Regija: Bremen

L 18/156 - Tierschutz bei der Kleintierhaltung

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
267 267 u Bremen

Peticija je zaključena.

267 267 u Bremen

Peticija je zaključena.

  1. Pokrenut 2012
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Okončano

Ovo je online peticija der Bremischen Bürgerschaft .

06. 03. 2013. 01:00

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 17 vom 6. März 2013

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft keine
Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: L 18/156

Gegenstand:
Tierschutz bei der Kleintierhaltung

Begründung:
Der Petent setzt sich für einen besseren Tierschutz bei der gewerblichen Kaninchenhaltung ein.
Kaninchen seien momentan nur unzureichend durch das allgemeine Tierschutzgesetz vor
Misshandlung und schlechter Haltung geschützt. Sie würden oft unter katastrophalen Bedingungen
gehalten und trügen schwere Verlet zungen und auch psychische Schäden davon. Den Tieren solle
das Recht auf ein beschwerdefreies Leben, wie es durch Qualzuchten verhindert wird, zustehen. Die
Petition wird von 267 Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des P etenten eine Stellungnahme des Senators für
Gesundheit eingeholt. Auch hatte der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen der
öffentlichen Beratung mündlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis
der parlamentarischen B eratung zusammengefasst wie folgt dar:

Tierschutzrechtliche Vorhaben werden auf europäischer Ebene beraten und entschieden. In den
letzten Jahren beschäftigte sich der Europarat auch mit Beratungen über Empfehlungen für das
Halten von Kaninchen. Bislang w urden allerdings keine Empfehlungen beschlossen. Da die
Kaninchenhaltung zu Erwerbszwecken in Deutschland immer wieder in der Kritik steht, beabsichtigt
die Bundesregierung in einem nationalen Alleingang durch eine Änderung der Tierschutz -
Nutztierhaltungsv erordnung die Haltungsbedingungen konkret zu regeln. Ein Entwurf wurde
mittlerweile erarbeitet, dem Bundesrat jedoch noch nicht zur Notifizierung vorgelegt.

Der Senator für Gesundheit hat gegenüber dem Petitionsausschuss erklärt, er werde sich im Rahmen
d es Rechtsetzungsverfahrens dafür einsetzen, die tierschutzrechtlichen Bedingungen für Kaninchen
zu verbessern. Diese Haltung begrüßt der Petitionsausschuss ausdrücklich.

Begründung (PDF)


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