Region: Bremen

L 18/471 - Beschwerde über die beabsichtigte Schließung des Zentrums für Humangenetik

Petitioner not public
Petition is directed to
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
714 supporters 714 in Bremen

Petition process is finished

714 supporters 714 in Bremen

Petition process is finished

  1. Launched 2015
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

11/20/2015, 01:00

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land ) Nr. 3 vom 20. November 2015

Der Ausschuss bittet mehrheitlich mit den Stimmen der Mitglieder der Fraktionen der SPD,
Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und der FDP und bei Enthaltung der Mitgl ieder der CDU,
folgende Eingabe n für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft keine Möglichkeit sieht, de n
Eingabe n zu entsprechen:

Eingabe Nr. : L 18/471
L 18/474
L 18/476

Gegenstand:
Beschwerde über die beabsichtigte Schließung des Zentrums für Humangenetik

Begründung:
Die Petenten wenden sich gegen die beabsichtigte Schließung des Zentrums für Humangenetik an der
Universität Bremen. Sie tragen vor, das Institut habe in der Vergangenheit hervorragende Grundlagenarbeit
auf dem Gebiet der Krebsforschung geleistet und sei i nternational hoch geachtet. Außerdem sei es ein
gefragter Anbieter von zyto- und molekulargenetischer Diagnostik. Auch für Studierende sowie
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sei das Zentrum besonders attraktiv und biete den Absolventen am
Arbeitsmarkt exzellente Chancen. Insgesamt schade die Schließung dem Wissenschaftsstandort Bremen
und dem guten Ruf der Universität. Die veröffentlichte Petition mit dem Aktenzeichen L 18/471 wird von 714
Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petenten eine Stellungnahme der Senatorin für Bildung
und W issenschaft eingeholt. Der Petent der veröffentlichten Petition L 18/471 hatte die Möglichkeit, sein
Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratung mündlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt
sich das Ergebnis der parlamentarischen Überprüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Nach dem Wissenschaftsplan 2020 hat die Universität Bremen ihre Finanzen zu konsolidieren und größere
Einsparungen zu erbringen. Der S enat hat der Universität keine Vorgaben gemacht, wie dies zu erfolgen
hat. Diese Entscheidung obliegt der Universität als Grundrechtsträgerin der Forschungs - und Lehrfreiheit.

Die Universitätsleitung hat beschlossen, sich auf ihre Kernaufgaben in Forschung und Lehre zu
konzentrieren, um die gesetzten Ziele zu erreichen. Da die klinische Diagnostik nicht zu den Kernaufgaben
einer Universität gehört, hat die Universitätsleitung die schrittweise Schließung des Zentrums für
Humangenetik beschlossen. Im Vorfel d hat der Kanzler der Universität ein Gespräch mit dem Leiter des
Zentrums für Humangenetik geführt. Außerdem arbeiten Vertreter des Zentrums für Humangenetik in einer
Arbeitsgruppe mit, die sich mit der Überführung des Personals in andere Bereiche befasst . Mit der
Entscheidung zur Schließung des Zentrums für Humangenetik hat die Universität eine Entscheidung in
Richtung Konzentration auf ihre Kernaufgaben in Forschung und Lehre getroffen, um die gesetzten Ziele zu
erreichen.

Dem Petitionsausschuss ist di e W ichtigkeit der im Zentrum für Humangenetik geleisteten Arbeit zum Wohle
krebskranker Menschen bekannt. Gleichwohl kann er das Anliegen der Petenten nicht unterstützen. Das
Zentrum für Humangenetik arbeitet nicht kostendeckend. Das hat bereits der Rechnungshof moniert. Auch
an der Lehre hat das Zentrum einen deutlich niedrigeren Anteil als andere Bereiche. Vor diesem Hintergrund
und angesichts erforderlicher Einsparungen erscheint die Entscheidung der Universität zu Schließung des
Zentrums für Humangeneti k nicht sachwidrig. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Gendiagnostikleistungen
künftig - wenn auch in verringertem Umfang - über eine privatrechtlich organisierte GmbH zur Verfügung
gestellt werden. Auch Arztpraxen in Bremen und im Umland können solche Diagnoseleistungen erbringen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zentrums für Humangenetik werden teilweise von der GmbH
übernommen, teilweise wechseln sie in einen anderen Fachbereich oder die Universitätsverwaltung

Begründung (PDF)


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