Region: Bremen

L 18/464 - Vereinheitlichung und ggf. Abschaffung der Gebühren für Kirchenaustritte

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
7 Stödjande 7 i Bremen

Petitionen är avslutad

7 Stödjande 7 i Bremen

Petitionen är avslutad

  1. Startad 2015
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition der Bremischen Bürgerschaft.

2015-11-20 01:00

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land ) Nr. 3 vom 20. November 2015

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft keine
Möglichkeit sieht, de r Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: L 18/464

Gegenstand:
Vereinheitlichung und gegebenenfalls Abschaffung der Gebühren für Kirchenaustritte

Begründung:
Der Petent regt an, dass die Bremische Bürgerschaft in Zusammenarbeit mit den anderen Bundesländern
eine bundesweit einheitliche Gebühr für Kirchenaustritte bis maximal 10 Euro oder eine Gebührenfreiheit
festlegen möge. Zur Begründung trägt er vor, die Bundesländer setzten unterschiedliche Gebühren für
Kirchenaustritte fest. Damit würden austrittswillige Kirchenmitglieder wegen ihres Wohnorts ungleich
behandelt. Die Petition wird von sieben Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des Chefs der
Senatskanzlei eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen der
öffentlichen Beratung persönlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der
parlamentarischen Überprüfung zusammengefasst wie folgt dar:

In Bremen ist der Kirchenaustritt bereits jetzt unentgeltlich möglich, indem das Gesetz über die Erhebung
von Steuern durch Kirchen, andere Religionsgemeinschaften und andere
Weltanschauungsgemeinschaften der Freien Hansestadt Bremen vorsieht, dass der Kirchenaustritt
persönlich zur Niederschrift bei der Kirche erklärt werden kann. W ill das Kirchenmitglied davon keinen
Gebrauch machen, besteht die Möglichkeit, die Erklärung in öffentlich oder amtlich beglaubigter Form
einzureichen. Für die amtliche Beglaubigung der Unterschrift vor dem Standesbeamten erhebt Bremen
derzeit eine Gebühr in Höhe von 5,50 €. Inhaltlich ist das Anliegen des Petenten dementsprechend in
Bremen bereits umgesetzt.

Für die vom Petenten angeregte bundesweite Initiative sieht der Petitionsausschuss keine Notwendigkeit.
Die Erhebung von Verwaltungsgebühren ist Ländersache. Sie werden erhoben, um den der Verwaltung
entstehenden Aufwand zu decken, der unterschiedlich sei n kann.

Begründung (PDF)


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