Região: Bremen

L 18/229 - Neuregelung der Beihilfe

Requerente não público
A petição é dirigida a
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
126 Apoiador 126 em Bremen

A petição foi terminada.

126 Apoiador 126 em Bremen

A petição foi terminada.

  1. Iniciado 2013
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online der Bremischen Bürgerschaft.

19/02/2014 01:00

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land ) Nr. 25 vom 19. Februar 2014

Der Aus schuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären :

Eingabe Nr.: L 18/229

Gegenstand:
Neuregelung der Beihilfe

Begründung:
Der Petent ist als Beamter beihilfeberechtigt. Er wendet sich gegen die seiner Auffassung nach bestehende
Benachteiligung beihilfeberechtigter Personen gegenüber Personen, die in der gesetzlichen
Krankenversicherung versichert sind. So sei die Praxisgebühr für gesetzlich Versicherte abgeschafft worden.
Der Eigenbehalt nach der Beihilfeverordnung bestehe fort. Die Bearbeitungszeit eines Beihilfeantrags
bet rage mehrere W ochen. In dieser Zeit müssten die Beträge für die privat zu zahlenden Arztrechnungen
ausgelegt werden. Die Petition wird von 126 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme der Senatorin für
Finanzen eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen der öffentlichen
Beratung der Petition mündlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der
parlamentarische n Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Im Jahr 2013 bestanden bei der Beihilfeabrechnung sehr lange Bearbeitungszeiten. Gründe waren eine
Softwareumstellung, erhebliche krankheitsbedingte Personalausfälle sowie vermehrte Beihilfeanträge.
Mittlerweile hat sich durch verschiedene personelle und organisatorische Maßnahmen die Bearbeitungszeit
wieder reduziert. Sie liegt jetzt bei durchschnittlich zweieinhalb Wochen und entspricht damit wieder dem
Durchschnitt im Ländervergleich. Diese Bearbeitungsdauer ist nach Auffassung des Petitionsausschusses
nicht zu beanstanden.

Um der persönlichen Situation des Petenten Rechnung zu tragen, hat man für ihn eine Sonderregelung
gefunden. Er kann seine Beihilfeanträge entsprechend kennzeichnen, damit sie als Härtefall innerhalb von
ein bis fünf Tagen bearbeitet werden.

Als Reaktion auf die Abschaffung der Praxisgebühr wurde der Eigenbehalt zum 1. Januar 2014 gesenkt. Von
einer generellen Streichung des Eigenbehalts wurde jedoch abgesehen, weil die so vereinnahmten Beträge
genutzt werden, um bestimmte Leistungseinschränkungen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung
vorgenommen worden sind, pauschal abzubilden. Das erscheint dem Petitionsausschuss vertretbar.

Aufgrund der bundesgesetzlichen Vorschriften besteht für Beamte und Soldaten keine Möglichkeit,
freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse zu werden. W egen der bundesgesetzlichen Rechtslage
sind Alternativen zur Beihilfe auch nicht möglich.

Begründung (PDF)


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