Região: Bremen

L 18/76 - Waffensteuer

Requerente não público
A petição é dirigida a
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
29.568 Apoiador 29.568 em Bremen

A petição foi terminada.

29.568 Apoiador 29.568 em Bremen

A petição foi terminada.

  1. Iniciado 2012
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online der Bremischen Bürgerschaft.

18/04/2012 02:00

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) vom 18. April 2012

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft
keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe-Nr.: L 18/68, L 18/ 76, L 18/81-L18/93, L 18/95-18/107, L 18/110-L 18/115

Gegenstand:
Beschwerde gegen die geplante Einführung einer Waffensteuer

Begründung:
Die 102 Petenten dieser Massenpetition möchten die Einführung einer Waffensteuer in
Bremen verhindern. Zur Begründung tragen sie vor, die Besteuerung des legalen
Waffenbesitzes diene nur dazu, den Haushalt zu sanieren. Der geplante Steuersatz habe
erdrosselnde Wirkung und verstoße gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes.
Außerdem verstoße sie gegen den Gleichheitsgrundsatz, da sich künftig nur noch
vermögende Personen den Waffenbesitz leisten könnten. Die Petition wird von 29.568
Mitzeichnern unterstützt. Außerdem liegt dem Petitionsausschuss eine Vielzahl von
Unterstützungsunterschriften vor. In dem zu dieser Petition eingerichteten Internetforum
wurde die Petition kontrovers diskutiert und die Argumentation der Petenten fortgeführt.

Der Senat hat die geplante Einführung einer Waffensteuer auf Bitte der Bürgerschaft
rechtlich geprüft. Er ist zu dem Ergebnis gekommen, dass ein externes Gutachten die
grundsätzliche Zulässigkeit einer solchen Steuer bestätigen würde. Das enthebt Bremen
aber nicht von der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Das Verhältnis zwischen den Einnahmen
und dem für die Einbeziehung entstehenden Verwaltungsaufwand spricht aus
wirtschaftlichen Gründen gegen die Einführung einer solchen Steuer. Vor diesem
Hintergrund wird die Einführung einer Waffensteuer nicht weiter verfolgt.

Begründung (PDF)


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