Regione: Brema

L 18/169 - Änderung des Gesetzes über das Verfahren beim Volksentscheid

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
13 Supporto 13 in Brema

La petizione è conclusa

13 Supporto 13 in Brema

La petizione è conclusa

  1. Iniziato 2012
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online der Bremischen Bürgerschaft.

04/12/2013, 01:00

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 23 vom 4. Dezember 2013

Der Ausschuss bittet, folgende Petition den Fraktionen zur Kenntnis zu geben:

Eingabe Nr.: L 18/169

Gegenstand:
Änderung des Gesetzes über das Verfahren beim Volksentscheid

Begründung:
Die Petenten regen an, das Gesetz über das Verfahren beim Volksentscheid so zu ändern, dass alle
Einwohnerinnen und Einwohner des Bundeslandes Bremen bei der Berechnung der Grundgesamtheit des
Abstimmungsquorums mitberücksichtigt werden. Zur Begründung tragen sie vor, Plebiszite beträfen nicht
nur die deutsche Bevölkerung, sondern auch ausländische Einwohnerinnen und Einwohner. Deshalb
müssten sie bei der Ermittlung der Zahl der Mindestbeteiligungen einbezogen werden. So könne
Politikverdrossenheit und der Unterrepräsentanz sozial benachteiligter Schichten entgegengewirkt werden.
Der Vorschlag sei eine Möglichkeit, die ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger unterhalb der
Einführung eines Ausländerwahlrechts an politischen Prozessen zu beteiligen. Die Pet ition wird von 13
Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petenten eine Stellungnahme des Präsidenten der
Bremischen Bürgerschaft eingeholt. Außerdem hatten die Petenten die Möglichkeit, ihr Anliegen im Rahmen
der öffentlichen Beratung persönlich vorzutragen. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der
parlamentarischen Überprüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Die vorgeschlagene Änderung des Gesetzes über das Verfahren beim Volksentscheid würde das von den
Petenten verfolgte Ziel nicht erreichen. Dafür wäre eine Änderung der Bremischen Landesverfassung bzw.
des Bremischen W ahlgesetzes erforderlich.

Die Bremische Bürgerschaft hat den Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung des Wahlrechts auf
ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger in erster Lesung beschlossen. Sie hat diesen Gesetzentwurf
dem Staatsgerichtshof mit der Bitte um Prüfung der Verfassungsmäßigkeit vorgelegt. Dieses Verfahren ist
noch nicht abgeschlossen.

Der Vorsc hlag der Petenten kann nach Auffassung des Petitionsausschusses gegebenenfalls dazu
beitragen, die Interessen ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger bei Volksentscheiden zu
berücksichtigen. Er bedarf allerdings weiterer Diskussion im politischen Raum. Deshalb sollte die Petition
sowie die dazu eingeholte Stellungnahme des Präsidenten der Bremischen Bürgerschaft den Fraktionen als
Material für ihre weitere Arbeit zur Verfügung gestellt werden.

Begründung (PDF)


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