Région: Brême

L 19/11 - Einführung einer Steuer auf Plastiktüten

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
25 Soutien 25 en Brême

Le processus de pétition est terminé

25 Soutien 25 en Brême

Le processus de pétition est terminé

  1. Lancé 2015
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne der Bremischen Bürgerschaft.

12/08/2016 à 02:00

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 11 vom 12. August 2016

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären:

Eingabe Nr.: L 19/11

Gegenstand:
Einführung einer Steuer auf Plastiktüten

Begründung:
Die Petentin regt an, eine Steuer von 0,70 € auf jede Plastiktüte zu erheben, damit diese genauso teuer sind,
wie Leinenbeutel. Damit würde Bremen einen erheblichen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Die Petition wird
von 25 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petentin eine Stellungnahme der S enatorin für Finanzen
eingeholt. Außerdem hatte die Petentin die Möglichkeit, ihr Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratung
persönlich vorzutragen. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen
Überprüfung zusammengefasst folgendermaßen dar:

Nach der Rechtsordnung der Bundesrepublik wäre das Land Bremen nicht befugt, eine kommunale
Lenkungssteuer auf Plastiktüten zu erheben. Einer solchen Steuer würde das im Abfallrecht des Bundes
verankerte Kooperationsprinzip entgegenstehen.

Zwischenzeitlich hat die EU im Frühjahr 2015 eine Richtlinie herausgegeben, die die Nutzung von Plastiktüten
begrenzt: Der Pro- Kopf-Verbrauch von Plastiktüten mit einer W andstärke bis 50 Mikrometer soll bis 2019 auf
90 und bis 2025 auf max imal 40 pro Person pro Jahr sinken. Daraufhin haben sich Handelsverbände bereit
erklärt, im Wege der Selbstverpflichtung, ab 1. April 2016 Plastiktüten nur noch gegen Entgelt abzugeben.
Sofern diese Selbstverpflichtung nicht zum gewünschten Ziel führt, ist der Bund auf Grundlage der EU -
Richtlinie verpflichtet, eine entsprechende Regelung zu treffen.

Begründung (PDF)


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