Winter dagegen wird der Strom aus dem Netz entnommen. Die Kosten für die
Speicherung des Stroms oder die Erzeugung bei Bedarf im Winter trägt dann die Allgemeinheit. Das
führt zu einer Ungleichheit. Außerdem enthält der Strombezugspreis neben den
Stromerzeugungskosten weitere Bestandteile, wie die Kosten für das Stromnetz und staatliche
Abgaben. Die jährliche Saldierung von Strommengen würde deshalb zu weitergehenden
Einnahmeausfällen führen.

Begründung (PDF)


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