Region: Bremen

L 18/183 - Berücksichtigung von Dyskalkulie in der Schule

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
13 Stödjande 13 i Bremen

Petitionen är avslutad

13 Stödjande 13 i Bremen

Petitionen är avslutad

  1. Startad 2012
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition der Bremischen Bürgerschaft.

2014-02-19 01:00

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land ) Nr. 25 vom 19. Februar 2014

Der Ausschuss bittet, folgende Eingaben für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft ke ine
Möglichkeit sieht, den Eingaben zu entsprechen:

Eingabe Nr.: L 18/183

Gegenstand:
Berücksichtigung von Dyskalkulie in der Schule

Begründung:
Die Petentin rügt die Ungleichbehandlung zwischen Kindern, die unter Dyskalkulie leiden und solchen, die
eine Lese- Rechtschreib- Schwäche haben. Kinder mit Dyskalkulie erhielten keinen Notenschutz. Obwohl sie
den Rechenweg verstehen und richtig ausführen könnten, bekämen sie schlechte Noten, wenn sie sich
verrechnet hätten. Damit sei es fast ausgeschlossen, tr otz guter Noten in anderen Fächern, das Abitur zu
bestehen. Fördermaßnahmen im Fach Mathematik dürften nicht nur auf die Grundschule beschränkt
werden. Sie müssten auch auf weiterführende Schulen ausgedehnt werden. Außerdem müsste in der Schule
eine Förder ung im Einzelunterricht möglich sein oder zumindest eine gute Zusammenarbeit mit externen
qualifiziert ausgebildeten Fachkräften (Dyskalkulietherapeuten) erfolgen, um Einzelförderung zu
ermöglichen. Für das Lehrpersonal müssten qualifizierte Arbeitshilfen zur Verbesserung der Situation
rechenschwacher Kinder bereitgestellt und deren Situation in der Aus - und W eiterbildung von Lehrkräften
thematisiert werden. Auch die Jugendämter könnten rechenschwachen Kindern kaum effiziente Therapien
anbieten. Die Petition wird von 13 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petentin Stellungnahmen der Senatorin für Bildung und
Wissenschaft sowie der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen eingeholt. Außerdem hatte die
Petentin die Möglichkeit, ihr Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratung persönlich zu erläutern. Unter
Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Überprüfung zusammengefasst wie
folgt dar:

Bremen hält sich mit seinen Unterstützungsmaßnahmen im Bereich der Dyskalkulie an die Empfehlungen
der Kultusministerkonferenz aus dem Jahr 2007. Die Richtlinie zur Förderung von Schülerinnen und
Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Schreiben und Rechnen bezieht den Bereich der
Rechenschwäche ausdrücklich mit ein. Allerdings ist für Kinder mit einer Lese- Rechtschreib-Schwäche ein
Notenschutz vorgesehen, für Kinder mit Dyskalkulie hingegen nicht. Für diese Kinder ist nach dem geltenden
Erlass in den Jahrgängen 1- 4 ein Ausgleich vorgesehen. Ziel ist es, die Rechenschwäche soweit
aufzuarbeiten, dass die Schülerinnen und Schüler im Mathematikunterricht der Sekundarstufe mitkommen.
Bei einer Lese- Rechtschreib-Schwäche ist die Situation anders. Lese- und Schreibfertigkeiten wirken sich
nicht nur auf den Deutschunterricht, sondern letztlich auf jeden Unterricht aus. Dyskalkulie beeinflusst
demgegenüber in erster Linie die Leistungen im mathematischen Bereich. Deshalb ist der Erwerb eines
Schulabschlusses durch Dyskalkulie nic ht notwendigerweise gefährdet. Bei der Benotung im Fach
Mathematik wird nicht nur das Rechenergebnis beurteilt. Auch der Rechenweg wird berücksichtigt.

Die Richtlinie sieht ein abgestuftes Modell der Diagnostik vor und gewährleistet so die bestmögliche
Fö rderung von Kindern, die unter Dyskalkulie leiden. Es gibt ein innerschulisches Beratungssystem, das bis
zur Einschaltung des regionalen Beratungs - und Unterstützungszentrums gehen kann. Die hier tätigen
Fachkräfte führen gegebenenfalls eine weitergehende Diagnostik durch. Sie beraten Lehrerinnen und Lehrer
und bieten Eltern und Kindern sinnvolle Unterstützungsmaßnahmen an.

Dyskalkulie ist in erster Linie ein schulisches Problem, das mit den Mitteln der Schule geregelt werden muss.
Kinder, die infolge von Dyskalkulie oder einer Lese- Rechtschreib- Schwäche seelische Beeinträchtigungen
erleiden oder bei denen dies zu befürchten ist, weil sie mit den Leistungsanforderungen nicht zurecht
kommen, können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten. Voraussetzung ist, dass diese
Folgeerscheinungen manifestiert sind. Die erforderliche Hilfe kann als heilpädagogische Einzelmaßnahmen
im Rahmen der Eingliederungshilfe oder im Rahmen der Hilfe zur Erziehung erfolgen. Eine heilpädagogische
Einzelmaßnahme ist keine Fördermaßnahme zur Bearbeitung der Lese- Rechtschreib-Schwäche oder der
Dyskalkulie. Sie dient vielmehr der Bearbeitung daraus resultierender schwerwiegender seelischer
Störungen.

Begründung (PDF)


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