Περιοχή: Βρέμη

L 18/392 - Änderung des Gesetzes über das Halten von Hunden

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
5.088 Υποστηρικτικό 5.088 σε Βρέμη

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

5.088 Υποστηρικτικό 5.088 σε Βρέμη

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

  1. Ξεκίνησε 2014
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά der Bremischen Bürgerschaft.

29/01/2015, 1:00 π.μ.

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses Nr. 34 vom 29. Januar 2015

Der Ausschuss bittet mehrheitlich mit den Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der
Fr aktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU und gegen die Stimme der Vertreterin
der Fraktion Die Linke, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft keine
Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: L 18/392

Gegenstand:
Änderung des Gesetzes über das Halten von Hunden

Begründung:
Die Petentin regt an, die im Gesetz über das Halten von Hunden enthaltene Rasseliste zu streichen.
Durch diese Liste gefährlicher Hunde würden diese Hunde und ihre Besitzer diskriminiert. Es gäbe
viele Studien, die die Gefährlichkeit bestimmter Rassen und ihrer Mischlinge widerlegten. Die
Mehrzahl der Beißvorfälle geschehe durch nicht gelistete Hunde. Zur Abwehr der Gefahren, die durch
gefährliche Hunde ausgehen solle ein Sachkundenac hweis und ein Wesenstest eingeführt werden.
Die Petition wird von 5.088 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.

In dem zu der Petition eingerichteten Internetforum wird darauf hingewiesen, dass die Angleichung
der bremischen an die niedersächsische Regelung auch im Sinne der Freizügigkeit innerhalb
Deutschlands und der EU sinnvoll sei. Es könne nicht sein, dass niedersächsische Hundehalter bei
Aufenthalten in Bremen Probleme bekämen, und dass Bremer beim Umzug nach Niedersachsen mit
bürokratischen H indernissen konfrontiert würden.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petentin Stellungnahmen des Senators für Inneres
und Sport eingeholt. Außerdem hatte die Petentin die Möglichkeit, ihr Anliegen im Rahmen der
öffentlichen Beratung ihrer Pet ition persönlich vorzutragen. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich
das Ergebnis der parlamentarischen Überprüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) hat sich in ihrer Sitzung am 19./20. November 2015 mit dem
Gesetz über das Halten von Hunden befasst. Sie hat die darin vorgesehene Befristung aufgehoben.
An den Rasselisten hat sie festgehalten, weil es keine neuen Erkenntnisse darüber gebe, dass die
gelisteten Hunderassen und ihre Mischlinge ungefährlich seien. Außerdem hat die Anzahl der
Beißvorfälle mit den gelisteten Hunden seit Einführung der Rasseliste rapide abgenommen. Vor
diesem Hintergrund sieht der Petitionsausschuss keine Möglichkeit, das Anliegen der Petentin zu
unterstützen.

Zur weiteren Begründung wird Bez ug genommen auf die der Petentin bekannte Stellungnahme des
Senators für Inneres und Sport.

Begründung (PDF)


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