Region: Brema

L 18/207 - Schaffung einer länderübergreifenden Nachhilfeplattform

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
2 Wspierający 2 w Brema

Petycja została zakończona

2 Wspierający 2 w Brema

Petycja została zakończona

  1. Rozpoczęty 2013
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa der Bremischen Bürgerschaft .

19.02.2014, 01:00

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land ) Nr. 25 vom 19. Februar 2014

Der Aus schuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft keine
Möglichkeit sieht, de r Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: L 18/207

Gegenstand:
Schaffung einer länderübergreifenden Nachhilfeplattform

Begründung:
Der Petent regt an, die Bürgerschaft möge in einer länderübergreifenden Bemühung über eine frei
zugängliche Nachhilfeplattform im Internet beraten, die den gesamten Lehrstoff deutscher Schulen
vermittele, die multimedialen Möglichkeiten ausschöpfe, die wissenschaftlichen Kenntnisse didaktischer
Methoden verwerte, zu allen Inhalten Übungen und Tests bereit stelle, selbst ein Instrument der Erforschung
des Lernprozesses darstelle und sich aus Modulen zusammensetze. Eine solche Plattform vermittle
Chancengleichheit, weil allen Schülerinnen und Schülern Nachhilfe in gleicher Qualität offenstehe. Auch bei
längeren Abwesenheitszeiten von der Schule werde adäquate Bildung sichergestell t. Komplexe Inhalte
würden durch die Nutzung multimedialer Möglichkeiten leichter verständlich. Die Inhalte könnten im
regulären Schulbetrieb genutzt werden. Übungen und Hausaufgaben könnten ansprechender gestaltet
werden und so motivationssteigernd wirken. So könne den Herausforderungen der gesellschaftlichen
Veränderung begegnet werden. Die Petition wird von zwei Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme der Senatorin für B ildung
und Wissenschaft eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen der
öffentlichen Beratung persönlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der
parlamentarischen Prüfung zusammengefasst wi e folgt dar:

Der Petitionsausschuss kann das Anliegen des Petenten nicht unterstützen, weil die Zurverfügungstellung
des gesamten Lehrstoffes auf einer Internetplattform nicht der Struktur des Bildungswesens entspricht und
deshalb in der gewünschten Form nicht möglich ist. Die länderübergreifende Zusammenarbeit definiert sich
über Bildungsstandards, nicht jedoch über die Summe des Lehrstoffes, der in der Schule vermittelt werden
soll. Diese Standards legen Kompetenzen fest, die Schülerinnen und Schüler für ihre Schulabschlüsse
nachweisen müssen. Die Kompetenzen können auf der Grundlage der Beschäftigung der Schülerinnen und
Schüler mit unterschiedlichen Inhalten erworben werden. Ein für alle Schulen gemeinsamer
länderübergreifender Lehrstoff liegt nicht vor . Deshalb kann eine Plattform, wie sie vom Petenten gewünscht
wird, nicht angeboten werden.

Für einige Schulfächer, die relativ strukturiert aufgebaut sind, wie beispielsweise Mathematik, gibt es private
Plattformen, die ein Grundmodul kostenfrei anbieten. Insofern brauchen die Länder kein Gegenmodell
anzubieten. In Bremen werden teilweise Internetplattformen benutzt, auf denen Schulen Materialien für ihre
Lerngruppen einstellen können. Das Landesinstitut für Schule ist beauftragt, eine neue, heutigen
Ansp rüchen genügende, Plattform aufzubauen.

Begründung (PDF)


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