Regione: Brema

L 18/446 - Abschaffung des Rundfunkbeitrags und Reduzierung der Moderatorengehälter

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
21 Supporto 21 in Brema

La petizione è conclusa

21 Supporto 21 in Brema

La petizione è conclusa

  1. Iniziato 2014
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online der Bremischen Bürgerschaft.

20/11/2015, 01:00

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land ) Nr. 3 vom 20. November 2015

Der Ausschuss bittet, folgende Ei ngabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft keine
Möglichkeit sieht, de r Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: L 18/446

Gegenstand:
Abschaffung des Rundfunkbeitrags, Reduzierung und Veröffentlichung der M oderatorengehälter

Begründung:
Die Petentin regt die Abschaffung des Rundfunkbeitrages an. Es handle sich um eine unsinnige
Zwangsabgabe. Sie rügt, dass für ein neues Fernsehstudio 30 Millionen Euro ausgegeben worden seien.
Die Moderatoren des öffentlich- rechtlichen Rundfunks und Schauspieler von Fernsehserien erhielten zu
hohe Gehälter. Wichtig sei deshalb, die Gehälter der Fernseh- und Radiomoderatoren sowie von
Schauspielern zu veröffentlichen. Auch die Senderechte für Fußballübertragungen würden zu teu er
eingekauft. Die Sendungen des öffentlich- rechtlichen Rundfunks seien langweilig und bestünden zum
Großteil aus W iederholungen. In den Dritten- Programmen würden nachmittags nur Zoosendungen
ausgestrahlt. Die Petition wird von 21 Mitzeichnerinnen und Mitz eichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zum dem Vorbringen der Petentin eine Stellungnahme des Chefs der
Senatskanzlei eingeholt. Außerdem hatte die Petentin die Möglichkeit, ihr Anliegen im Rahmen der
öffentlichen Beratung mündlich zu erläutern Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der
parlamentarischen Prüfung wie folgt dar:

Der Petitionsausschuss kann das Anliegen der Petentin nicht unterstützen. Nach der Neuregelung der
Rundfunkfinanzierung zahlt jeder Haushalt pauschal einen Beitrag dafür, dass er die Möglichkeit hat, die
Angebote des öffentlich- rechtlichen Rundfunks in Anspruch zu nehmen. Die Neuregelung war erforderlich,
weil das alte Gebührensystem keine gerechte Zahlweise mehr gewährleisten konnte. Die neuen Medien, mit
denen Rundfunkleistungen in Anspruch genommen werden können, wurden darin nicht angemessen
berücksichtigt. Viele Geräte, die in Haushalten vorhanden sind, eröffnen vielfältige multimediale
Anwendungen und W ege, über die die Rundfunkanstalten ihre Angebote präsentieren. Deshalb wird es auch
in der Zukunft nicht möglich sein, darauf abzustellen, wer welche Angebote nutzt.

Das neue System der Rundfunkfinanzierung geht davon aus, dass sich jeder Haushalt in Deutschland
pauschal an der Finanzierung des öffentli ch-rechtlichen Rundfunks beteiligen muss, weil letztlich auch alle
Bürgerinnen und Bürger davon profitieren. Der öffentlich- rechtliche Rundfunk trägt wesentlich zur
Meinungsbildung in der Bevölkerung bei und leistet wichtige Beiträge für die Kultur, die Demokratie, die
Urteilskraft und die Erwerbsbedingungen in unserer Gesellschaft. Daran nehmen die einzelnen Bürgerinnen
und Bürger auch dann teil, wenn sie die Rundfunknutzung ablehnen oder den öffentlich- rechtlichen
Rundfunk nur in geringem Maße nutzen.

Mittlerweile wurde die Rundfunkbeitragspflicht in mehreren Entscheidungen der Verwaltungsgerichte und
auch von zwei Landesverfassungsgerichten für verfassungsgemäß erklärt. Beide
Landesverfassungsgerichte haben festgestellt, der Rundfunkbeitrag sei für die grundsätzlich unbeschränkte
Möglichkeit des Rundfunkempfangs zu zahlen. Damit haben sie das Beitragsmodell insgesamt bestätigt.
Danach ist der Rundfunkbeitrag nicht für das Bereithalten von Rundfunkempfangsgeräten oder für den
tatsächlichen Empfang zu zah len, sondern für die bloße Möglichkeit, die Angebote des öffentlich- rechtlichen
Rundfunks zu empfangen.

Auch wenn die Petentin die Programme der öffentlich- rechtlichen Sender langweilig findet, stößt das
vielfältige Programmangebot der öffentlich- rechtlichen Rundfunkanstalten bei einem großen Teil der
Bevölkerung auf Akzeptanz. Die ARD hat seit vielen Jahren einen Marktanteil von rund 28 %, das ZDF von
12,8 %. Im Übrigen ist den öffentlich- rechtlichen Sendern die Programmfreiheit garantiert, das heißt, si e
bestimmen ihr Programm selbst. Die Länder machen diesbezüglich keine Vorgaben. Publikumswünsche
werden über die Rundfunkgremien in die Sender getragen.

Die ARD hat für den Ersatz ihres 15 Jahre alten Fernsehstudios und die gleichzeitige Umstellung der
T echnik auf HD -Qualität 23,8 Millionen Euro aufgewendet. Externe Technikexperten und andere TV -Anbieter
haben die Angemessenheit dieses Betrages bestätigt.

Auch der Abschluss von Verträgen mit populären Moderatoren oder Schauspielern und der Einkauf der
Übertragungsrechte für Sportereignisse unterfallen der Programmfreiheit und sind damit der staatlichen
Einflussnahme entzogen. Unabhängig davon ist darauf hinzuweisen, dass die öffentlich- rechtlichen Sender
mit Privatsendern konkurrieren. Dementsprechend wer den Schauspieler und Moderatoren, die sich im
Marktgeschehen durchgesetzt haben, höher bezahlt. Schauspielerverbände beschweren sich allerdings
darüber, dass wegen der Preispolitik der öffentlich- rechtlichen Sender die Honorare für Schauspieler zu
niedrig seien. Beliebte und gute Moderatoren und Schauspieler haben ihren Preis. Moderatoren- und
Schauspielergehälter zu veröffentlichen ist nicht möglich, weil sie aufgrund privatrechtlicher Vereinbarungen
gezahlt werden. Demgegenüber sehen zahlreiche Landesrundfunk - und Landesmediengesetze mittlerweile
vor, dass Intendantengehälter und Gehälter der Direktorinnen und Direktoren der Landesmedienanstalten zu
veröffentlichen sind. Dies ist auch in Bremen der Fall.

Zur weiteren Begründung wird auf die der Petentin b ekannte Stellungnahme des Chefs der Senatskanzlei
Bezug genommen. Der Petitionsausschuss schließt sich diesen Ausführungen in vollem Umfang an.

Begründung (PDF)


Contribuisci a rafforzare la partecipazione civica. Vogliamo che le tue istanze siano ascoltate e allo stesso tempo rimanere indipendenti.

Promuovi ora