Region: Bremen

L 18/212 - Verbot sexistischer Werbung auf öffentlichen Grundstücken

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
392 Stödjande 392 i Bremen

Petitionen är avslutad

392 Stödjande 392 i Bremen

Petitionen är avslutad

  1. Startad 2013
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition der Bremischen Bürgerschaft.

2013-08-21 02:00

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) vom 21. August 2013

Der Ausschuss bittet, folgende Petition dem Senat mit der Bitte um Abhilfe zuzuleiten:

Eingabe Nr.: L 18/212

Gegenstand:
Sexistische W erbung auf öffentlichen Grundstücken

Begründung:
Die Petentin rügt, dass auf öffentlichen Grundstücken zunehmend frauenfeindliche sexistische
Werbung plakatiert werde. Sie bittet darum, dies zu untersagen. Es handele sich um strukturelle
Gewalt gegen Frauen und nicht um eine Frage des Geschmacks oder der Ästhetik. Frauenfeindliche
sexistische Werbung habe verheerende Auswirkungen auf die gesamte Gesellschaft. Sexi stische
Abbildungen verstärkten Geschlechterklischees und verharmlosten Gewalt und Ausbeutung von
Frauen. Diese Art der Werbung reduziere die Persönlichkeit der Frau, setze männliche Dominanz als
gesellschaftliche Norm und vermindere das gegenseitige Rolle nverständnis von Kindern und
Jugendlichen. Die Petition wird von 392 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt. Außerdem
liegen dem Ausschuss 134 schriftliche Unterstützungsunterschriften vor.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petentin Stellungnahmen der Senatorin für
Soziales, Kinder, Jugend und Frauen sowie des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr eingeholt.
Außerdem hatte die Petentin die Möglichkeit, ihr Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratung
persönlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen
Überprüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Der Petitionsausschuss unterstützt das Anliegen der Petentin. Das von ihr geforderte Verbot,
entsprechende Plakate aufzuhängen, ist zwar grundsät zlich dem entsprechenden Vertrag über
Werberechte auf öffentlichen Grundstücken enthalten. Allerdings gibt es ein Problem bei der
Umsetzung. Deshalb sollte die Petition dem Senat mit der Bitte um Abhilfe zugeleitet werde.

Nach Auffassung des Petitionsaus schusses wäre es wünschenswert, die zuständige Stelle, bei der
Beschwerden über frauenfeindliche sexistische W erbung auf öffentlichen Grundstücken in Bremen
vorgetragen werden können, stärker bekannt zu machen. Hierzu könnte man beispielsweise die
Kontaktdaten auf die Plakate drucken oder die Plakate mit zusätzlichen Aufklebern versehen. Auch
sollte ein Kriterienkatalog erarbeitet werden, der festlegt, wann sexistische frauenfeindliche W erbung
vorliegt. Die Entscheidung darüber, in welchen Fällen frauenfeindliche sexistische W erbung vorliegt,
deren Beseitigung verlangt wird, könnte einem aus mehreren fachkundigen Personen
zusammengesetzten Beschlussgremium übertragen werden. Bei künftigen Vertragsverhandlungen
über die Stadtwerbung könnte der Vertragstext in Bezug auf sexistische frauenfeindliche Werbung
konkretisiert werden.

Begründung (PDF)


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