Region: Bremen

L 18-428 Erweiterung des Rauchverbots

Petitioner not public
Petition is directed to
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
76 supporters 76 in Bremen

Petition process is finished

76 supporters 76 in Bremen

Petition process is finished

  1. Launched 2014
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

09/11/2015, 02:00

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land ) Nr. 1 vom 11. September 2015

Der Aus schuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgersch aft keine
Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: L 18/428

Gegenstand:
Erweiterung des Rauchverbots

Beg ründung:
Die Petentin setzt sich dafür ein, das Rauchen nicht nur auf dem Schulhof, sondern auch in der
unmittelbaren Umgebung von Schulen zu verbieten. Sie trägt vor, Eltern von Schülerinnen und Schülern
würden morgens und mittags direkt vor dem Schuleingang oder auf der anderen Straßenseite stehen und
Zigaretten rauchen. Die Kippen würden nicht entsorgt, sondern achtlos auf die Straße geworfen. Dies gebe
ein sehr schlechtes Vorbild für die Schülerinnen und Schüler. Deshalb solle ein Bannkreis um die Schul en
eingerichtet werden. Auch Tabak sei eine Droge und dürfe nicht verharmlost werden. Die Petition wird von
76 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt. In dem zu der Petition eingerichteten Internetforum findet
der Vorschlag der Petentin Unterstützung. Es wird darauf hingewiesen, dass sich das Problem
möglicherweise auch ohne Einschaltung des Gesetzgebers lösen lasse, indem rauchende Eltern persönlich
angesprochen würden.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petentin Stellungnahmen des Senators für Gesundheit
sowie der Senatorin für Bildung und Wissenschaft eingeholt. Außerdem hatte die Petentin die Möglichkeit,
ihr Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratung ihrer Petition persönlich zu erläutern. Unter
Berücksichtigung dessen stellt sic h das Ergebnis der parlamentarischen Überprüfung zusammengefasst wie
folgt dar:

Der Petitionsausschuss hat sich intensiv mit dem Anliegen beschäftigt. Er kann den Vorschlag der Petentin
jedoch nicht unterstützen.

Das Vorgängergesetz zum Nichtraucherschut zgesetz, das Rauchfreiheitsgesetz, enthielt eine Regelung,
wonach Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften in unmittelbarer Nähe des Schulgeländes das
Rauchen untersagt war. Diese Regelung wurde mit Einführung des Nichtraucherschutzgesetzes nicht
übernommen, weil sie praktisch nicht umsetzbar war. Die Schulen konnten mit vertretbarem Aufwand die
Umgebung des Schulgeländes nicht so engmaschig überprüfen, dass die Einhaltung der
Bannmeilenregelung gewährleistet gewesen wäre. Auch führte die Regelung ledigl ich zu einer Verlagerung
des Rauchens in Bereiche neben der Bannmeile. Gleiches würde für die von der Petentin vorgeschlagene
Bannmeilenregelung gelten.

Ziel des Nichtraucherschutzgesetzes ist die Abwehr von gesundheitlichen Schäden durch Passivrauchen.
D amit ist die Forderung nach einem Rauchverbot unter freiem Himmel nicht vereinbar. Die zu schützenden
Personen sind unter freiem Himmel den im Tabakrauch enthaltenen Giftstoffen in deutlich geringerem Maße
ausgesetzt, als in geschlossenen Räumen. Dementspr echend kann der Gesundheitsschutz eine
Ausdehnung des Rauchverbots auf Außenbereiche und die damit verbundene Beschränkung der
Handlungsfreiheit von Raucherinnen und Rauchen nicht mehr rechtfertigen.

Die von der Petentin angesprochene Vorbildfunktion von Personensorgeberechtigten lässt sich auch mit
Nichtraucherschutzgesetzen nicht behördlich verordnen. Dies müsste auf gesellschaftlicher Ebene geregelt
werden.

Zur weiteren Begründung verweist der Petitionsausschuss auf die der Petentin bekannten ausführl ichen
Stellungnahmen des Senators für Gesundheit sowie der Senatorin für Bildung und W issenschaft.

Begründung (PDF)


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