L 18/260 - Veröffentlichung von Nebeneinkünften der Abgeordneten und Senatorinnen und Senatoren

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
22 Unterstützende 22 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

22 Unterstützende 22 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

09.07.2014, 02:00

Auszug aus dem Bericht des Peti tionsausschusses (Land) Nr. 29 vom 09.07.2014

Der Aus schuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgersch aft keine
Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: L 18/260

Gegenstand:
Veröffentlichung von Nebeneinkünften der Abgeordneten und Senatoren

Begründung:
Der Petent regt an, dass Abgeordnete der Bremischen Bürgerschaft künftig - entsprechend der Regelung
in Niedersachsen - ihre Nebeneinkünfte veröffentlichen müssten. Diese Regelung solle auch für politische
Beamte gelten. Die Bürgerinnen und Bürger hätten einen Anspruch darauf zu erfahren, welche Einkünfte
Abgeordnete und Regierungsmitglieder zusätzlich zu ihrem Mandat oder Amt haben. Die Petition wird
von 22 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten Stellungnahmen des Präsidenten der
Bremischen Bürgerschaft sowie des Chefs der Senatskanzlei eingeholt. Außerdem hatte der Petent die
Möglichkeit, sei n Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratung seiner Petition mündlich zu erläutern.
Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Überprüfung
zusammengefasst wie folgt dar:

Die Situation der Abgeordneten in Niedersachsen u nd in Bremen ist nur eingeschränkt vergleichbar. In
Bremen üben die Abgeordneten ihre Tätigkeit mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen
Arbeitszeit aus, so dass eine weitere Berufstätigkeit neben der Abgeordnetentätigkeit der vom
Gesetzgeber vorgesehene Normalfall ist. Aufgrund dessen sind die Abgeordneten zwar verpflichtet,
mitzuteilen ob sie einer beruflichen Tätigkeit nachgehen sie sind jedoch nicht verpflichtet, die aus dieser
Berufstätigkeit resultierenden Einkünfte zu veröffentlichen. Der Petitionsausschuss kann das
weitergehende Anliegen des Petenten gerade wegen der besonderen Situation der Abgeordneten der
Bremischen Bürgerschaft, die zeitgleich auch Arbeitnehmer sind, nicht unterstützen.

Grundsätzlich ist das Amt eines Mitglieds des Senats mit einer weiteren Tätigkeit unvereinbar. Die W ahl
in den Vorstand, Verwaltungsrat oder Aufsichtsrat industrieller oder ähnlicher den Gelderwerb
bezweckende Unternehmen dürfen Senatsmitglieder nur mit besonderer Genehmigung des Senats
annehmen. I m Jahre 2011 hat die Bürgerschaft das Senatsgesetz dahingehend geändert, dass über
4.900,00 Euro jährlich hinausgehende Nebeneinkünfte der Senatoren, des Bürgermeisters und der
Staatsräte abgeführt werden müssen. Im Beteiligungsbericht der Freien Hansestadt Bremen wird die
Gesamtsumme der Aufsichtsratsvergütungen veröffentlicht. Diese Regelung erscheint dem
Petitionsausschuss angemessen.

Begründung (PDF)


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