Région: Brême

L 18/415 - Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
279 Soutien 279 en Brême

Le processus de pétition est terminé

279 Soutien 279 en Brême

Le processus de pétition est terminé

  1. Lancé 2014
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne der Bremischen Bürgerschaft.

17/04/2015 à 02:00

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses Nr. 36 vom 17. April 2015

Der Ausschuss bittet, folgende Eingaben für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft keine
Möglichkeit sieht, den Eingaben zu entsprechen:

Eingabe Nr.: L 18/415

Gegenstand:
Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

Begründung:
Der Petent regt an, die Gesetze zur Unterbringung krimineller Asylsuchender und Flüchtlinge zu ändern.
Flüchtlinge in Deutschland müssten sich nicht um ihre Existenz sorgen. Es könne nicht angehen, dass sie
nach ihrer Aufnahme in Deutschland Straftaten begehen würden und dies nicht sanktioniert werde.
Flüchtlinge kämen gerade wegen der liberalen Justiz nach Bremen. Die Petition wi rd von 279
Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt. In dem zu der Petition eingerichteten Internetforum wird
darauf hingewiesen, dass verpflichtende Deutschkurse sowie vermehrte Bemühungen um Integration und
Begleitung bei Behördengängen helfen könnt en, ein Abrutschen in Kriminalität zu verhindern.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten Stellungnahmen der Senatorin für Soziales,
Kinder, Jugend und Frauen sowie das Senators für Justiz und Verfassung eingeholt. Außerdem hatte der
Pet ent die Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratung seiner Petition öffentlich zu
erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Überprüfung
zusammengefasst wie folgt dar:

Die Beschwerde ist sehr allgemein gehalten. Deshalb kann auch die parlamentarische Überprüfung nur sehr
allgemein erfolgen.

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die meisten der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge nicht
strafrechtlich in Erscheinung treten. Der Ausschuss vermutet, dass Anlass der Petition eine kleine Gruppe
jugendlicher Flüchtlinge ist, die während ihres Aufenthaltes in Bremen verschiedentlich teilweise erheblich
strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Nach den Angaben des Senators für Justiz und Verf assung
haben die Strafverfolgungsbehörden ein besonderes Augenmerk auf diese Gruppe auffälliger Flüchtlinge
gelegt. Es wurden Anklagen erhoben und gegen fünf Personen Untersuchungshaft angeordnet. Einige Täter
wurden bereits rechtskräftig verurteilt. Insgesamt ist festzustellen, dass hier die zur Verfügung stehenden
rechtsstaatlichen Mittel und die Grundsätze des Jugendstrafrechts angewandt werden. Der
Petitionsausschuss sieht keinen Grund, Flüchtlinge anders zu behandeln oder härter zu bestrafen als andere
straffällig gewordene Personen.

Da die Jugendlichen ohne ihre Eltern nach Deutschland gekommen sind, stehen sie in der Obhut des
Jugendamtes und haben in der Regel einen vom Vormundschaftsgericht bestellten Amtsvormund. Das
Jugendamt versucht Wege zu finden, die Jugendlichen zur Einhaltung der in Deutschland bestehenden
gesellschaftlichen Normen bewegen. Dazu bedarf es gegebenenfalls einer intensiveren Betreuung, als in
den bestehenden Jugendhilfeeinrichtungen möglich ist. Zurzeit wird geprüft, welche Möglichkeiten insoweit
bestehen. Eine Rückführung oder Ausweisung in das Herkunftsland ist bei unbegleiteten Minderjährigen
nicht möglich.

Begründung (PDF)


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