Περιοχή: Βρέμη

L 18/450 - Veröffentlichung der Ausgaben der Rundfunkanstalten

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
22 Υποστηρικτικό 22 σε Βρέμη

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

22 Υποστηρικτικό 22 σε Βρέμη

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

  1. Ξεκίνησε 2015
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά der Bremischen Bürgerschaft.

20/11/2015, 1:00 π.μ.

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land ) Nr. 3 vom 20. November 2015

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft keine
Möglichkeit sieht, de r Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: L 18/450

Gegenstand:
Abschaffung des Rundfunkbeitrags und Veröffentlichung der Ausgaben der Rundfunkanstalten

Begründung:
Der Petent regt die Abschaffung des Rundfunkbeitrages an. Da es sich um einen Zwangsbeitrag handle,
sollten die Bürgerinnen und Bürger zumindest über ungewöhnlich hohe Ausgaben der öffentlich- rechtlichen
Rundfunkanstalten detailliert und konkret informiert werden. Von Interesse seien in dies em Zusammenhang
die extrem hohen Gehälter bekannter Moderatoren und Schauspieler. Auch müssten die Beitragszahler bei
der Programmgestaltung und Kontrolle der Nachrichten beteiligt werden. Die Petition wird von 22
Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zum dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des Chefs der
Senatskanzlei eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen der
öffentlichen Beratung mündlich zu erläutern Unter Berücksichti gung dessen stellt sich das Ergebnis der
parlamentarischen Prüfung wie folgt dar:

Der Petitionsausschuss kann das Anliegen des Petenten nicht unterstützen. Nach der Neuregelung der
Rundfunkfinanzierung zahlt jeder Haushalt pauschal einen Beitrag dafür, d ass er die Möglichkeit hat, die
Angebote des öffentlich- rechtlichen Rundfunks in Anspruch zu nehmen. Die Neuregelung war erforderlich,
weil das alte Gebührensystem keine gerechte Zahlweise mehr gewährleisten konnte. Die neuen Medien, mit
denen Rundfunkleis tungen in Anspruch genommen werden können, wurden darin nicht angemessen
berücksichtigt. Viele Geräte, die in Haushalten vorhanden sind, eröffnen vielfältige multimediale
Anwendungen und W ege, über die die Rundfunkanstalten ihre Angebote präsentieren. Desh alb wird es auch
in der Zukunft nicht möglich sein, darauf abzustellen, wer welche Angebote nutzt.

Das neue System der Rundfunkfinanzierung geht davon aus, dass sich jeder Haushalt in Deutschland
pauschal an der Finanzierung des öffentlich- rechtlichen Rundfunks beteiligen muss, weil letztlich auch alle
Bürgerinnen und Bürger davon profitieren. Der öffentlich- rechtliche Rundfunk trägt wesentlich zur
Meinungsbildung in der Bevölkerung bei und leistet wichtige Beiträge für die Kultur, die Demokratie, die
Urte ilskraft und die Erwerbsbedingungen in unserer Gesellschaft. Daran nehmen die einzelnen Bürgerinnen
und Bürger auch dann teil, wenn sie die Rundfunknutzung ablehnen oder den öffentlich- rechtlichen
Rundfunk nur in geringem Maße nutzen.

Mittlerweile wurde die Rundfunkbeitragspflicht in mehreren Entscheidungen der Verwaltungsgerichte und
auch von zwei Landesverfassungsgerichten für verfassungsgemäß erklärt. Beide
Landesverfassungsgerichte haben festgestellt, der Rundfunkbeitrag sei für die grundsätzlich unbeschränkte
Möglichkeit des Rundfunkempfangs zu zahlen. Damit haben sie das Beitragsmodell insgesamt bestätigt.
Danach ist der Rundfunkbeitrag nicht für das Bereithalten von Rundfunkempfangsgeräten oder für den
tatsächlichen Empfang zu zahlen, sondern für di e bloße Möglichkeit, die Angebote des öffentlich- rechtlichen
Rundfunks zu empfangen.

Bei dem Rundfunkbeitrag handelt es sich nicht um eine Steuer. Steuern sind Geldleistungen, die zur
Erzielung von Einnahmen für das Gemeinwesen dienen und denen keine Geg enleistung gegenübersteht.
Ein Beitrag ist ein Entgelt für eine staatliche Leistung. Er wird für einen möglichen Vorteil erhoben. Die
Gegenleistung für den Rundfunkbeitrag ist nach der Rechtsprechung die Möglichkeit der Inanspruchnahme
öffentlich- rechtlicher Rundfunkangebote.

Die Ausgaben der öffentlich- rechtlichen Rundfunkanstalten werden von der unabhängigen „Kommission zur
Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich- rechtlichen Rundfunkanstalten“ (KEF) kontrolliert. Nach
Abschluss eines Rechnungsjahres werden der Jahresabschluss, der Lagebericht, Konzernabschluss und
Konzernlagebericht von Radio Bremen durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer überprüft und dem
Senat und dem Rechnungshof der Freien Hansestadt Bremen übermittelt. Eine Gesamtübersicht über den
Jahresabschluss und eine Zusammenfassung der wesentlichen Teile des Konzernlageberichts werden nach

Genehmigung auf den Internetseiten der Anstalt veröffentlicht. Damit ist die vom Petenten angemahnte
Transparenz gegeben.

Der Abschluss von Verträgen mit populären Moderatoren oder Schauspielern unterfällt der grundgesetzlich
geschützten Programmfreiheit und ist damit der staatlichen Einflussnahme entzogen. Unabhängig davon ist
darauf hinzuweisen, dass die öffentlich- rechtlichen Sender mit Privatsendern konkurrieren.
Dementsprechend werden Schauspieler und Moderatoren, die sich im Marktgeschehen durchgesetzt haben,
höher bezahlt. Schauspielerverbände beschweren sich allerdings darüber, dass wegen der Preispolitik der
öffentlich- rechtlichen Sender die Honorare für Schauspieler zu niedrig seien. Beliebte und gute Moderatoren
und Schauspieler haben ihren Preis. Moderatoren- und Schauspielergehälter zu veröffentlichen ist nicht
möglich, weil sie aufgrund privatrechtlicher Vereinbarungen gezahlt werden. Demgegenüber sehen
zahlreiche Landesrundfunk - und Landesmediengesetze mittlerweile vor, dass Intendantengehälter und
Gehälter der Direktorinnen und Direktoren der Landesmedienanstalten zu veröffentlichen sind. Dies ist auch
in Bremen der Fall.

Welche Nachricht en wie gesendet werden, steht im freien Ermessen der Redakteure. Rundfunkteilnehmer
können Programmbeschwerden einreichen, wenn Sie nicht zufrieden sind. In der vom Petenten ausdrücklich
benannten Berichterstattung über die Ukraine gab es aufgrund von Besc hwerden der Rundfunkteilnehmer
Beanstandungen beim ZDF.

Zur weiteren Begründung wird auf die dem Petenten bekannte Stellungnahme des Chefs der Senatskanzlei
Bezug genommen. Der Petitionsausschuss schließt sich diesen Ausführungen in vollem Umfang an.

Begründung (PDF)


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