12.02.2013, 19:00
Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) vom 13. Februar 2013
Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft keine
Möglichkeit sieht, de r Eingabe zu entsprechen:
Eingabe Nr.: L 18/66
Gegenstand:
V erbot von Heizungen im Außenbereich
Begründung:
Der Petent regt an, den Einsatz von Heizstrahlern im Außenbereich zu untersagen oder hoch zu
besteuern. Die Verwendung dieser Geräte widerspräche dem Grundsatz der Nachhaltigkeit. Die
Petition wird von 68 Mi tzeichnern unterstützt.
Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten Stellungnahmen des Senators für
Umwelt, Bau und Verkehr eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im
Rahmen der öffentlichen Beratung der Petition mündlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung dessen
stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Überprüfung zusammengefasst wie folgt dar:
Der Petitionsausschuss stimmt dem Petenten darin zu, dass der Betrieb von Heizstrahlern im
Außenbereich aus Sicht des Klima - und Ressourcenschutzes kritisch zu beurteilen ist. Allerdings
erscheint dem Ausschuss die Unterbindung der Nutzung von Heizstrahlern wegen der geringen CO
2-
Minderung, die mit einer solchen Maßnahme erreicht werden könnte, nicht verhältnismäßig.
Grundsätzlich bestünde die Möglichkeit, den Betrieb von Heizstrahlern im Rahmen der Erteilung einer
Sondernutzungserlaubnis für Gaststättenfreiflächen zu untersagen. Neben reinen Verkehrsbelangen
können hier auch andere Belange, wie z.B. der Klimaschutz , berücksichtigt werden.
In Bremen sind derzeit 281 Sondernutzungserlaubnisse für den öffentlichen Straßenraum an
Gaststätten vergeben. Etwa die Hälfte der Erlaubnisse bezieht sich auf die Innenstadt und unmittelbar
angrenzende Bereiche. Die Zahl der dort verwandten Heizstrahler dürfte nach den Beobachtungen
des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr unter 150 Geräten liegen. Legt man eine Nutzungsdauer
von acht Stunden pro Tag und 100 Tagen pro Jahr zugrunde, könnte mit einem Verbot eine
Reduzierung des CO
2- Ausstoßes von unter 150 t pro Jahr erreicht werden. Dies entspricht etwa dem
CO
2- Ausstoß von 75 Mittelklassewagen mit einer Laufleistung von ca. 12.000 km pro Jahr. Angesichts
dieses eher geringen Effekts lässt sich der im Falle eines Verbots entstehende Verwaltungsaufwand
nicht rechtfertigen.
Zielführender dürfte es sein, anstelle eines Verbotes an das Verantwortungsbewusstsein der
Gaststättenbetreiber und der Gäste zu appellieren, den Einsatz von Heizstrahlern im Außenbereich
grundsätzlich infrage zu s tellen. Ein Umdenken hat eine wesentlich nachhaltige W irkung als ein mit
Kontrollaufwandverbundenes Verbot.
Begründung (PDF)